Hallo,
Versicherungsprämien sind generell im voraus für ein Jahr zu zahlen. Wenn Du unterjährig zahlst und die Prämien nicht einlöst ist Dein Versicherer sicher nicht beigeistert. Ein recht auf monatliche Zahlung besteht m.A. nicht. Also immer genüngend Deckung für die Versicherung auf dem Konto bereithalten! Eine Kündigungsmöglichkeit für Dich gibt es nicht, der Versicherer kann Dich aber wegen Nichtzahlung des Folgebeitrags kündigen, unter diesen Umständen ist es dann schwer eine neue Versicherung zu finden.
Mfg Febud
DU MUSST HALT ZAHLEN, VERS.-Beiträge sind Jahresbeiträge. Wenn Du in Verzug kommst, wird die Jahresprämie fällig. Ein Wechsel wär im Moment nicht ratsam. Wie willst Du denn den bestehenden Vertrag kündigen?
SPRECHE DOCH MIT DEINEM VERSICHERUNGSVERTRETER. DER KANN DIR GANZ BESTIMMT HELFEN.
Gruß, Egon
Leider ist es ab dem 01.01.2012 so, dass die versicherungen vorher sogar die Schufa abfragen und bei entsprechenden Einträgen bekommst du deine Autoversicherung nur noch mit Vorrauszahlung aber…es gibt ein paar wenige Anbieter die dich trotzdem noch versichern…Leider sind diese in ihren Beiträgen höher Versuchen kannst du es bei der VHV ! Diese versicherung geht noch vom Preis her…Allerdings musst du angeben warum du deine Vorversicherung ohne Fahrzeugwechsel mitten im Jahr wechseln möchtest oder vielmehr musst Denn üblich ist ja eigentlich der Wechsel zum Ende des jahres
Viel Glück
Hallo,
Einspruch erheben kann man da nicht. Es geht ja „nur“ um die Zahlungsweise. Die Auskunft an sich ist ja aber ein wenig abenteuerlich. Empfehlenswert ist eine Kündigung nach Mahnung nie.
Gruß
Andreas