Hatte letztes Jahr einen Autounfall.
Beim heraussetzen aus einem Parkplatz in die Strasse.
Ich setzte eine halbe Autolänge zurück, weil mir die Sicht von einem Parell wartenden Wagen versperrt wurde.
Dieser Wagen wollte in eine freie Parklücke neben mir einparken.
Mein Wagen stand, was meine Frau und ein unabhängiger Zeuge bestätigen konnte.
In diesem Stillstand überkreuzte ein anderer Wagen die Fahrbahn ohne einen Blinker zu setzen, die Strasse und wollte schnellstens in die neben mir, freie Parklücke einzubiegen und zwar vor dem anderen Wagen .
Bei dem überhasteten Einparken, kalkulierter er meine hintere Beifahrerseite nicht richtig ein und streifte mich an der Stoßstange
Meine Versicherung hat ohne meine Einwilligug abzuwarten den Schaden von dem Gegner bezahlt.
Ich bleibe nun auf meinem Schaden sitzen ( Sehr gering ) aber werde zurückgestuft.
Wer kann mich da beraten
j.h.
Am besten Sie nehmen sich einen Rechtsanwalt, der Ihre Interessen vertreten kann.
Hallo,
Dein Einverständnis zur Abwicklung des Schadens gibst du schon damit, dass du den Schaden der Versicherung meldest. Die Prüfen das genau, da die ja auch nix zahlen wollen, was nicht sein muss.
Wenn die Versicherung einen Schaden beglichen hat, wirst du selbstverständlich im Folgejahr zurückgestuft.
Alternative wäre gewesen, dass du den Schaden von dem anderen selber zahlst. ( Man kann der Versicherung i.d.R. innerhalb von 6 MOnaten nach Schadenschluss die geleistete Summe zurückzahlen, um einer Rückstufung zu entgehen. Dies lohnt sich aber nicht immer)
Dann gibt es auch keine Rückstufung in der Versicherung.
Den Schaden an deinem eigenen Auto trägst du selbst, es sei denn du lässt es über eine evtl bestehende Vollkaskoversicherung abwickeln - aber auch da wirst du dann im Folgejahr gestuft.
Konnte deiner Anfrage leider keine genaue Frage entnehmen aber die von dir genannten Fakten sprechen für eine korrekte Abwicklung.
LG
Hallo,
hier ist denke ich ein Anwalt die beste Lösung. Mit der Versicherung wurde denke ich schon gesprochen und mitgeteilt, wie sich der Schaden ereignet hat (normalerweise schickt Versicherung Schadensformular) ?
Gruß,
Micha
Hallo, haben denn den Schaden unverzüglich, möglichst am Schadenstag, Ihrer Versicherung gemeldet und darauf hingewiesen, daß Sie keine Schuld haben?
Ich glaube, nicht, sonst hätte die Gesellschaft sich sicher anders Verhalten.
Sie können sich beim Ombudsmann und/oder der Aufsichtsbehörde beschweren. Die Adressen stehen, das ist zwingend vorgeschrieben, irgendwo in Ihren Versicherungsunterlagen.
gruß
uwe schulze
Der Schaden ist unverzüglich gemeldet worden mit Angaben meiner Zeugen.
Beide Zeugen Aussage war : Ich ( mein Wagen ) habe gestanden und der Gegner ist mir reingefahren.
Nachträglich Einspruch bei Gericht, wo die Klage des Gegners eingegangen ist und bei beiden Versicherungen
Jetzt rief mich meine Versicherung an, sie hätten beschlossen wegen einem eventuellen Gerichtsverfahren, das meine Versicherung dem Gegner, der eine völlig überhöhte Rechnung eingereicht hat, die Kosten dessen zu übernehmen und ich werde jetzt höher gestuft, trotz Einwände.
Ist die Sache jetzt abgeschlossen oder wie Du gesagt hast, kann ich was dagegen unternehmen.
Grüsse j.h.
Hallo j.h.,
„…Wer kann mich da beraten…“: der Vermittler / Betreuer deiner Kfz-Versicherung.
Bei mir zumindest gehört sowas selbstverständlich zum Service.
Ansonsten: da kannst du nicht viel machen, weil deine Versicherung auf Sach- und Rechtslage basierend den Schaden bewertet. Kommt sie zu dem Schluss, dass sie haftet, dann zahlt sie. Fertig.
Anders sieht es aus, wenn sie dich bspw. gar nicht erst gefragt hätten, du also vor der Regulierung kein Gehör bei deiner Vers. gefunden hättest und somit deine Sicht der Dinge nicht darlegen konntest. Dann bestehen m. E. rechtl. Möglichkeiten, dazu frage man aber einen Fachanwalt für Vers.-Recht.
Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.
VG Jens
www.jens.sternberg.de