Autoversicherung 2 x im selben Jahr überwiesen

Hallo!

Wenn man seine Autoversicherung einmal im Januar und dann wieder (für´s nächste Jahr) im Dezember des selben Jahres bezahlt/überwiesen hat, muß man dann beide Beträge in der selben Steuererklärung absetzen oder kann man trotzdem bei jeder jährlichen Steuererklärung nur einmal die Autoversicherung absetzen und die nächste dann erst im nächsten Jahr, obwohl sie schon im Vorjahr überwiesen wurde?

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu verwirrend…

Viele Grüße,
Amaryllis

Ausnahme vom Abflußprinzip
Hi !

Grundsätzlich gilt im Steuerrecht das Abflußprinzip. Dies bedeutet, dass Ausgaben in dem Jahr anzusetzen sind, in denen sie geleistet wurden.

Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen eingeführt. Da die Zahlung an die Versicherung regelmäßig wiederkehrend ist, kann die Regelung also dem Grunde nach angewendet werden.

WICHTIG ist aber die Beachtung der so genannten „10-Tage-Regel“. Aufwendungen für das Folgejahr (z.B. 2008) können nur dann in 2008 geltend gemacht werden, wenn sie in der Zeit vom 22.12. - 31.12. geleistet wurden. Ist die Zahlung vorher erfolgt, ist der Aufwand zwingend in 2007 anzusetzen.
Mit Vorjahr (2007) und Zahlung in 2008 gilt die Regel analog (Zahlung muss vom 01.01. - 10.01. geleistet sein, um noch in 2007 berücksichtig werden zu können).

BARUL76

.