Hallo kann man beim Zweitwagen einfach den Fahranfänger wieder rausnehmen, obwohl er eigentlich noch mit dem Auto fährt, was passiert, wenn Unfall eintritt
Ich kann immer nur wieder mit dem Kopf schütteln, wie Leute Andere durch Hintergehung übervorteilen wollen und dabei auch vor sehr offensichtlichem Rechtsbruch nicht zurüchschrecken.
Wenn Du sowas machst, kann es folgende Konsequenzen haben:
- Du hast keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung zahlt erstmal den Schaden des/der anderen Unfallbeteiligten und wendet sich dann an dich, um die Schadenssumme wieder einzutreiben. Auf deinem eigenen Schaden bleibst Du auch bei Vollkasko sitzen.
- ggf. ist eine Vertragsstrafe zu zahlen
- ggf. Anzeige wegen Versicherungsbetrugs
- wahrscheinlich wirst Du für lange Zeit Probleme haben, eine Versicherung zu finden.
Warum sollte man das tun, außer mit der Absicht, die Versicherung zu betrügen?
Pflichten des Versicherungsnehmers gem. § 19 Abs. 1 VVG:
§ 19 VVG - Einzelnorm
Man wird seines Lebens nicht mehr froh! Ich hab schon zu Hauf solche „Fahranfänger“ aus Autowracks gezogen, die dann andere ins Verderben mit sich gerissenhaben.
Meist sind das eben irgndwelche überheblichen Jugendlichen, die ein paar Euro sparen wollen und dann mit überhöhter Geschwindigkeit beim Überholmanöver auf der Landsraße oder an der Ampel die Mutter mit Ihren 3jährigen Kind mit Höchsgeschwindigkeit voll erwischen. Es kommt immer der Spruch „es ist doch sonst nie was passiert…“ Tja, und dennoch kommt jeden Tag so eine Nachricht
Einfach nicht machen und sich ans Gesetz halten. Danke.
Moin,
Hier in D ist das Fahrzeug an sich durch die KFZ Haftpflicht versichert, niemals der Fahrer selber. Aus Unfall durch nicht eingetragenen Fahrer: Folgen & Bußgelder
Welche Konsequenzen hat ein Unfall durch einen nicht eingetragenen Fahrer?
Fahrzeughalter sollten eine mit der Versicherung vereinbarte Einschränkung des Fahrerkreises unbedingt ernst nehmen. Wenn ein nicht eingetragener Fahrer das Auto steuert, handelt es sich um einen Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen, der bei einem Unfall gravierende Folgen hat.
Nicht eingetragenener Fahrer verursacht einen selbst verschuldeten Unfall
Wenn der nicht eingetragene Fahrer den Unfall selbst verschuldet hat, muss der Fahrzeughalter mit finanziellen Nachteilen rechnen.
Zwar übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners. Doch im Nachhinein drohen Sanktionen wie beispielsweise
- eine Vertragsstrafe von mehreren hundert Euro,
- die rückwirkende Nachberechnung der Beitragsdifferenz zum Tarif ohne eingeschränkten Fahrerkreis für ein bis zwei Jahre oder
- die Heraufsetzung der Selbstbeteiligung bei einem Kasko-Schaden.
Welche Maßnahmen die Versicherung ergreift, ist in den Vertragsbedingungen festgelegt. Darüber hinaus hat die Versicherung das Recht, die Kfz-Versicherung zu kündigen.
Das steht wo?
zum Thema:
Man kann, aber man sollte es nicht tun. Die Versicherung holt sich im Falle des Falles den zusätzlichen Betrag vom Versicherungsnehmer, der fällig gewesen wäre, wenn alles richtig eingetragen worden wäre.
Kasko etc. sind eine ganz andere Baustelle.
Kurz: lass dich eintragen.
-Luno
Direkt über deiner Frage an mich schreibst Du die sinngemäß das Gleiche!
Zwar übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners. Doch im Nachhinein drohen Sanktionen wie beispielsweise …
Nein, es ist nicht sinngemäß das Gleiche.
Du schreibst dass sich die Versicherung den Schadenssumme des Unfalls zurückholt.
Die Versicherung zahlt erstmal den Schaden des/der anderen Unfallbeteiligten und wendet sich dann an dich, um die Schadenssumme wieder einzutreiben
Lunochod schreibt von Sanktionen wie Vertragsstrafe oder Neuberechnung der Beitragsdifferenz.
Doch im Nachhinein drohen Sanktionen wie beispielsweise
- eine Vertragsstrafe von mehreren hundert Euro,
- die rückwirkende Nachberechnung der Beitragsdifferenz zum Tarif ohne
§ 28(2) VVG
Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
OffTopic
Lunochod schreibt von Sanktionen wie Vertragsstrafe oder Neuberechnung der Beitragsdifferenz.
Er schreibt auch „beispielsweise“. Ich sehe da keine großen Unterschied …
Moin,
grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit
Was genau ist denn grob fahrlässig in dem Zusammenhang? Handele ich denn schon grob fahrlässig, wenn der Fahrer nicht im Vertrag mitberücksichtigt wurde?
fragt sich -Luno
Was genau ist denn grob fahrlässig in dem Zusammenhang?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer tatsächlich vergisst, einen jüngeren Fahrer der Versicherung zu melden. Wird der Fahrer absichtlich nicht gemeldet, sind wir beim Vorsatz, der mindestens die gleichen, aber zumindest strafrechtlich schlimmere Konsequenzen nach sich zieht.
Wieso ist das angeblich sogar eine Straftat, hab nochmal gegoogelt, im Internet steht dass der Beitrag nachträglich erhöht wird
Wieso ist das angeblich sogar eine Straftat,
Weil die bewusste Nichtangabe eines Fahrers zwecks Beitragsminimierung ein waschechter Betrug ist.
Dann unterhalte dich weiter mit Google, was suchst du hier? So naiv kann man gar nicht sein!
Moin,
Du hast keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung zahlt erstmal den Schaden des/der anderen Unfallbeteiligten
Dazu biete ich dir noch das an, aus § 5 KfzPflVV - Einzelnorm
(3) Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5 000 Euro beschränkt. Satz 1 gilt nicht gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat.
und wendet sich dann an dich, um die Schadenssumme wieder einzutreiben.
Wie auch immer, ein möglicher Regress ist dennoch auf 5000 Euro begrenzt.
-Luno
Wieso ist das angeblich sogar eine Straftat, hab nochmal gegoogelt, im Internet steht dass der Beitrag nachträglich erhöht wird
Du wirst bei Antragstellung abgefragt - zumeist eingeleitet mit Floskeln wie „für die Ermillung der zu ihnen passenden Vertragsoptionen benötigen wir folgende Informationen“. Am Ende bestätigst Du die Korrektheit der Angaben und wirst allgemein auf rechtliche Konsequenzen bei falschen Angaben hingewiesen. Bei Vertragsabschluss wirst Du aktiv verpflichtet, Änderungen mitzuteilen.
Und Du brauchst da wirklich noch eine Recherche, ob es eine Straftat sein könnte? Es liegt doch auf der Hand, dass sowas wie Täuschung und/oder Betrug vorliegt! Dazu benötigt man IMHO eigentlich keine Rechtskennisse.
Dazu biete ich dir noch das an, aus § 5 KfzPflVV - Einzelnorm
Ist das in diesem Fall überhaupt anwendbar? AFAIK zielt das auf den Fahrer und das auch nur, wenn er nicht vorsätzlich handelt.
Hi,
Wenn Du Deine Versicherung entsprechend anpassen lässt, dass es keine Fahrer-Einschränkungen mehr gibt?
Wenn Du Deine Versicherung entsprechend anpassen lässt, dass es keine Fahrer-Einschränkungen mehr gibt?
Das ist doch das Problem: die Einschränkungen gibt es nur deswegen, weil auch ein Anfänger den Wagen fährt. Aber dann ist die Versicherung logischerweise teurer. Genau darum geht es.