Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mir eine Wagen bei Autovermieter gemietet, als Fahrer habe ich meine Tochter angegeben, die auch zunächst gefahren ist. Doch nach einigen Kilometern wollte meine Tochter nicht weiter fahren, weil sie Angst mit dem großen Auto bekam. Einer der Helfer bot uns an das Fahren zu übernehmen und von da an fuhr der Helfer. Als der Helfer von einem Parkplatz fahren wollte, stieß er gegen einen Betonpoller und verursachte so einen kleinen Schaden.
Meine Frage:
Wenn ich nun im Schadenbericht ausfülle und darin genau das schreibe, kann ich da Probleme bekommen, weil ja meine Tochter nicht gefahren ist, oder ist der Fahrer egal und ich kann ruhig angeben das ein anderer gefahren ist?
Danke für deine Antwort und freundliche Grüße,
Klaus
Hallo Klaus,
jetzt weiss ich leider 2 wichtige Dinge nicht. Welcher Autovermieter war das und wie ist der versichert, bzw. hat er selber Beschränkungen durch seine Versicherung, wofür ich aber keinen Fall kenne.
Selbst der Automobilclub den jedes Kind kennt hat mal so einen Mist geschrieben, das man generell einen weiteren Fahrer anmelden muss, dabei ist der 2te Fahrer eigentlich nur Geschäftemacherei. Zumal Deine Fahrerin ja sehr vernünftig reagiert haf, als sie merkte, dass ihr das Fahrzeugin der Praxis 1 Nummer zu groß ist. Rechtlich geht die Halterpflicht vom Verantwortlichen der Autovermietung auf den über der seinen Führerschein vorgelegt hat. Der ist dann dafür verantwortlich, dass wer immer das Fahrzeug fährt, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Grundsätzlich zählt nur das, wenn und das ist wichtig (!) nichts anderes, was in den AGBs der Autovermietung steht (normalerweise kleingedruckt auf der Rückseite der Mietvertragskopie!)
Normalerweise reicht es aber erstmal einfach vernünftig den Schaden zu melden, dann macht der Vermieter normalerweise keinen Stress. Wichtig aber, man muß bei den meisten Vermietern auf jeden Fall die Polizei hinzu ziehen bzw. anrufen. Sagen die (z.B. bei einem Privatgelände) dass sie nicht kommen, auf jeden Fall Dienststelle und Gesprächspartner notieren.
In der Regel kommt Ehrlichkeit immer am besten, aber die SB bei der Versicherung ist in jedem Fall fällig.
mfg
Afriend
Hallo Klaus,
sorry, ich habe am Wochenende nicht reingeschaut…
Grundsätzlich ist es sinnvoll dies anzugeben (auf jeden Fall besser als wenn es durch einen dummen Zufall später herauskommt).
Aus Deinem Text schließe ich mal, dass es sich um einen Transporter oder Klein-LKW handelt und nicht um einen PKW. Das Argument, dass Deine Tochter nicht mit dem ungewohnten Fahrzeug klarkam und daher jemand das Fahrzeug übernommen hat, der (zumindest angenommen) damit besser umgehen kann, ist doch ein ganz gutes Argument. Allerdings sollte hier sicher sein, dass diese Person im Besitz eines gültigen Führerscheins für ein solches Fahrzeug ist, der im Zweifelsfall von dieser Person vorgelegt werden kann.
Was nun passieren könnte ist, dass die Autovermietung nachträglich eine zusätzliche Gebühr für einen Zweitfahrer erhebt. Allerdings habe ich noch nie gehört, dass so etwas in einem solchen Fall durchgezogen wird.
Du scheinst ein ehrlicher Kunde zu sein, da wäre es nicht nett darauf zu bestehen und wird in der Regel auch nicht gemacht.
Also würde ich an Deiner Stelle beim Vermieter den Fall so schildern wie er tatsächlich ist.
Nur noch zur Info:
Für den Schaden verantwortlich gemacht bzgl. der Kosten wird natürlich der Mieter des Fahrzeugs und nicht der Fahrer.
Wie Ihr das dann untereinander regelt ist nicht Sache des Vermieters. Für den Vermieter zählt nur, dass die Kosten für den Schaden beglichen werden.
Ich hoffe ich konnte Dir soweit erstmal helfen.
Gruß Tommie
Sehr geehrter Klaus,
vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen. Es ist grundsätzlich so, dass der Hauptfahrer, sowie alle Zusatzfahrer bereits im Mietvertrag eingetragen sein müssen.
Der Versicherungsschutz erlischt, wenn Personen, die nicht im Mietvertrag eingetragen sind, das Mietauto fahren und einen Unfall verursachen, wie in Ihrem Fall.
Freundliche Grüße aus München
Miriam Hohmann
Marketing Executive
Auto Europe Deutschland GmbH