Hallo,
die Möglichkeit gibt es! Das sollte allerdings geschehen, solang Sie noch verheiratet sind, danach macht das kaum noch ein Versicherer.
Wichtig ist nur: Sie können max. so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie Sie sich selbst hätten erfahren können.
Bsp: Ihr Mann hat die SF-11, d. h. 11 schadenfreie Jahre und überträgt Ihnen diese. Sie haben aber erst 9 Jahre den Führerschein. Dann können Sie nur SF-9 übernehmen.
Wird sich aber unter’m Strich dennoch lohnen!
Bei den meisten Versicherern heißt das Formular dafür „TB 28“ und nennt sich sonst „Rabattübertragungsformular“. Das einfach mal anfordern, vorher mit der Versicherung sprechen und dann sollte es klappen.
Da ich viele geschiedene bzw. getrennte Kundinnen habe, die allein mit ihren Kindern leben, biete ich mich gerne an, bei Fragen rund um Versicherungen hier und da eine Hilfestellung zu geben. Ich weiß, dass man in der Situation i. d. R. an jeder Ecke sparen muss.
Wenn Sie also Hilfe benötigen:
[email protected]
Beste Grüße aus Berlin
Alexander Haid
Versicherungsmkaler