Autovermietung 2.Fahrer

Hallo,
wenn man sich im Urlaub einen Wagen mietet wird für den 2.Fahrer eine tägliche Gebühr erhoben.
Gesetz den Fall, daß man nur EINEN Fahrer eingetragen hat, aber ein Notfall entsteht, bei dem der(eingetragene) Fahrer fahrunfähig ist und zwar nicht weil der in der Kneipe abgestürzt ist und nicht besoffen fahren will, sondern weil er sich eine z.B. Grippe geholt hat, dem schlecht ist oder so…
was passiert in diesem Fall?
Ist man versicherungstechnisch gedeckt?
Kann der „nicht eingetragene“ Fahrer z.B. zum Abflug zum Flughafen fahren?
@MOD: soll ich das Posting auch in RECHT posten?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß, marrio64

Hallo,

in den von Dir beschriebenen Fällen sollte es idR zumutbar sein, sich mit dem Verleiher in Verbindung zu setzen und die Sache zu regeln.
In einem mir bekannten Fall (Beinbruch des einzigen eingetragenen Fahres) bei einem großen Vermieter bekam der Ersatzfahrer per Telefon „grünes Licht“, den Wagen zur nächsten Zweigstelle zu fahren, dort wurde der Vertrag umgeschrieben auf den Ersatzfahrer und keine Zweitfahrergebühr erhoben.

&Tschüß
Wolfgang

MOD: bitte keine Doppelpostings
Hallo,

@MOD: soll ich das Posting auch in RECHT posten?

nein, bitte entscheide Dich für ein Brett. Doppelpostings sind nicht erwünscht. Siehe auch FAQ:1784

Gruß
Christian

MOD Reisen