Autovers.Allianz24, rückwirkende Beitragserhöhung?

Hallo Leute,

Person A hat das Auto seit einem Jahr bei der Allianz24 nur Haftpflicht versichert. Seit November und Dezember hat Person A per mail und Telefon die Rechnung für 2008 angemahnt.
Auskunft war, die Allianz schickt die Rechnungen generell im Dezember. 14 Tage vor dem 1. Jan. Wenns eine Beitragserhöhung gibt, könnte man dann immer noch kündigen und wechseln. Am 22.12.07 erhielt Person A die Rechnung (schön über die Feiertage, wo man keine Abschlüsse woanders tätigen kann oder zumindest nur schwer) und da der Beitrag aufgrund neuer SF-KLasse 4 Euro unter der alten Rechnung aus 2007 lag, wurde der Betrag am 2.1. abgebucht/beglichen. Heute am 4.1. erhält Person A per mail die Aufforderung den KM-Stand bekanntzugeben und den möglichen KM-Verbrauch fürs kommende Jahr. Bei Nichtbeantwortung wird Person A eine rückwirkende Beitragserhöhung über die „Differenz“ in Rechnung gestellt. (Über welche Differenz? und wieso kommt diese Nachfrage erst jetzt.)

Person A ist erstaunt über die unseriöse Vorgehensweise? Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht?

Danke schon mal für Eure Antworten,
ach ja die Angaben bei der Versicherung hat Person A korrekt und ordentlich gemacht und kann das auch für 2008 erneut so bestätigen. Ist also ganz korrekt gelaufen.

Liebe Grüße Ilona

Hallo Ilona,

ganz ehrlich: ich sehe nicht wirklich Dein Problem ?!

schickt die Rechnungen generell im
Dezember. 14 Tage vor dem 1. Jan.

Völlig normal, wie in jeder anderen Branche auch. Der Rechnungsversand 1 Monat vor dem Stichtag ist nur erforderlich, wenn der Tarif erhöht wird, aber dies ist hier offensichtlich nicht der Fall.

Wenns eine Beitragserhöhung
gibt, könnte man dann immer noch kündigen und wechseln.

Richtig.

Am 22.12.07 erhielt Person A die Rechnung (schön über die
Feiertage, wo man keine Abschlüsse woanders tätigen kann oder
zumindest nur schwer)

Wieso, Versicherungen haben normalerweise „immer“ geöffnet, Du könntest also auch heute einen Abschluss tätigen.

Heute am 4.1. erhält
Person A per mail die Aufforderung den KM-Stand bekanntzugeben
und den möglichen KM-Verbrauch fürs kommende Jahr.

Diese Abfrage erfolgt i. d. R. einmal im Jahr, nämlich zur Hauptfälligkeit 01.01., wie es bei Dir auch passiert ist.

Bei Nichtbeantwortung wird Person A eine rückwirkende
Beitragserhöhung über die „Differenz“ in Rechnung gestellt.
(Über welche Differenz?

Gemeint ist vermutlich die Differenz zwischen Deiner derzeitigen Berechnung (zB 8000 km) und der höchsten km-Klasse (zB > 30000 km)

und wieso kommt diese Nachfrage erst jetzt.)

Heute ist der 04.01., meines Erachtens ist das der normale/richtige Zeitpunkt für die Abfrage.
Das ganze läuft per E-Mail, um Porto und Bearbeitungsaufwand zu reduzieren.

Person A ist erstaunt über die unseriöse Vorgehensweise?

Wie gesagt, was daran unseriös sein soll, ist mir nicht klar.
Viel „unseriöser“ finde ich einen Kunden, der im November eine Rechnung zum 01.01. anmahnt (da der Kunde König ist, ist das okay, aber komisch ist es schon).

Grüße, M

Hallo,
das war wohl das wichtige:

und da der Beitrag aufgrund neuer SF-KLasse 4 Euro
unter der alten Rechnung aus 2007 lag

Da wurde wohl mit einer bedeutender Verringerung gerechnet und somit der Beitrag als Erhöhung interpretiert.
War es so?
Grüße
Ulf

Hallo,

danke für Eure Antworten, aber das war nicht eigentliche Problem.

Person A hatte weder mit einer Erhöhung noch mit einer deutlich niedrigen Beitragszahlung gerechnet.

Das man bei Beitragserhöhung jederzeit kündigen kann weiß Person A auch.

Es ging lediglich um den Zeitpunkt der Rechnungsstellung, welcher im Regelfall bei den Versicherungen ca. im November stattfindet. Aber auch anfang/mitte Dezember hätte Pers.A noch gelten lassen.

Weiterhin hat Pers.A zum ersten mal eine Rückfrage über die angegebene KM-Leistung fürs neue Jahr erhalten, da lt. Vertragsabschluß jede Änderung bekanntgegeben werden muß, sonst fällt der Versicherungsschutz weg.

Deshalb habe ich ganz deutlich in meiner Frage an Euch daraufhin gewiesen, das nicht etwa falsche Angaben oder ähnlich diesem Vertrag zugrunde lagen.

Person A aber erstaunt über dieses Geschäftsgebahren ist. Das läßt die Vermutung zu, das die Versicherung im Nachhinein Beiträge erhöhen möchte, in der Hoffnung man wird nachdem auch schon mal bezahlt ist, nichts mehr daran ändern. Außerdem ist die vertragliche km-Leistung - nämlich bis zu 6.000 km pro Jahr - in der neuen Abfrage: als alte Angabe mit bis zu 4.000 km angegeben. Also falsch.

Das wär schon die erste Beitragserhöhung …

Außerdem ist doch wohl der richtige Weg, diese Dinge vor Rechnungsstellung zu erfragen und nicht danach.

Gruß Ilona

Viel „unseriöser“ finde ich einen Kunden, der im November eine
Rechnung zum 01.01. anmahnt (da der Kunde König ist, ist das
okay, aber komisch ist es schon).

Hallo,

vielleicht weil er in Ruhe Versicherungsangebote vergleichen will und wenn andere günstiger sind entsprechend einen neuen Vertrag abschließen will.

Gruß
Tobi

Moin,

ganz ehrlich: ich sehe nicht wirklich Dein Problem ?!

schickt die Rechnungen generell im
Dezember. 14 Tage vor dem 1. Jan.

Nee!
Meine Versicherung mir hat Anfang Okt.2007, die Rechnung für 2008 geschickt.
Keine Erhöhung, sondern ~30€ weniger als im Vorjahr.

Das geht als auch, die müssen nur wollen.

Änderungen braucht die Versicherung nicht nachfragen.
Das ist eine Pflicht des Versicherungsnehmers, diese sofort und unaufgefordert mitzuteilen.
Nachlesbar in den AGB des Versicherers.

…Der Rechnungsversand 1 Monat vor dem Stichtag ist nur
erforderlich, wenn der Tarif erhöht wird, …

Nicht nur bei Tariferhöhung,
sondern auch wenn sich die Typen-Klasse ändert.

Grüße, M

mfg
W.

Hallo Wolfgang,

endlich mal eine vernünftige Antwort, die den Kern trifft.

Außerdem erscheint auf der Rechnung weder der Hinweis daß sich die Typenklasse geändert hat und um wieviel Euro sich mein Beitrag verändert. Denn wenn gleichzeitig der SF-Schlüssel sich ändert, und die Typenklasse ansich, ist nicht auszumachen um wieviel wg. SF-Rabatt weniger gezahlt werden muß bzw. eingespart wird.

Außerdem wäre, hätte Person A nicht den Vertrag verglichen mit der Abfrage, eine Vertragsänderung zustande gekommen, die dann 2000 km pro Jahr mehr Fahrleistung gewesen wäre und natürlich bezahlt werden müßte als Vertragsabweichung. Das alles zusammen genommen mit der Rechnungsstellung und deren Zeitpunkt, so wie fehlerhafte Vertragswiedergabe, erscheint mir sehr dubios.

Genau das war mein Anliegen, deutlich zu machen, daß wenn man nicht ein wenig mißtrauisch ist und vielleicht eine gutgläubige „ältere Dame“ ist, merkt man diese Dinge gar nicht und bezahlt.

Das kann einfach nicht rechtens sein.

Person A wird die Antwort der Versicherung hier bekanntgeben.

Gruß Ilona

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Masch,

Viel „unseriöser“ finde ich einen Kunden, der im November eine
Rechnung zum 01.01. anmahnt (da der Kunde König ist, ist das
okay, aber komisch ist es schon).

Grüße, M


ohne auf den anderen Text direkt einzugehen, zu diesen o.g.Zeilen stellt sich mir die Frage in welchem „Haifischbecken“ Sie tätig sind.

Gruß Ilona

Meine Versicherung mir hat Anfang Okt.2007, die Rechnung für
2008 geschickt.
Keine Erhöhung, sondern ~30€ weniger als im Vorjahr.

Das geht als auch, die müssen nur wollen.

Das ändert aber doch nichts daran, dass keine Verpflichtung besteht.

Änderungen braucht die Versicherung nicht nachfragen.
Das ist eine Pflicht des Versicherungsnehmers, diese sofort
und unaufgefordert mitzuteilen.
Nachlesbar in den AGB des Versicherers.

„Braucht“ nicht, aber kann und darf.

Nicht nur bei Tariferhöhung,
sondern auch wenn sich die Typen-Klasse ändert.

Falsch.
Alternativ nenne mir dazu bitte die betreffende gesetzliche Vorschrift.

Grüße, M

Hallo Ilona,

ich bin nicht bei einer Versicherung tätig, falls das der Punkt ist… wobei das auch egal sein sollte.

Wenn Du nur Antworten hören willst, die Deine Auffassung bestätigen, schreibe das doch bitte direkt in Deine Anfrage.
Dass andere Teilnehmer mit Ihrem Halbwissen Dir zustimmen, mag ja Balsam auf Deine Seele sein, ändert aber nichts am Sachverhalt.

Grüße, M

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Moin,

Nicht nur bei Tariferhöhung,
sondern auch wenn sich die Typen-Klasse ändert.

Falsch.
Alternativ nenne mir dazu bitte die betreffende gesetzliche
Vorschrift.

Zitiere aus meinem Merkblatt „Allgemeine Informationen Versicherungbedingungen“(Stand:10/2007)

Tarifänderungen - Typklasse, Regionalklasse / Änderung der Tarifstruktur / Änderung des SF-Klassen-Systems
Wir sind verpflichtet , Ihnen die Tarifänderung unter Kenntlichmachung der Unterschiede des alten und neuen Tarifes spätestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich bekannt zu geben und Sie in Textform über Ihr Kündigungsrecht zu belehren.

Grüße, M

mfg
W.

Moin,

Wir sind verpflichtet , Ihnen die Tarifänderung
unter Kenntlichmachung der Unterschiede des alten und neuen
Tarifes spätestens einen Monat vor Inkrafttreten
schriftlich bekannt zu geben und Sie in Textform über Ihr
Kündigungsrecht zu belehren.

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008)

Unverbindliche Musterbedingungen des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. – GDV
G 2.9 Kündigungsrecht bei Veränderung des Schadenfreiheitsrabatt-Systems
G 2.9 Kündigungsrecht bei Veränderung der Tarifstruktur
http://www.gdv.de/Publikationen/versicherungsbedingu…

… derzeitigen Empfehlungsstand der HUK-Versicherer
§ 9a Tarifänderung in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung
§ 9b AKB Außerordentliches Kündigungsrecht
http://www.verkehrslexikon.de/Module/AKBBestimmungen…
mfg
W.

Hallo Wolfgang,

ich frage nach einer gesetzlichen Vorschrift und Du präsentierst mir einen Begleittext (D)eines Versicherers zu den Bedingungen… kannst Du nachvollziehen, dass mich das wundert?

Unverbindliche Musterbedingungen des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. –
GDV
G 2.9 Kündigungsrecht bei Veränderung des
Schadenfreiheitsrabatt-Systems
G 2.9 Kündigungsrecht bei Veränderung der Tarifstruktur

Du zitierst hier die AKB 2008, die dem angesprochenen Vertrag sehr wahrscheinlich NICHT zugrunde liegen, oder?!

… derzeitigen Empfehlungsstand der HUK-Versicherer
§ 9a Tarifänderung in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und
Fahrzeugversicherung
§ 9b AKB Außerordentliches Kündigungsrecht

Auch dies sind Bedingungen, nicht Gesetze. Wenn die Allianz 24 solche Regelungen in Bedingungen/Tarifbestimmungen nicht vorsieht, kommt das doch hier gar nicht zum Tragen. Zumal das Kündigungsrecht ja eingeräumt wurde, Stein des Anstoßes war aber die „verspätete“ Rechnungsstellung.

In §40 VVG-Neu ist jetzt übrigens alles entsprechend geregelt, MIT der Verpflichtung zur Information 1 Monat vor dem Stichtag. Gilt aber erst ab 01.01.08, und somit nicht für diesen Fall.

Grüße, M