Hallo liebe Wissenden,
kann eine Person Ihr KFZ mitten im Jahr abmelden, um die Versicherungen zu wechseln und dieses kurz danach ( 1- 7 Tage ) auf den selben Halternamen wieder über einen anderen Versicherer anmeldet?
Gibt es da von dem Vorgehen etwas zu beachten?
Vielen Dank für Eure Antworten!
LG
ja, sie können es sogar nach 10 min wieder neu anmelden, ist keine problem, sie können es selbst in einem einzigen arbeitsgang beim amt ab + anmelden, dem sachbearbeiter ist das egal und kassiert zweimal.
wenn sie jedoch die versicherung dabei wechseln wollen müssen sie es in diesen 10 min einmal verkaufen und wieder zurückkaufen 8ein bekannter hilft bestimmt dabei) den verkauf teieln sie dann der vers. mit und die beendet den vertrag, sonst bleibt es beider selben vers.
gern geschehen
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Hallo liebe Fragende,
kann eine Person Ihr KFZ mitten im Jahr abmelden, um die
Versicherungen zu wechseln und dieses kurz danach ( 1- 7 Tage
) auf den selben Halternamen wieder über einen anderen
Versicherer anmeldet?
Nein, so geht das nicht. Wenn Du den Wagen abmeldest, erlischt der Versicherungsvertrag nicht. Erst wenn Du das Auto verkaufst oder verschrottest, wird der Vertrag wegen Risikofortfall aufgehoben. Ein neues auto kannst Du dann woanders versichern.
Gibt es da von dem Vorgehen etwas zu beachten?
Wenn Du bis zum Jahresende wartest, geht es problemlos und ohne Gebühren.
Gruß
Nordlicht
Blödsinn! Doppelversicherung!
Hallo,
kann eine Person Ihr KFZ mitten im Jahr abmelden, um die
Versicherungen zu wechseln und dieses kurz danach ( 1- 7 Tage
) auf den selben Halternamen wieder über einen anderen
Versicherer anmeldet?
ja. es geht nicht so wie von dir geplant!
ja, sie können es sogar nach 10 min wieder neu anmelden, ist
keine problem, sie können es selbst in einem einzigen
arbeitsgang beim amt ab + anmelden, dem sachbearbeiter ist das
egal und kassiert zweimal.
richtig. der lacht sich tot und das problem ist nicht gelöst. die alte versicherung bekommt eine mitteilung der zulassungsstelle, dass eine neue versicherungsbestätigungskarte (vbk) vorliegt. wenn sie nett ist bekommt der kunde noch einen brief, warum das so ist. dann schickt sie zum gleichen tag eine ihrer vbk´s zur zulassungsstelle. der neue versicherer kriegt das mit und fragt wieder den kunden was das soll. fazit: beide fragen den kunden an wegen doppelversicherung und die neue versicherung muß vom vertrag zurück treten, da die alte die älteren rechte hat.
wenn sie jedoch die versicherung dabei wechseln wollen müssen
sie es in diesen 10 min einmal verkaufen und wieder
zurückkaufen 8ein bekannter hilft bestimmt dabei) den verkauf
teieln sie dann der vers. mit und die beendet den vertrag,
sonst bleibt es beider selben vers.
genauso schwachsinnig! hier verdient nur die zulassungstelle.
diese vorgehensweise hebelt zwar den oben beschriebenen mechanismus aus, aber es gibt noch einen weiteren. die neue versicherung fragt bei der alten den schadenfreiheitsrabatt an. dabei werden fahrgestellnummer, name, kennzeichen und einige andere daten verglichen. dabei kommt heraus, dass das selbe fzg bereits versichert ist. ergo: wieder doppelversicherung, die alte versicherung gibt den vertrag nicht frei. selbe verfahrensweise wie oben.
gern geschehen
für was? diesen schwachsinn?
ich erinnere mal an den satz von dieter nuhr …
mfg snake
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