Autoversicherung

Hallo,
was für Konsequenzen hat es wenn:

  1. bei der Autoversicherung „Garagenwagen“ angegeben wird, wegen Rabatt natürlich. Und die Versicherung herausfindet das keine Garage vorhanden ist?

  2. gleiches mit Wenigfahrerrabatt?

  3. wenn jemand als Fahrer nur sich und den Partner angibt und eine dritte Person mit diesem Fahrzeug einen Unfall hat?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

in allen drei Fällen handelt es sich um Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer. Das heißt, erst einmal passiert gar nichts aber im Schadensfall muß die Versicherung nicht zahlen.

Gruß
Torsten

Hallo Stefan,

da habe ich andere Informationen. Mir hat meine Versicherung erklärt (nur mündlich) daß sie in dem Fall zwar zahlungspflichtig ist, die Beiträge aber danach entsprechend hochstuft.

Es kann ja auch immer mal passieren, daß ein Wagen „ausnahmsweise“ mal nicht in der Garage steht oder im Norfall von einer dritten Person genutzt wird.

Grüße

J. Doe

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Hallo Stefan,

da habe ich andere Informationen. Mir hat meine Versicherung
erklärt (nur mündlich) daß sie in dem Fall zwar
zahlungspflichtig ist, die Beiträge aber danach entsprechend
hochstuft.

Ja und nein, wenn mein Auto gestohlen wird und ich habe „Garage“ angegeben und habe gar keine. Habe ich auch keinen Versicherungsschutz.
Sonst ist es richtig, sobald Versicherung Kenntnis fordern die „rückwirkend“ die Differenzen.

Es kann ja auch immer mal passieren, daß ein Wagen
„ausnahmsweise“ mal nicht in der Garage steht oder im Norfall
von einer dritten Person genutzt wird.

Das stimmt wiederum. Wenn ich bei meiner Versicherung angebe,
das nur ausschließlich Fahrer über 21,23,25 etc fahren und es sollte
ein jüngerer Fahrer unterwegs sein. So ist es im Notfall zulässig.

Auch wenn ein Wagen „ausnahmsweise“ mal nicht in der Garage steht,
kommt die Verischerung auf.

Wenn ich aber schlichtweg falsche Angaben mache (bewußt, riskiere ich meinen Versicherungsschutz.
Sprich
Klar habe ich eine Garage. -Aber nur samstag in der Innenstadt beim einkaufen.

Übrigens bei einem kann man sich sicher sein…
je nach Schadenshöhe sieht man sich vor Gericht wieder—
und Versicherungen haben ein große Rechtsabteilung.
Dann doch lieber paar Euro mehr bezahlen.

Hallo Stefan,

schau mal in die Tarifbestimmungen deines Vertrages. Dort steht bei den sogenannten weichen Tarifmerkmalen, was passieren kann, wenn du falsche Angaben gemacht hast.

In der Regel geht der Versicherungsschutz nicht verloren. Vor allem sollte der Versicherer ausdrücklich auf die Anwendung der Paragrafen 16VVG-30VVG(Versicherungsvertragsgesetz) verzichten. Je nach Gesellschaft können allerdings empfindliche Vertragsstrafen zum Tragen kommen.

Gruß
Ralf

was für Konsequenzen hat es wenn:

  1. bei der Autoversicherung „Garagenwagen“ angegeben wird,
    wegen Rabatt natürlich. Und die Versicherung herausfindet das
    keine Garage vorhanden ist?

  2. gleiches mit Wenigfahrerrabatt?

  3. wenn jemand als Fahrer nur sich und den Partner angibt und
    eine dritte Person mit diesem Fahrzeug einen Unfall hat?

Gruß
Stefan