Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hätte da einpaar, fragen bezüglich des fahrzeugwechsels, und würde gerne meinen fall erläutern.
Ich bin ein Fahranfänger, und würde mir jetzte gerne ein Fahrzeug kaufen und diesen selbstverständlich auf meinen Vater als zweitwagen versichern lassen.
So und jetzt kommt meine überlegung.
Wenn ich mein neues Auto als ERSTFAHRZEUG versichern lasse und das Auto von meinem VATER als ZWEITWAGEN
(natürlich beide auf meinen Vater)würde wir bares geld sparen.
Und nun die fragen:
ist es rechtlich gesehen möglich das Fahrzeuig von meinen Vater als zweitwagen und mein eigenes Fahrzeug als erstfahrzeug zu versichern.(also mehr oder weniger einen tausch der ‚ränge‘)
Mein Vater könnte dann den Zweitwagentarif mit der übernahme der Schadensfreiheitsklasse versichern.
Und ich könnte Mein Fahrzeug als Erstfahrzeug versichern und damit auch die Schadensfreiheitsklasse von 35% übernehmen.
So laufen beide versicherungen auf meinen Vater aber mein Fahrzeug ist das Erstfahrzeug.
Noch eine kleine frage: ist die Versicherung von meinem Vater nichtig wenn er sein Fahrzeug (das momentan das Erstfahrzeug ist) als zweitwagen Umschreiben lässt.
Weil somit würden ja andere Versicherungsbedingungen gelten…
Ich hoffe ich habe den fall verständlich genug erklärt, und bedanke mich im vorraus für Antworten.
MfG Hellwig