Autovermietung, wer zahlt den Schaden

Liebe/-r Experte/-in,

erst einmal guten Tag. Ich habe da mal eine Frage, meine Bekannte hat sich für einen Tag ein Auto in der größe eines VW Bus zum Umzug gemietet. Bei diesem Vertrag war meine Bekannte die Vertrags abschließende Person und hat ihre Tochter als Fahrer angegeben, da sie selbst keinen Führerschein hatte, stehen auch beide im Vertrag. Jetzt ist die Tochter bis zum ersten Ziel gefahren und sagte das sie mit dem Wagen nicht weiter fahren wird, da sie Angst hat weil sie damit nicht wirklich zurecht kommt. Prompt hat sich ein Helfer mit Führerschein bereit erklärt den Wagen zu fahren und so war es dann auch. An einem anderen Ziel hat der Fahrer dann einen Unfall gehabt, er ist leicht mit der Stoßstange gegen einen Begrenzungspoller gestoßen. Der Schaden soll 675,- Euro sein zu mindest will der Verleiher diese Summe von meiner Bekannten haben. Leider wurde der Schaden nicht polizeilich aufgenommen. Jetzt meine eigentliche Frage, wer muß jetzt das Geld zahlen, meine Bekannte, ihre Tochter als eingetragener Fahrer oder der Helfer der als Fahrer eingesprungen ist?

Es bestand eine Versicherung mit 1000,- Selbstbeteiligung.

Ich danke schon einmal im Voraus für eure Abtworten, DANKE!

Freundliche Grüße,

Klaus

hallo,
ein nicht einfacher sachverhalt zu dessen lösung man kenntnisse des rechtssystems braucht, wie es eben nur studierte jursiten haben. im besonderen hinblick darauf, ob der bekannte, der mit dem fahrzeug gefahren ist in irgendeiner art und weise haftbar zu machen ist.
prinzipiell ist es aber so, dass der mieter und nicht der fahrer des fahrzeugs gegenüber dem autovermieter eine verpflichtung eingeht. der selbstbehalt ist des weiteren im mietvertrag eindeutig geregelt.
leider fällt mir nichts ein, wie man aus dieser sache raus kommen kann.
mfg snört

Hallo Klaus,

vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen.

Grundsätzlich ist es so, dass der eingetragene Hauptfahrer mit seiner Kreditkarte bis zu einem festgesetzten Betrag (Selbstbeteiligung) haftet.

Jedoch hat Ihre Bekannte fahrlässig gehandelt, indem Sie dem Bekannten das Mietauto überlassen hat und dieser nicht im Vertrag eingetragen war.
Somit hat sie jeglichen Versicherungsschutz verloren und muss den Gesamtschaden ausschließlich selbst tragen.

Für weitere Infos bezüglich Versicherungsschutz schauen Sie doch mal auf unsere Homepage www.autoeurope.de

Freundliche Grüße aus München

Miriam Hohmann

Hallo Klaus,

vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen.

Grundsätzlich ist es so, dass der eingetragene Hauptfahrer mit seiner Kreditkarte bis zu einem festgesetzten Betrag (Selbstbeteiligung) haftet.

Jedoch hat Ihre Bekannte fahrlässig gehandelt, indem Sie dem Bekannten das Mietauto überlassen hat und dieser nicht im Vertrag eingetragen war.
Somit hat sie jeglichen Versicherungsschutz verloren und muss den Gesamtschaden ausschließlich selbst tragen.

Für weitere Infos bezüglich Versicherungsschutz schauen Sie doch mal auf unsere Homepage www.autoeurope.de

Freundliche Grüße aus München

Miriam Hohmann
Marketing Executive
Auto Europe Deutschland GmbH

Hallo,

für diese Sachlage ist es empfehlenswert einen Anwalt aufzusuchen. Ob nach einem Rempler mit einem Pfosten wirklich 675,- EUR verlangt werden können, weiß ich nicht.
War die Stoßstange lackiert an der schadhaften Stelle?

Dem Vermieter wird es im Endeffekt auch egal sein von wem das Geld kommt. Hauptsache bei ihm klingelt die Kasse. Der Schaden wird vermutlich sowieso nicht repariert.

War der „Helfer“ ein guter Freund oder eher ein flüchtiger Bekannter?

Mein Tipp: Anwalt fragen.

Hallo Klaus,

Jetzt meine eigentliche Frage, wer muß jetzt das Geld
zahlen,

Die Frage läßt sich eindeutig beantworten:
Haftbar und zahlungsverpflichtet für sämtliche Zusatzkosten im Zusammenhang mit der Anmietung ist in jedem Fall die Person, die als Mieter im Mietvertrag eingetragen ist.

Alles weitere müßt Ihr untereinander regeln.

Gruß Tommie

Hallo Klaus,

für die Autovermietung ist wohl der Mieter, also die Bekannte, haftbar, da sie ja auch den Vertrag mit Sicherheit unterschrieben hat. Sie muss dann halt schauen, wie sie das Geld vom Helfer wieder bekommt.

LG

Peggy