Autoversicherung gelöscht, Abmeldung erforderlich?

Meine Autoversicherung hat mir kürzlich ein Schreiben zukommen lassen in dem mir die Löschung des Fahrzeug bestätigt wurde. Da das Fahrzeug jetzt nicht mehr versichert ist, bin ich dazu verpflichtet das Fahrzeug abzumelden? Wenn ja, gibt es da Fristen, die es einzuhalten gibt?

Besten Dank für jede Antwort im Voraus!

Wenn eine Autoversicherung den Vertrag aufhebt,aus welchem Grund auch immer,hast du zwei Möglichkeiten.1.Du willst das Auto weiterfahren,dann von einer anderen Vers.eine Deckungszusage ans Strassenverkehrsamt schicken lassen.2.Du fährst das Auto nicht weiter,dann abmelden.Alles andere regelt sich dann von selbst. MfG Berthold

Hallo,
Ich würde in diesem Fall bei der Zulassungsstelle anrufen.Die können Ihnen eine sichere Auskunft geben.

Mit Freundlichen Grüßen

Vielen Dank für den Ratschlag! Gruß P-W

Tut mir Leid, genaues kann ich dazu nicht sagen.
Ausser, dass Du das KFZ auf keinen Fall im öffentlichen Verkehr benutzen solltest.
Darauf steht nach PlfVG §6 bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Bei Fahrlässigkeit wirds noch schlimmer.

Wie kam das überhaupt zustande? Gab es eine Rücklastschrift der Versicherung?

Meld ihn ab und Du musst Dir keinen Kopf mehr machen.

Hallo, ich bin hier kein Experte aber meine private Meinung: Ich würde keinen Meter mehr fahren und das Schild zur Zulassungsstelle tragen. Aber in der Regel darf man auf direkten Wege zur Zulassungsstelle fahren um Z. B. das Fahrzeug -mit Vers Bestätigung- anzumelden. Daher lohnt die Frage beim Unternehmen ob Deckungsschutz zwecks Abmeldung auf den direkten Weg besteht.
Unzweifelhaft scheint mir, Das wer vorsätzlich ohne Deckungsschutz fährt den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit weit überschreitet und mit Strafrechtlichen Folgen und mit Haftung seines Vermögens für Schäden aufkommen muss. (Muss die Vers in Vorleistung haften, wird diese versuchen sich das bei Ihnen später wiederzuholen)
Also klären Sie umgehend den Irrtum der Versicherung oder gehen Sie zu Fuss.
Bez. Fristen ist mir in diesem Sinne von unversicherten Betrieb nichts bekannt.
Das Fahrzeug ist nicht versichert! StVZO und
FeV= Fahrerlaubnisverordnung.
Gegenfrage: Glauben Sie, Dass ein Fahrzeugführer, welcher wissentlich ein unversichertes Fahrzug führt die "Nötige Reife zum Betrieb eines Fahrzeugs hat? " - Wie heißt doch gleich der … Test???

höchsten: