Hallo,
wie verhält es sich wenn sagen wir mal zum Beispiel eine ältere Dame sich ein KFZ kauft und diesen über die Tochter versichern lässt und dann verstirbt.Der Wagen wurde auf Raten gekauft und ging dann wieder in den Besitz der Herrstellers.
Das Erbe wurde von der Tochter ausgeschlagen.
Was passiert dann mit der Versicherung?
Ist diese sofort Kündbar oder muss man die Kündigungsfrist einhalten.
Freundliche Grüße 
Hallo,
Ist diese sofort Kündbar oder muss man die Kündigungsfrist
einhalten.
Mit der Abmeldung des Autos geht eine Meldung von der Zulassungsstelle an den Versicherer. Der Vertrag ist dann nicht gekündigt sondern ruhend und lebt wieder auf wenn ein neues Fahrzeug zugelassen wird.
Wenn kein Auto mehr zugelassen wird ruht der Vertrag beitragsfrei weiter. Evtl. zuviel bezahlte Beiträge werden erstattet.
Gruss Jakob
Hallo,
mit wenigen Ausnahmen erlöschen Vertragsverhältnisse mit dem Tod eines Vertragspartners.
Dies gilt insbesondere für Versicherungen, da fast alle Versicherungen Personengebunden sind (es gibt Ausnahmen, ist hier aber nicht relevant).
Kfz-Versicherungen (nicht übertragbar) sind definitiv personengebundene Verträge, die mit dem Tod erlöschen. Hierfür ist es auch unerheblich, ob das Erbe angetreten wurde oder nicht.
Viele Kfz-Versicherer stellen sich jedoch taub und tuen so als wüssten sie nichts.
Einfachstes Mittel: Kopie des Totenscheins an den Versicherer.
Der ist dann gezwungen alle auf diese Person laufenden Versicherungen aufzulösen (Ausnahmen sind natürlich Lebensversicherungen, die zur Auszahlung anstehen oder ähnliches).
Vielen Dank ersteinmal für die Antworten bisher.
Es ist ja aber so das Halter und Versicherungsnehmer 2 verschiedene Personen sind.
Der Halter ist verstorben und das Erbe wurde ausgeschlagen. Somit kann das Auto nicht abgemeldet werden.
Gibt es eine möglichkeit die Versicherung so zu kündigen?
Ohne die Beiträge bis Vertragsende weiterzahlen zu müssen.
Mit allerfreundlichsten Grüßen
Hallo,
Somit kann das Auto nicht abgemeldet werden.
Gibt es eine möglichkeit die Versicherung so zu kündigen?
Ohne die Beiträge bis Vertragsende weiterzahlen zu müssen.
Wenn ich richtig gelesen habe ist das finanzierte Auto an den Händler, Bank oder was auch immer zurückgegeangen und wird von diesem abgemeldet.
Damit endet die Versicherungspflicht.
Gruss Jakob