Ich habe eine Vollkasko-Versicherung die am 19.02.2016 ein Jahr gelaufen wäre. Heißt das, dass ich
4 Wochen zuvor mit Einschreiben kündigen muss, damit ich dann eine neue Versicherung bei einem
anderen günstigeren Anbieter abschließen Kann?
Es gibt durchaus Anbieter die ein volles Jahr versichern. D.h. wenn ich mein Auto am 19.2.2015 angemeldet habe, dann kann ich auch erst 4 Wochen, regulär, vor Ablauf kündigen. In diesem Bsp. am 19.1.2016 müss spätensten die Kündigung bei der Gesellschaft sein.
Bei sog. „unterjährigen“ Verträgen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat(keine 4 Wochen). Im Beispiel wäre der letzte mögliche Termin der 18.01.2016(nicht der 19.!).