Autoversicherung

Hallo!
Ich lebe seit 6 Monaten in Trennung, bin 30 und habe zwei Kinder.
Ich habe ein Auto das auf meinen Namen läuft aber über meinen Noch -EEhemann versichert ist.
Eigentlich wollte er die versicherung auf seinen Namen weiter laufen lassen , da ich noch keine eigene Versicherung hatte, somit die Kosten hoch wären.
Gibt es eine mölglichkeit diese versicherung auf meinen Namen umschreiben zu lassen?

Kann ich schadenfreie Jahre übernehmen? Wir sind verheiratet.
Vielen Dank!!!

Hallo,

die Möglichkeit gibt es! Das sollte allerdings geschehen, solang Sie noch verheiratet sind, danach macht das kaum noch ein Versicherer.

Wichtig ist nur: Sie können max. so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie Sie sich selbst hätten erfahren können.

Bsp: Ihr Mann hat die SF-11, d. h. 11 schadenfreie Jahre und überträgt Ihnen diese. Sie haben aber erst 9 Jahre den Führerschein. Dann können Sie nur SF-9 übernehmen.

Wird sich aber unter’m Strich dennoch lohnen!
Bei den meisten Versicherern heißt das Formular dafür „TB 28“ und nennt sich sonst „Rabattübertragungsformular“. Das einfach mal anfordern, vorher mit der Versicherung sprechen und dann sollte es klappen.

Da ich viele geschiedene bzw. getrennte Kundinnen habe, die allein mit ihren Kindern leben, biete ich mich gerne an, bei Fragen rund um Versicherungen hier und da eine Hilfestellung zu geben. Ich weiß, dass man in der Situation i. d. R. an jeder Ecke sparen muss.

Wenn Sie also Hilfe benötigen:

[email protected]

Beste Grüße aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmkaler

Hallo zurück,

ja, das geht und ist gar kein Problem, wenn Ihr Mann damit einverstanden ist. Sie können die Versicherung auf Ihren Namen übertragen lassen mit einer Rabattübertragungserklärung.
Sie müssen dafür auch nicht bei der selben Versicherung bleiben.
Sie und Ihr Mann müssen in einem Rabattübertragungsformular bestätigen, dass Sie den Rabatt erfahren haben und er damit einverstanden ist, den Rabatt an Sie zu übertragen.
Sie können dies zu jedem Termin vornehmen, da sich der Versicherungsnehmer ändert. Eine Kündigung ist nicht nötig, nur eine Info an die bisherige Versicherung.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, einfach melden.

Viele Grüße
Sunshine

hallo!
Danke für die schnelle Antwort.
Mein mann wäre mit sicherheit damit nicht einverstanden…
kann ich trotzdem irgendwas tun??
Lieben Dank

Hallo,
schade.
Ohne sein Einverständnis geht die Übertragung leider nicht.
Vorschlag: bei der Versicherung anrufen und nach einer Sondereinstufung bzw. Lösung des speziellen Problems fragen. Die Problematik ist leider nicht selten.
Manche Versicherer machen Sondereinstufungen für getrennte Eheleute.

Ohne seine Prozente werden Sie nach der Führerscheinregelung (mind. 3 Jahre FS-Besitz) eingestuft: SF 1/2 = ca. 120%/125%

Wie gesagt: dort anrufen und besprechen.
Viele Grüße und viel Glück
Sunshine

hallo!
Danke für die schnelle Antwort.
Mein mann wäre mit sicherheit damit nicht einverstanden…
kann ich trotzdem irgendwas tun??
Lieben Dank

Hallo,

schadenfreie Jahre können wohl nur mit Zustimmung des Übertragenden erfolgen.
Ich würde mir eine Versicherungsgesellschaft ausssuchen und dort anfragen, ob diese das Auto versichern könnten und dann die Abwicklung mit der Vorversicherung übernehmen könnten. Wenn es zu lange dauern sollte, würde ich das Auto abmelden, dann erlischt die Versicherung automatisch.
Viele Grüße

Hallo,
„Rabatt-Übertragung“ nennt sich das und geht nur, wenn der alte Versicherungsnehmer zustimmt.
Sollte er nicht zustimmen, kannst Du bei Deiner Versicherung anfragen, ob sie die Zweitwagen-Regelung
für Dich machen, damit Du preiswerter eingestuft wirst.
Alles Gute !
Irma

Hallo!
Wer seit dem Erteilen des Führerscheins keine Versicherung hat, ist Fahranfänger für die Versicherung. Es ist ein wenig komisch das das auf Dich zugelassende Auto über dein Mann versichert ist. Sicherlich als Zweitwagen. Oder als Erstwagen?
Sprich mit deinem Versicherungsfachmann.
MfG
TT

Kann ich schadenfreie Jahre übernehmen? Wir sind verheiratet.

Auch hallo,

wenn der bisherige SFR-Inhaber auf den SFR verzichtet (= schriftliche Erklärung) und der FS ausreichend lange vorhanden ist, sollte es keine Probleme geben.

Grüße, M

Hallo,

sorry für die verspätete Antwort. Sie können die Rabatte auf sich überschreiben lassen das geht mit einem Rabattübertragungsformular wo beide unterschreiben müssen Sie und Ihr Ehemann.

Bei weiteren Fragen… www.kundler.com
[email protected]

Gruß
Kundler Berlin

Für den Fall, dass der Partner/in, weshalb auch immer, den Rabatt nicht abgibt oder abgeben kann, gibt es „verbesserte“ Einstufungsmöglichkeiten für den verbliebenen Partner, also der nach einer Trennung ohne Rabatt ist.

Der zu erhaltente Rabatt richtet sich dann nach dem Zeitraum /Jahren dieser Ehe bzw. Partnerschaft, der Höhe des tatsächlichen Rabattes vom Rabattinhabers zum Trennungszeitpunkt, und natürlich auch den Jahren des Führerscheines des verbliebenen Partners / Antragstellers.

Beste Grüße
Kuno Höll
Versicherungsmakler