Ich hatte einer einmaligen Zahlung zugestimmt, also sollte das der Jahresbeitrag sein. Diese auch Langezeit bereit, nur wie es dann manchmal kommen kann … war es nict genügend gedeckt in dem Moment der Abbuchung.
Könnte es sein, dass es sich hier um eine Direkt-Versicherung handelt die übers Internet abgeschlossen wurde ?
Hi,
wenn dies so ist müsste man im Vertrag nachsehen was zum Thema Abbuchungszeitpunkt steht und die genaue Formulierung prüfen.
MFG
Ja.
Tipp - keinen Online-Abschluss mehr
Ja.
Dann kann ich nur empfehlen, in Zukunft einen Versicherungsvermittler vor Ort aufzusuchen.
Nicht immer ist der Direkt-Abschluss übers Internet günstiger.
Ein Versicherungsvermittler kann bei einer guten Kundenverbindung auch die Beiträge rabattieren.
Und was beim Online-Abschluss rausgekommen ist, war nicht so toll. Einfach als Lehrgeld verbuchen.
Gruß Merger
Hi,
wenn dies so ist müsste man im Vertrag nachsehen was zum Thema
Abbuchungszeitpunkt steht und die genaue Formulierung prüfen.
Hi,
das sehe ich nicht so. 700,00 Euro sprechen nicht für 2-3 Monate Beitrag.
Bei Neuverträgen kann es in der Regel zudem auch einige Zeit dauern, bis abgebucht wird.
Gruß
Tina
Hi,
es ist scheiß egal, was sein kann. Wenn im Vertrag ein konkreter Zeitpunkt drin steht, dann ist dieser einzuhalten oder die Versicherung verstößt gegen den Vertrag.
Also prüfen.
Und da wir nicht wissen was versichert wird und wir die Versicherungsdetails wie zB Alter des Versicherungsnehmers nicht kennen, können 700€ für 2-3Monate sehr wohl möglich sein.
MFG
es ist scheiß egal, was sein kann. Wenn im Vertrag ein
konkreter Zeitpunkt drin steht, dann ist dieser einzuhalten
oder die Versicherung verstößt gegen den Vertrag.
Das ist Blödsinn und eine durch keine Rechtssprechung oder Gesetz gedeckte Einzelmeinung.
DW.
Ok, wenn das so ist, bezahle ich meine Rechnungen ab sofort alle paar Monate, weil es keine Rechtsprechung gibt die fordert, dass ich die vertraglich vereinbarten Zahlungstermine einhalte.
Soll das ein Witz sein?
Verträge sind einzuhalten.
Hi,
es ist scheiß egal, was sein kann.
Hi,
und warum spekulierst Du dann?
Wenn im Vertrag ein
konkreter Zeitpunkt drin steht, dann ist dieser einzuhalten
oder die Versicherung verstößt gegen den Vertrag.
Dafür hätte ich gerne einen Beleg. Für den Erstbeitrag wird üblicherweise kein fester Zahlungstermin genannt, ich habe gerade in unseren KFZ-Verträgen nachgesehen. Sowohl in den neuen als auch in den alten Verträgen sind nur die Folgebeiträge datumsmäßig angegeben, der Erstbeitrag nicht.
Ebenso kenne ich keinen Fall, der nach Deiner Ausfühung entschieden würde. Aber Du kannst mir sicherlich Urteile zum nachlesen übermitteln.
Und da wir nicht wissen was versichert wird und wir die
Versicherungsdetails wie zB Alter des Versicherungsnehmers
nicht kennen, können 700€ für 2-3Monate sehr wohl möglich
sein.
Nur spasseshalber habe ich mal eingegeben, wann man auf einen Betrag von 4.000,00 € aufwärts kommt.
Das Fahrzeug dürfte selbst bei einem Führerscheinneuling nicht zu den Billigfahrzeugen gehören. Bei einem 50.000,00 € Neufahrzeug mit Vollkasko mit 50.000,00 km Laufleistung/Jahr komme ich auf ab ca. 5.400,00 € Jahresbeitrag. Wer sich in diesem Alter ein solches Fahrzeug leisten kann, hat normalerweise auch die Versicherung leisten und jammert nicht wegen 300,00 €.
Gruß
Tina