Autoversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hätte da einpaar, fragen bezüglich des fahrzeugwechsels, und würde gerne meinen fall erläutern.

Ich bin ein Fahranfänger, und würde mir jetzte gerne ein Fahrzeug kaufen und diesen selbstverständlich auf meinen Vater als zweitwagen versichern lassen.

So und jetzt kommt meine überlegung.
Wenn ich mein neues Auto als ERSTFAHRZEUG versichern lasse und das Auto von meinem VATER als ZWEITWAGEN
(natürlich beide auf meinen Vater)würde wir bares geld sparen.

Und nun die fragen:
ist es rechtlich gesehen möglich das Fahrzeuig von meinen Vater als zweitwagen und mein eigenes Fahrzeug als erstfahrzeug zu versichern.(also mehr oder weniger einen tausch der ‚ränge‘)
Mein Vater könnte dann den Zweitwagentarif mit der übernahme der Schadensfreiheitsklasse versichern.
Und ich könnte Mein Fahrzeug als Erstfahrzeug versichern und damit auch die Schadensfreiheitsklasse von 35% übernehmen.
So laufen beide versicherungen auf meinen Vater aber mein Fahrzeug ist das Erstfahrzeug.

Noch eine kleine frage: ist die Versicherung von meinem Vater nichtig wenn er sein Fahrzeug (das momentan das Erstfahrzeug ist) als zweitwagen Umschreiben lässt.
Weil somit würden ja andere Versicherungsbedingungen gelten…

Ich hoffe ich habe den fall verständlich genug erklärt, und bedanke mich im vorraus für Antworten.

MfG Hellwig

Man kann die Prozente des ersten Fahrzeuges auf das hinzukommende Fahrzeug übertragen, und das väterliche Fahrzeug erhält eine Zweitwageneinstufung. Zweitwagen starten aber regelmässig nicht mit 35%, beispielsweise aber mit 55 Prozent ( Z.B. bei Allianz ) oder 85%.

Risiko: verunfallt der Fahranfänger, sind Papas gute Prozente „im Eimer“.

Prüft bitte auch die Variante einer Kundenkind- Sondereinstufung ( z.B. Allianz: 70% ).
Berechnen koennte man das auf www.allianz-roscher.de

Hallo Hellwig,

Guter Plan, jedoch werden die Versicherungen dabei nicht mitspielen. Sobald ein Fahranfänger in einem Vertrag auftaucht, gehen die Tarife automatisch nach oben. Egal ob Erst- oder Zweitwagen.

Meine Empfehlung …

Auf dem kostenlosen Vergleichsportal

* http://www.kfz-versicherungen-in-deutschland.de

kann man die Tarife ALLER KFZ-Versicherungen in ganz Deutschland vergleichen, verschiedene Variationen berechnen, den tatsächlich günstigsten Tarif auf dem Markt auswählen und auch gleich online abschliessen.

Versuche auch eine Variation zu berechnen, in welcher Du als Fahrzeugbesitzer einen eigenständigen Vertrag abschlissen möchtest. Abhängig vom versicherten Fahrzeug und vom Wohnort, kann das vielleicht sogar günstiger sein, als ein Zweitwagen + Fahranfänger im Vertrag des Vaters.

Mit internetten Grüßen,

Andy Schmidt

Vielen dank für ihre rasche Antwort.

tatsächlich ist es aber so das der tarif meines Vaters für mein Fahrzeug als Erstfahrzeug, deutlich geringer sind obwohl ich mitversichert bin, zusammen würden wir dann für einen golf 6 (bauhjahr 2008) und einen golf 4 (bauhjahr 1998) zusammen knappe 850 euro hinblättern.

Und noch mal zur sicherheit.(nicht das ich mich unklar ausgedrückt habe)
Es ist also so, dass man sein Erst-und Zweitwagen beliebig bestimmen kann. Quasi man kann sagen Dies ist mein Erst und dies mein Zweitfahrzeug undabhängig davon welches von denen zuerst da war?

Ein Erstwagen ist in der Versicherung immer jener, welcher im Versicherungsvertrag zuerst angemeldet wurde. Will man ein zusätzliches Fahrzeug zum Erstwagen und umgekehrt machen so geht das nur, wenn man beide Fahrzeuge in einem komplett neuen Vertrag versichert (d.h. Kündigung der laufenden Versicherung des Erstwagens) und dann das Fahrzeug seiner Wahl als Erstwagen anmeldet.

Jetzt eine noch schlechtere Nachricht …

Da im Normalfall eine KFZ Versicherung in Deutschland erst per 31. Dezember eines jeden Jahres gekündigt werden kann (ausser die Versicherungsgesellschaft erhöht die Tarife - dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht), können Sie das neue Fahrzeug nur als Zweitwagen oder in einem eigenständigen Vertrag anmelden.

Mit freundlichen Grüßen,

Andy Schmidt
Online … http://58591.tarifcheck24.com