Autovermietung an Fahrer mit FS in Probezeit bzw

Hi,

mich interessiert folgende Frage:

Ein Fahranfänger (3 - 4 Monate Führerscheinbesitz) möchte ein PKW anmieten. Vermieter wundert sich erst, fragt noch mal nach, ob wirklich der FS vor kurzem erteilt wurde und vermietet dennoch ein PKW.

Welche Folgen hat es also für den Vermieter bei einem evtl. Unfall, bei einer Schuld des Mieters?

Ich habe gehört, dass der Vermieter in diesem Fall von der Versicherung keine Zahlung aus TK/VK erhalten würde.

Kann der Vermieter die Kosten des Schadens vom Mieter einfordern oder wäre dieser „fein“ raus?

Hintergrund:
Der Mieter hat im Mai 09 seinen FS bestanden. Seitdem aus verschiedenen Gründen (Umzug, Urlaub, Arbeit) verschiedene Fahrzeuge angemietet. Als er vor kurzem erneut ein PKW anmieten wollte, war vor Ort eine neue Mitarbeiterin beim Vermieter, die eben genau deshalb noch mal Ihren Chef fragte, ob der Mieter mieten darf.
Der Schwager des Mieters arbeitet ebenfalls bei einer AV und verweigert eine Vermietung.

Nun interessiert mich der rechtliche Hintergrund.

VG

Denkzettel

Hallo,

Ich habe gehört, dass der Vermieter in diesem Fall von der
Versicherung keine Zahlung aus TK/VK erhalten würde.

Wenn das so im Vertrag steht, wird das so sein (wobei die Kaskoversicherung ja eine Zusatzleistung ist, die nicht zwingend vorgeschrieben ist, daher verstehe ich nicht, warum sie überhaupt gekauft würde, wenn sie in keinem Fall leisten würde)…

Nun interessiert mich der rechtliche Hintergrund.

… es besteht nämlich Vertragsfreiheit (wenn kein Gesetz was anderes sagt, wie z.B. bei der KFZ-Haftpflicht), jeder kann also mit jedem Verträge schließen oder es auch lassen. Wenn ein Autovermieter meint, daß es sich für ihn nicht rechnet (oder zu viele Probleme gibt) an Fahranfänger zu vermieten, läst er das eben bleiben.

Cu Rene