Liebe/-r Experte/-in,
ich habe meine vers. zum 1.1. gewechselt, da sie günstiger war. Der Jahresbetrag wurde auch gleich im Januar eingezogen. Jetzt soll ein Nachtrag erfolgen,
bisher vom Inhalt noch keine Kenntnis. Jedoch wurde vom Konto nochmal ein 3 mal höherer Betrag abgebucht.
Bei meinem Vorversicherer liegt kein Unfallschaden o. ähnliches vor. Am liebsten würde ich zum Vorversicher zurück. Was kann ich tun? Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, bis wann ein Nachtrag vorliegen muß???
Danke für viele Antworten.
Hallo und besten Dank für die Anfrage.
Sicherlich steht Ihnen der Nachtrag schnellst möglich zu. Sie sollten diesen auch noch einmal mit Nachdruck abfordern. Eine Auflösung des Vertrages und ein Wechsel zurück zur alten Versicherung ist nicht so leicht, da Ihre alte Versicherung den Vertrag ersteinmal mit der von Ihnen angegebenen SF Klasse policiert hat. Jetzt erhält der neue Versicherer die Mitteilung, dass es zusätzlich noch einen Unfall gegeben hat, den Sie verursacht haben. Da ist dieser dazu verpflichtet die SF Klasse entsprechend zu ändern.
Sie können nur auf „den guten Willen“ beim neuen Versicherer hoffen, dass dieser den Vertrag vielleicht rückgängig macht. Dann muss Ihr alter Versicherer aber auch noch sagen, dass er Sie ab den 01.01. wieder versichert. Das wird absolut schwer…
LG
Hallo und vielen Dank für die Antwort. A B E R
Gibt es nun eine gesetzliche Regelung bis wann der Nachtrag da sein muß?
Mein Vorversicherer würde mich nehmen, hat im Januar noch versucht mich zu bekehren und mir den neuen Beitrag mitgeteilt. Der war nur 15,- teurer und selbstverständlich ohne Unfall, da ich KEINEN hatte!!
Über eine Antwort würde ich mich nochmals freuen.
Eine festgeschrieben Taggenaue Regelung gibt es nicht. Setzen Sie sich einfach mit der neuen Versicherung in Verbindung und versuchen Sie die gaze Sache rück abzuwickeln.
Hallo Smartys,
leider bin ich bei den Autoversicherungen nicht so im Thema drin, wie z.B. bei BU-Versicherungen oder Zahnzusatz. Daher muss ich leider passen und kann die Frage nicht beantworten.
ich habe meine vers. zum 1.1. gewechselt, da sie günstiger
war. Der Jahresbetrag wurde auch gleich im Januar eingezogen.
Bäumchen wechsel Dich
Jetzt soll ein Nachtrag erfolgen,
Woher weisst Du das?
bisher vom Inhalt noch keine Kenntnis. Jedoch wurde vom Konto
nochmal ein 3 mal höherer Betrag abgebucht.
Eine Abbuchung ohne Rechnung ist aber ungewöhnlich.
Bei meinem Vorversicherer liegt kein Unfallschaden o.
ähnliches vor. Am liebsten würde ich zum Vorversicher zurück.
Was kann ich tun?
Warum immer so kompliziert?
-> zum Telefonhörer greifen, Nr. des neuen Versicherers anrufen und nachfragen, ist doch ganz einfach, oder?
Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, bis
wann ein Nachtrag vorliegen muß???
Nein, ein Nachtrag zum Versicherungsschein wird erstellt, wenn sich irgendwelche Änderungen ergeben, also Du was anders haben willst, die SF-Klasse sich geändert hat, mehr Kilometer etc …
Aber der Nachtrag zum Versicherungsschein sollte natürlich vorliegen, bevor etwas abgebucht wird.
Danke für viele Antworten.
Frag doch einfach mal Deine Versicherung, ist doch nicht so schwer, oder?
Gruß Dirk
Danke für die Antwort.
Was heißt Bäumchen wechsel Dich…
Ich ging davon aus nicht unbedingt betrogen zu werden, oder?
Es wurde mir online mitgeteilt, das ein Nachtrag erfolgt.
Nochmal, keine Vertragsänderungen, Km oder Unfälle , warum also ein Nachtrag.
Um diesen lesen zu können muß der Zugang garantiert sein. Es ist aber bisher nach 5 maliger Aufforderung nicht möglich gemacht worden. Über diese Vers. geht alles online.
Hallo,
dass Du noch keinen Nachtrag hat, ist komisch. Ruf’ am besten einfach dort an um den Vorgang zu klären.
Ich vermute, Du hattest bei der alten Versicherung eine verbesserte SFR-Einstufung (vielleicht eine Zweitwagenregelung über die Eltern?)
Der Versicherer gibt natürlich nur den „echten“ SFR weiter. Deshalb gab es dann eine Beitragskorrektur, also Höherstufung.
Also anrufen und klären.
Du kannst nach Vorlage des Nachtrages innerhalb eines Monates widersprechen.
Am besten versuchst Du zurück zu Deiner alten Versicherung zu kommen.
Wenn Du noch Fragen hast, frag einfach.
Gruß
Sunshine
Danke für die Antwort.
Was heißt Bäumchen wechsel Dich…
Das ist nur so ein Spruch wegen der ständigen Änderung.
Ich ging davon aus nicht unbedingt betrogen zu werden, oder?
Nun, davon würde ich auch jetzt noch nicht ausgehen …
Es wurde mir online mitgeteilt, das ein Nachtrag erfolgt.
Also per email ?
Der Online-Zugang funktioniert doch nicht, oder?
Nochmal, keine Vertragsänderungen, Km oder Unfälle , warum
also ein Nachtrag.
Wie gesagt, es gibt viele Gründe dafür. Einer könnte auch sein, dass die Vorversicherung andere Schadenfreiheitsklassen bestätigt hat.
Um diesen lesen zu können muß der Zugang garantiert sein. Es
ist aber bisher nach 5 maliger Aufforderung nicht möglich
gemacht worden. Über diese Vers. geht alles online.
Tja… wenn immer alles möglichst billig sein muss, muss man auch mal mit den Ärgernissen klarkommen.
Bei einer „normalen“ also nicht Online-Versicherung hat man wenigstens einen Ansprechpartner, den man fragen kann.
Wenn eine Abbuchung vorliegt, für die man keine Änderungspolice hat, würde ich die Lastschrift zurückrufen, wenn man dort keinen Ansprechpartner erreicht UND es nicht in Deiner Verantwortung liegt, dass Du die Änderung nicht zur Kenntnis bekommen konntest (z.B. Passwort verbaselt oder so).
Grundsätzlich muss man aber beim Erstbeitrag für eine Versicherung aufpassen, dass man nicht seinen Versicherungsschutz verliert!