Autoversicherung

Stimmt es, dass jemand der ein Auto finanziert und die Versicherung jeden Monat auch von seinem Konto abgebucht wird, diese aber über den Namen eines anderen läuft, und nun aber nach 3 Jahren über den Namen des Eigentümers ( die Versicherung), dass diese Person dann auch die Prozente des anderen mit übernehmen kann?

Z.B.: Eigentümer fährt normaler Weise mit 120%, doch da die Versicherung auf Grund der anderen Person auf 70% läuft, übernimmt dieser diese einfach.

Komische Fragestellung, aber Danke für die Hilfe.

Z.B.: Eigentümer fährt normaler Weise mit 120%, doch da die
Versicherung auf Grund der anderen Person auf 70% läuft,
übernimmt dieser diese einfach.

Ich bin nicht sicher, ob ich Deine Frage richtig verstanden habe. Die Übertragung eines Schadenfreiheitsrabattes ist normalerweise nur zwischen Verwandten gem. § 15 AO möglich. Versicherer dürfen sich aber auch kulant zeigen. Deswegen sollte die Gesellschaft kantaktiert werden.

Hallo,

Komische Fragestellung, aber Danke für die Hilfe.

Ganz wurde die Frage nicht verstanden, trotzdem hier ein Versuch der Zusammenfassung:

Sohn kauft Auto und finanziert es. Er zahlt die laufenden Kosten einschließlich der Versicherung. Der Versicherungsvertrag läuft aber über den Vater, da es günstiger ist.

Der Vater erhält den Schadensfreiheitsrabatt von den drei Jahren. Nun will der Sohn eine eigene Versicherung. Die drei Jahre Schadensfreiheit erhält er nur, wenn der Vater zustimmt und abgibt. Gibt der Vater den Rabatt nicht frei, dann fängt der Sohn nach 3 Jahren Führerscheinbesitz mit SF 1/2 = (120% - 140% je nach Versicherung) an.

Gruß Woko

Gruß Woko

Dazu hätte ich noch eine Verständnisfrage:
Wenn dieses Auto vom Sohn jetzt ein Zweitwagen war, hat der Vater ja sozusagen die SF „zweimal erfahren“. Muss beim Abtreten der SF trotzdem im Verhältnis 1-1 abgetreten werden oder gibt es dann Regelungen wie nur 2 Klassen zurückgestuft um 3 Klassen zu übertragen oder so etwas?
Danke
Granini

Hallo,

angenommen auf dem bisherigen Zweitwagenvertrag waren 5 schadensfrei Jahre. Nun meldet der Sohn seinen Wagen auf den Vater an und fährt drei Jahre auf diesem Vertrag.

Der Vertrag weist nun 8 schadensfreie Jahre auf. Diese 8 Jahre können voll übertragen werden. Voraussetzung ist, der Sohn hat dann bereits 8 Jahre einen Führerschein. Hat er dann nur 3 Jahre den Führerschein, denn werden auch nur 3 Jahre übertragen. Die restliche Zeit von 5 Jahren ist verloren.

Gruß Woko