Hallo,
Mal angenommen eine Autoversicherung wurde abgeschlossen. Die erste Autoversicherung einer Person. Die Versicherung lässt sich viele Wochen/Monate Zeit mit der Abuchung, mit einem Betrag von ca 700 Euro. Natürlich ist just in dem Moment das Konto ungenügend gedeckt.
Ein paar Tage später hätte die Person das Konto wieder ausreichend gedeckt. Nun geht die Person fälschlicherweise davon aus, dass die Autoversicherung erneut abbucht oder gebeten wird zu überweisen. Leider kündigt die Autoversicherung den Vertrag weil das so ist, wenn beim ersten mal das Konto nicht gedeckt ist.
Darf eine Versicherung trotzdem eine Rechnung von fast der Hälfte des gesamt Betrags(knapp 300 Euro) stellen?
Eine Bearbeitungsgebühr kann doch nicht prozentual bei fast 50% liegen, oder?
Ist das rechtlich vertretbar, dass eine Person zahlen muss, obwohl der Person die Versicherung gekündigt wurde? Es scheint mir rechtlich unfair? Da kann ja jede Firma x-beliebige Beträge veranschlagen.
Hi,
Darf eine Versicherung trotzdem eine Rechnung von fast der
Hälfte des gesamt Betrags(knapp 300 Euro) stellen?
Ja.
Ist das rechtlich vertretbar, dass eine Person zahlen muss,
obwohl der Person die Versicherung gekündigt wurde?
Ja, das steht zumeist in den Versicherungsverträgen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Part, nämlich die Bezahlung des Beitrages, nicht geleistet, dafür kann die Versicherung nichts.
Gruß
Tina
Vielen Dank für den hilfreichen Link.
Ich hab mir den Artikel gleich durchgelesen, nun noch eine Farge. In meiner hypothetischen Frage ist es ja nun dazu gekommen, dass die Versicherung eine Geschäftsgebühr erhoben wurde. Diese scheint mir mit knapp 300 Euro zu hoch. Kann man dagegen vorgehen? Sie haben ja defacto nicht geleistet.
„Zusätzlich kann im Falle der Nichtzahlung eine so genannte Geschäftsgebühr verlangt werden.“
Vielen Dank für den hilfreichen Link.
Ich hab mir den Artikel gleich durchgelesen, nun noch eine
Farge. In meiner hypothetischen Frage ist es ja nun dazu
gekommen, dass die Versicherung eine Geschäftsgebühr erhoben
wurde. Diese scheint mir mit knapp 300 Euro zu hoch. Kann man
dagegen vorgehen? Sie haben ja defacto nicht geleistet.
Was steht im Vertag über die Höhe?
Das Problem ist: sie hätten geleistet, nur hat sich der Versicherungsnehmer nicht an die vertraglichen Pflichten gehalten. Vor diesem Aspekt erscheinen mir 300,00 € nicht so viel.
In diesem Betrag dürfte entgangener Gewinn, Aufwandsentschädigung, Vertragsabschlußgebühren etc. enthalten sein.
Hallo,
Mal angenommen eine Autoversicherung wurde abgeschlossen. Die
erste Autoversicherung einer Person. Die Versicherung lässt
sich viele Wochen/Monate Zeit mit der Abuchung, mit einem
Betrag von ca 700 Euro.
700 Euro sind der Jahresbeitrag?
Darf eine Versicherung trotzdem eine Rechnung von fast der
Hälfte des gesamt Betrags(knapp 300 Euro) stellen?
Rückfrage: was sind „viele Wochen/Monate“?
Auch wenn die Versicherung gekündigt wurde muss für den Zeitraum, in dem sie bestand, die Prämie gezahlt werden. Also knapp 60 Euro pro Monat.
Grüße,
Tinchen
Hallo
Das Hypotetische Fahrzeug war doch zugelassen und versichert.
(Über Wochen/Monate)
Da bestand doch Versicherungsschutz.
Da würde doch geleistet(eben der Versicheungsschutz).
Die Prämie dafür ist natürlich entsprechend dem Zeitlichen Anteil fällig.
gruß
Uwe
Was im Vertrag steht weiß ich gar nicht mehr, aber es scheint, dass man in der Situation wohl doch nicht darum herum kommt ca. 300 Euro für nichts zu zahlen. Ich danke trotzdem sehr für die Antworten.
Hallo Uwe,
danke für die Antwort. In diesem hypothetischen Fall ist es so, dass die Versicherung (erste Versicherung) komplett von dem Vertag zurück getreten ist und die ca. 2 - 2,5 Monate ich keinen Versicherungsschutz hatte. Dies habe ich expliziet nachgefragt. Bei der neuen Versicherung wurde der Sachverhalt geschildert und die haben den Versicherungsbeginn trotzdem auf das tatsächliche Eintrittsdatum gesetzt. Nach meinem Verständnis waren die ersten 2 - 2,5 Monate somit gar nicht versicht. Zum Glück wurde sie auch nicht benötigt.
Ich empfinde die Höhe einfach etwas hoch, sie haben ja nicht wirklich was geleistet.
Hallo,
Mal angenommen eine Autoversicherung wurde abgeschlossen. Die
erste Autoversicherung einer Person. Die Versicherung lässt
sich viele Wochen/Monate Zeit mit der Abuchung, mit einem
Betrag von ca 700 Euro.
700 Euro sind der Jahresbeitrag?
Ja
Darf eine Versicherung trotzdem eine Rechnung von fast der
Hälfte des gesamt Betrags(knapp 300 Euro) stellen?
Rückfrage: was sind „viele Wochen/Monate“?
ca. 2-3 Monate
Auch wenn die Versicherung gekündigt wurde muss für den
Zeitraum, in dem sie bestand, die Prämie gezahlt werden. Also
knapp 60 Euro pro Monat.
Sie wurde aber komplett storniert, es bestand also von der Versicherung zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
Grüße,
Tinchen
Danke Tinchen
Hi,
danke für die Antwort. In diesem hypothetischen Fall ist es
so, dass die Versicherung (erste Versicherung) komplett von
dem Vertag zurück getreten ist und die ca. 2 - 2,5 Monate ich
keinen Versicherungsschutz hatte. Dies habe ich expliziet
nachgefragt. Bei der neuen Versicherung wurde der Sachverhalt
geschildert und die haben den Versicherungsbeginn trotzdem auf
das tatsächliche Eintrittsdatum gesetzt. Nach meinem
Verständnis waren die ersten 2 - 2,5 Monate somit gar nicht
versicht. Zum Glück wurde sie auch nicht benötigt.
das kann so nicht sein. Nicht versicherte Fahrzeuge werden der Zulassungsstelle gemeldet und letztlich zwangsabgemeldet.
Gruß
Tina
Ist es aber.
Die Versicherung war abgeschlossen, Abbuchung 2-3 Monate später, Versicherrung zurückgetreten. Nun die 2-3 Monate nicht versichert gewesen.
Neue Versicherung sollte den Zeitraum übernehmen.
Das war aber nicht die Frage, sondern ob bei Kündigung knapp 300 Euro in Rechnung gestellt werden können.
Es scheint sich geklärt zu haben, man wird nicht drum herum kommen den viel zu hohen Betrag für nicht erbrachte Leistung zu zahlen.
Das war aber nicht die Frage, sondern ob bei Kündigung knapp
300 Euro in Rechnung gestellt werden können.
Es scheint sich geklärt zu haben, man wird nicht drum herum
kommen den viel zu hohen Betrag für nicht erbrachte Leistung
zu zahlen.
Du hast einen Denkfehler:
Die Versicherung hätte eine Leistung erbracht, hätte der Versicherungsnehmer seine Leistung erbracht. Er hat dies nicht, somit steht der Versicherung der ihr entstandene Schaden, bzw. die im Vertrag für diesen Fall vorgesehene Entschädigung zu.
Diesen Vertrag hat man so unterschrieben, Punkt.
Hallo,
Sie wurde aber komplett storniert, es bestand also von der Versicherung zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
Das stimmt so nicht. Wäre in dieser Zeit etwas passiert hätte die Versicherung einstehen müssen wenn Sie noch nicht einmal einen Bankeinzug versucht hätte.
Viele Grüße
Lumpi
Ja. ich hab das schon verstanden. Leider. Das mit dem entstandenen Schaden.
Ich empfand nur den Betrag als ziemlich hoch, fast die Hälfte.
Aber ich sehs ja ein, es war mein Fehler. Schade nur, dass die Versicherung überhaupt nicht mit mir reden wollten. Da das Konto wirklich 2-3 Monate ausreichend gedeckt war und dann nur einen Moment nicht … kündigung. Pech gehabt.
Vielen herzlichen Danke für die Antworten auf die hypotehtische Frage!
Das war aber nicht die Frage, sondern ob bei Kündigung knapp 300 Euro in Rechnung gestellt werden können.
Vermutlich wurde nach dem Kurzzeittarif abgerechnet, denn dieser ist deutlich teurer, als der reguläre Tarif. Und nochmal: Es hat Versicherungsschutz bestanden, denn mit Abgabe der eVB (früher Deckungskarte) hat die Gesellschaft die Haftplfichtversicherung übernommen.
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dafür kann die Versicherung nichts.
Dem möchte ich widersprechen. Hätte die Versicherung wie vertraglich vereinbart monatlich abgebucht und nicht erst nach 3 Monaten 3Monate auf einmal, wäre es nicht zu dem Problem gekommen.
Dass der Versicherungsnehmer den Beitrag schuldig ist steht außer Frage. Aber den Vertrag hat ja wohl die Versicherung zuerst gebrochen weil Sie sich nicht an den vertraglich vereinbarten Abbuchungsrhythmus hielt.
Und aus diesem Grund würde ich die 300€ nicht zahlen, weil die Schuld nicht beim Versicherungsnehmer liegt.
Wenn eine Abbuchung vom Konto nicht möglich ist,
wird der Kunde angemahnt mit dem Hinweis den Betrag selbst zu überweisen.
Ist der Brief verloren gegangen ?
Gruß Merger
Genau auf solch ein Zeichen hatte ich gewartet, aber das kam nicht. Das erste Zeichen war die Kündigung.
Darauf hin hab ich die Versicherung natürlich angerufen, aber die wollten mein Geld nicht mehr, der Vertrag sein nicht mehr wiederherzustellen/erloschen, so was. Einen neuen Vertrag wollten Sie mir nicht geben. Das sei so, wenn der erste Betrag nicht abgebucht werden kann.