Autoversicherung-Extrabeitrag für Fahranfänger?

Hallo zusammen,
meine Tochter ist 18,5 Jahre, hat seit 1 Jahr ihren Führerschein und am begleiteten Fahren teilgenommen. Habe sie damals direkt meiner Versicherung als Mitbenutzerin gemeldet (vorsichtshalber), darauf hin zahlte ich ca 15 € mtl. Mehrbeitrag. Zum 01.01.2008 wechsel ich nun aus Kostengründen die Versicherung. Meine Frage ist: Muss ich meine Tochter nach wie vor mit angeben, obwohl sie max! 3x im Monat mein Auto fährt? Man sagte mir, solange sie nicht regelmässig das Auto benutzt, wäre das nicht nötig, meine alte Versicherung sagt aber Ja. Wie könnte ich so was nachweisen? Was passiert, wenn ich sie nicht angebe und sie verursacht einen Unfall bzw. wird in einen Unfall verwickelt. Streicht die Versicherung teilweise den Schutz wegen „Verschweigen“??? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße an alle :wink:

Hallo ny2004,

Hallo zusammen,
meine Tochter ist 18,5 Jahre, hat seit 1 Jahr ihren
Führerschein und am begleiteten Fahren teilgenommen. Habe sie
damals direkt meiner Versicherung als Mitbenutzerin gemeldet
(vorsichtshalber),

absolut sinnvoll!

darauf hin zahlte ich ca 15 € mtl.
Mehrbeitrag.

Nicht ungewöhnlich.

Zum 01.01.2008 wechsel ich nun aus Kostengründen
die Versicherung. Meine Frage ist: Muss ich meine Tochter
nach wie vor mit angeben, obwohl sie max! 3x im Monat mein
Auto fährt?

ja

Man sagte mir, solange sie nicht regelmässig das
Auto benutzt, wäre das nicht nötig, meine alte Versicherung
sagt aber Ja.

Wer ist denn „man“? Falls es sich nicht um einen unbeteiligten Dritten, sondern um den Makler/Vertreter/Versicherungsmitarbeiter handelt, dann gehört diese Aussage ins Beratungsprotokoll.
Solche Zusagen sollte man sich immer SCHRIFTLICH bestätigen lassen.

Hintergrund ist, dass die jungen Fahrer so bis 23 - 25 Jahre statistisch eine ganz besch…eidene Risikogruppe für den Versicherer sind. Und da möchten die Gesellschaften - verständlicherweise - wissen, wenn sie für ein erhöhtes Risiko eintreten müssen (gleichzeitig möchten sie dann auch - wie erlebt - einen höheren Beitrag hierfür.).

Wie könnte ich so was nachweisen? Was passiert,
wenn ich sie nicht angebe und sie verursacht einen Unfall bzw.
wird in einen Unfall verwickelt. Streicht die Versicherung
teilweise den Schutz wegen „Verschweigen“???

Nein, üblicherweise nicht (ausser in der Vollkasko: da mag der ein oder andere Versicherer das so i.d.T. vorsehen. Hier hilft ein Blick in die Bedingungen.). Jedoch wird zumindest eine Vertragsstrafe fällig und die kann schon mal heftig-deftig ausfallen.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo,

meine Tochter ist 18,5 Jahre, hat seit 1 Jahr ihren
Führerschein und am begleiteten Fahren teilgenommen. Habe sie

Gib das begleitete Fahren unbedingt beim Neuantrag an, dann sollte es auch dann keinen Mehrbeitrag geben, wenn die Tochter als Nutzerin eingetragen ist.

Gruß

Nordlicht

Was passiert,
wenn ich sie nicht angebe und sie verursacht einen Unfall

Nein, üblicherweise nicht

Der Versicherer könnte auch noch auf die Idee kommen, den Vertrag zu kündigen. Ist dann nicht problematisch für den „aktuellen“ Schaden, aber einen neuen (Kasko-) Versicherer zu finden wird dann schwieriger.

Grüße, M

Vielen Danke schon mal für eure Antworten!
@Nordlicht Trotz begl. Fahren ist der Beitrag aber höher.
Was ist denn, wenn meine Nichte, die gerade ihren Führerschein macht, mich nach einer Feier nach Hause bringt, nicht wegen Alkohol sondern wegen z.B. Übelkeit o.ä. und sie baut einen Unfall, was sagt die Versicherung dann? VG

Hallo MASCH,

Der Versicherer könnte auch noch auf die Idee kommen, den
Vertrag zu kündigen. Ist dann nicht problematisch für den
„aktuellen“ Schaden, aber einen neuen (Kasko-) Versicherer zu
finden wird dann schwieriger.

Stimmt, danke für den Hinweis.
Ein Grund mehr die junge Fahrerin anzugeben.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo,

Was ist denn, wenn meine Nichte, die gerade ihren Führerschein
macht, mich nach einer Feier nach Hause bringt, nicht wegen
Alkohol sondern wegen z.B. Übelkeit o.ä. und sie baut einen
Unfall, was sagt die Versicherung dann? VG

(echte) Notfahrten sind ebenso erlaubt wie Probe- oder Einstellfahrten. Dies sollte aber dann auch nachweisbar sein, sonst droht u.U. schon wieder Ärger.
(„ich-brauche-jetzt-dringend-frische-Brötchen-fahr-du-doch-mal-mit-meinem-Auto-zum-Bäcker.“ ist selbstverständlich keine Notfahrt :wink:)

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Unfall, was sagt die Versicherung dann? VG

Das kann niemand vorhersagen. Man sollte auf jeden Fall sehr vorsichtig sein, wenn man mit dem Auto etweas anderes macht, als man es der Versicherung gesagt hat (z.B. Fahrleistung ist prämienrelevant, das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen). Das kann, nicht: muß, zum Bumerang werden.

Hallo!
Auf jeden Fall angeben, das die Tochter fährt, 3 mal monatlich ist auch schon regelmäßig.
Im schlimmsten Falle zahlt die Versicherung, nimmt sie aber in Regress (kommt selten vor). Was ich aber schon mehrfach erlebt habe das KFZ Versicherungen bei Nichtangabe den zuwenig gezahlten Beitrag (in diesem Fall die ca 15,00 Euro) zurückverlangen und das auf die gesamte Laufzeit.
Auch eine Strafe ist bei einigen Gesellschaften festgelegt (z.B. 1000 Euro).
Entweder die Tochter nicht fahren lassen oder in den sauren Apfel beissen.
Es gibt auch Gesellschaften wo das Alter der Tochter entscheidend ist. Je älter sie ist desto billiger wird es.
Gruß jordy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Im schlimmsten Falle zahlt die Versicherung, nimmt sie aber in
Regress (kommt selten vor).

Das wage ich für dieses Beispiel zu bezweifeln, dass Regreß genommen werden kann! Es liegt kein Verschulden im Schadensfall vor.