Autoversicherung

Hallo,

noch diesen Monat will ich ein Auto auf meinen Namen versichern. Ich (m, 23 Jahre) möchte aber die Schadenfreiheitsklasse von dem Zweitwagen meines Vaters übernehmen, den ich selbst schon lange gefahren bin (SF 2), damit ich nicht bei (SF 1/2) anfangen muss. Nun stelle ich mir aber die Frage ob ich es 1:1 übernehmen kann. Meinen Führerschein habe ich im Mai 2006 bekommen und hatte leider insgesamt 2 Haftpflichtschäden (2007 und 2009). Weiß vielleicht jemand auf welche Schadenfreiheitsklasse ich tatsächlich eingestuft werde? Weil die Schäden, die man selbst verursacht hat, werden nochmals angerechnet. So oder ähnlich soll das sein. Bis jetzt habe ich das noch nicht richtig verstanden. Für jede Hilfe wäre ich froh. Vielen Dank im Voraus.

P.S.: Für mich sind die Versicherungen HUK24 (weil am günstigsten) und DEVK (weil bis jetzt da versichert) in die engere Auswahl gekommen. Habt ihr vielleicht Probleme der Erreichbarkeit o.ä. mit einem Direktversicherer gehabt?

Hallo!

Die Chance, dass Du die Schadenfreiheitsklasse deines Vaters in eine eigene Versicherung übernehmen kannst, die ist gleich Null.

Mein Tipp …

Geh mal auf das kostenlose Vergleichsportal http://58591.tarifcheck24.com und lass dir ein unverbindliches Angebot ALLER KFZ Versicherungen in Deutschland erstellen. Es gibt bessere Anbieter als HUK und DEVK! Wichtig zur Berechnung der für dich am günstigsten Versicherung ist, dass Du das Anfrageformular korrekt ausfüllst!

Mit internetten Grüßen,

Andreas

Sie könnten bei der ersten Zulassung eines PKWs sogar direkt mit SF-Klasse 2 starten, da Sie die Voraussetzung (mindestens 23 Jahre alt) erfüllen. Es darf dann nur niemand unter 23 den Wagen fahren.

Ob die Übernahme der SF-Klasse des Zweitwagens möglich ist, hängt von der Gesellschaft ab. Falls es sich um eine Sondereinstufung handelte, kann diese i.d.R. nicht übertragen werden.

Zwischen Direktversicherern und anderen kann ich außer im Preis keine Unterschiede feststellen. Haftpflicht-Schäden werdne immer reguliert, außer bei den bekannten Ausschlussgründen (z.B. zuviel Alkohol).

noch diesen Monat will ich ein Auto auf meinen Namen
versichern. Ich (m, 23 Jahre) möchte aber die
Schadenfreiheitsklasse von dem Zweitwagen meines Vaters
übernehmen, den ich selbst schon lange gefahren bin (SF 2),
damit ich nicht bei (SF 1/2) anfangen muss. Nun stelle ich mir
aber die Frage ob ich es 1:1 übernehmen kann. Meinen
Führerschein habe ich im Mai 2006 bekommen und hatte leider
insgesamt 2 Haftpflichtschäden (2007 und 2009). Weiß
vielleicht jemand auf welche Schadenfreiheitsklasse ich
tatsächlich eingestuft werde? Weil die Schäden, die man selbst
verursacht hat, werden nochmals angerechnet. So oder ähnlich
soll das sein. Bis jetzt habe ich das noch nicht richtig
verstanden. Für jede Hilfe wäre ich froh. Vielen Dank im
Voraus.

P.S.: Für mich sind die Versicherungen HUK24 (weil am
günstigsten) und DEVK (weil bis jetzt da versichert) in die
engere Auswahl gekommen. Habt ihr vielleicht Probleme der
Erreichbarkeit o.ä. mit einem Direktversicherer gehabt?

Tja, Fiat bezahlen, Mercedes fahren … das funktioniert nicht.
Wie wäre es denn beim Direktversicherer nachzufragen, wie das konkret mit der SF-Klasse aussieht?

Also, ganz einfach:
beim Übertragen der SF-Klasse wird keine Sondereinstufung (z.B. als Zweitfahrzeug) mit übertragen sondern nur der bisherige Schadenverlauf übertragen:
Fahren (und die betreffende zu übertragende Versicherung) seit Mai 2006:
2007 SF 1
2008 SF 2
2009 SF 3
2010 SF 4
2011 SF 5
Schäden in dieser Zeit aus diesem Vertrag werden berücksichtigt nach den Versicherungsbedingungen des neuen Versichers:
z.B. bei uns (Beispiel Haftpflicht):
2007 SF 1, 1 Schaden->
2008 von SF 1 (2007) -> SF S
2009 SF 0, 1 Schaden->
2010 von SF 0 (2009) -> SF M
2011 SF S (=155%)

Gruß Dirk

Bei FS-Ausstellung 2006 hätte man sich bis heute SF 2 erfahren können. So gesehen, könnte der SFR von Vaters Zweitwagen übernommen werden. Allerdings werden dabei auch die angefallenen Schäden berücksichtigt, so dass es schlechter als SF 2 (und wahrscheinl. auch als SF 1/2) ausfallen dürfte.
Ich empf.: bei HUK fragen, wenn das Auto dort vers. werden soll.

Hallo und besten Dank für die Anfrage.

Leider kann man sich nur den Rabatt übertragen, den man sich selbst erfahren hätte. Deshalb werden Sie die SF 2 auf keinen Fall übertragen bekommen, da zwei Vorschäden waren. Am besten wäre es, wenn Sie bei Ihrer Vorversicherung anfragen, welche SF Klasse für Sie Frage kommt.

MfG

Hallo,
sorry für die Verspätung.
Die Einstufung Deines Vertrages erfolgt in SF1 = 100%.
Einstufung im Mai 2006 = Klasse 0
01.01.2007 = SF 1/2 (1 Schaden)
01.01.2008 = Klasse S
01.01.2009 = SF 1 (1 Schaden)
01.01.2010 = SF 1/2
01.01.2011 = SF 1

Zu einem Direktversicherer würde ich Dir nur raten, wenn Du jemanden in Deinem Umfeld hast, der sich mit Versicherungen auskennt. Nur so kannst Du Deckungslücken und ungünstige Angaben im Schadenfall vermeiden.
Ein sehr guter Direktversicherer ist auch die ruv24.
Der Deckungsumfang ist dort sehr gut, besser als HUK24.

Viele Grüße
Sunshine