Autoversicherung Fahranfänger

Moin,

Korrekt. Vorsatz ist eine ganz andere Voraussetzung. Auch ich kann es überhaupt nicht gutheißen, wenn man bewusst eine falsche Fahrergruppe angibt, um seine Beiträge zu minimieren.
Ich kann nur die Verhältnismäßigkeit nicht nachvollziehen zwischen

  • ich gebe den Fahrer nicht an, der wirklich fährt, aber ansonsten eine gültige Fahrerlaubnis hat
    und
  • ich tippe fröhlich auf meinem Smartphone bei 150 km/h auf der Autobahn.

Wenn es einen Unfall mit dem nicht eingetragenen Fahrer gibt, dann wird die Versicherung hellhörig. Wenn die dann auf einmal 2 Jahre rückwirkend die höheren Beiträge einfordert, dann kann das auch ganz schnell vierstellig werden.

Auch ich sehe das im Sinne der ersten Frage als Betrug an, aber mal realistisch: ich kann mir als Pragmatiker kaum vorstellen, dass in solchen Einzelfällen ein entsprechendes Verfahren mit zweifelhaftem Ausgang eingeleitet werden würde, auch wenn der Vorsatz durchaus bestand.

-Luno

Ich denke, das kommt auf die Schadenshöhe an, sehe aber eher beide von mir fettgedrucken Bedingungen nicht erfüllt. Hier geht es um den Versicherungsnehmer, nicht den Fahrer.

Was für eine Verhältnismäßigkeit? Wer das Vermögen eines Dritten vorsätzlich schädigt, begeht eine Straftat. In so einem Fall wird die Tat sicherlich nicht mit der Höchststrafe belegt, sondern man wird am Ende mit vielleicht 30 oder 60 Tagessätzen davonkommen. Wer auf seinem Handy während der Fahrt herumtippt, wird zunächst einmal nur dafür belangt und dafür dann 100 Euro bezahlen müssen. Wenn man dabei aber jemanden gefährdet oder als Folge davon Menschen verletzt oder getötet werden (also Dritte wie beim Betrug durch ein Fehlverhalten geschädigt werden), wird es deutlich teurer bzw. man fällt dann eben auch ins Strafrecht.

Es liegt also im Grunde gar keine ungleiche Behandlung vor, die Du zu erkennen scheinst.