Autoversicherung-Hochstufung nach Unfall

Ich bin nach einem selbstverschuldeten Unfall mit einem Bus von meiner Versicherung von 110% auf 155% hochgestuft worden. Dies passierte, noch bevor die Höhe des Schadens am Bus bekannt war. Der Unfallschaden am Bus betrug DM 1300. Auf meine Frage, warum ich von vornherein auf 155% hochgestuft wurde, meinte die Versicherung, es wird um 45% hochgestuft, egal wie hoch der Schadensbetrag ist. Ist das rechtens? Ist es nicht so, daß man auf die nächsthöhere Ebene hochgestuft werden muß? Sind das gleich 155%? Um wieviel Prozent sinke ich jetzt bei unfallfreier Fahrt pro Jahr?

Hi Kati!
die Rückstufungen sind teilweise hart!!
Lass dir die Regelungen doch mal zuschicken!
Wenn ich mich recht erinner, wurde ich allerdings erst im Folgejahr rückgestuft!!! Für jede Rückstufung gibt es auch eine Hochrechnung, ob es sich nicht lohnt, den gegnerischen Schaden selbst zu bezahlen!
Die Infos bekommst Du alle im Büro der Versicherungsvertretung!

Ayla, die froh ist, endlich in den unteren Regionen bei den Prozenten angekommen zu sein!

HAllo Kati…

der Sachbearbeiter hat es sich aber ziemlich einfach gemacht.

Also zu der Vorgehensweise…

Du meldest einen Schaden und die Versicherung stuft dich hoch. Gleichzeitig holen sie das Geld von deinem Konto bzw. schicken dir eine Rechnung.
Das geschieht hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt, dass alle Versicherungsnehmer gleich zu behandeln sind. Und eigentlich müsstest du ab diesem Tage schon wieder eine höhere Prämie bezahlen *Gleichheitsgrundsatz für alle Versicherungsnehmer mit gleichen Risikomerkmalen*.
Der Grund, warum es 45% bergauf geht:
Du bist mit 110% in der SF *Schadensfreie Jahre* Klasse 0.
Machst du nun einen Unfall, so wirst du eine Klasse hochgestuft. *sei zufrieden, dass es nur eine war* Diese höhere Klasse besagt nun, dass du nicht mehr 110% des Tarifbeitrages, sondern eben 155% zahlen musst.
Du hättest auch in Klasse M *240%* gestuft werden können.
Bist du jetzt ein Jahr wieder schadenfrei, wobei sich das immer auf Kalenderjahr nicht Zeitjahr bezieht, so wirst du wieder eine Klasse nach unten gestuft. Du stehst also wieder bei 110%.
Je mehr schadenfreie Jahre du hinter dir hast… um so dünner wird die Luft nach oben… später verharrst du auch mehrere Jahre in einer %-Stufe. Deshalb ist es immer wichtig, sich ein Vergleichsangebot nach SF-Klasse zu holen, da genauer. Schluss ist dann bei 30% und eventuellen Rabattrettern. Das sind dann aber mindestens 18 Jahre unfallfrei.
Wenn der Schaden nicht reguliert werden muss bzw. du den Schaden zurückkaufst, so bekommst du das Geld von der Versicherung wieder zurück und du wirst ein Jahr mehr ohne Unfall gerechnet.

Ich hoffe geholfen zu haben…
Wenn nicht, einfach fragen… :wink:
Bis dahin…

Marco

Hallo Marco,

vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag. Jetzt bin ich schon ein bißchen schlauer, habe aber trotzdem noch einige Fragen: wenn der Unfall im Nov. 99 war, heißt das praktisch, daß ich im Jan. 01 wieder auf 110% runtergestuft werde!? Dann hattest Du geschrieben, daß die Versicherung mir eine Rechnung schickt bzw. das Geld vom Konto holt: den Schaden hat die Versicherung bezahlt, nicht ich! Sie hat von mir also gar kein Geld bekommen!
Da ich merke, daß Du Dich damit auskennst, hier noch eine Frage: ich habe mir letztens wieder einen Schaden am Auto zugefügt, den ich über die Vollkasko regeln lassen will. Die Versicherung stuft mich ja dann auch wieder hoch! Bin momentan bei 100%. Wie viel werde ich wohl hochgestuft? Das hat aber keine Auswirkung auf die Schadensfreiheitsklasse, oder? Also meine Prozente der Haftpflichtvers. bleiben davon verschont, oder? Dauert es dann auch ein Kalenderjahr, bis ich dann in der Vollkasko wieder bei 100% bin?
Für Deine Antworten schon mal viiielen Dank im voraus!!
Kati

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Hi Marco,
ich meine mich schwach zu erinnern, dass ich nicht sofort, sondern erst für das nächste Kalenderjahr hochgestuft wurde.
Sonst wären die Unfälle im Dezember ja relativ billig…
oder fällt die Rabattregelung für das Folgejahr dann auch weg???
würde bedeuten: Unfall am 1.1. kostet wesentlich mehr als Unfall am 31.12…
Ayla, die kurz davor ist, die damaligen Unterlagen zu suchen.

Rabattretter - Software Download
vielleicht interessant, unter folgendem Link :

http://www.devk-ohz.de/Download/download.html

gibt es eine Software, die den Rabatt berechnet, je nach SFR.
Bitte bedenken, diese Software ist von der DEVK, also deren Rabatt/SFR System und wie wir alle wissen, hat so ziemlich jede Gesellschaft ihr eigenes System neuerdings :wink:)

Als Anhaltspunkt aber recht geeignet, und es ist Freeware.
Gruss, Peter

Sorry, dass ich mich erst jetzt melde. War ein paar Tage nicht am Rechner…

Hi Marco,
ich meine mich schwach zu erinnern, dass ich nicht sofort,
sondern erst für das nächste Kalenderjahr hochgestuft wurde.
Sonst wären die Unfälle im Dezember ja relativ billig…

Sofort und zum 1.1. :wink:
Also… heute ist es Praxis, dass man zum Schadenstag hochgestuft wird. Und demzufolge dies auch im Folgejahr bleibt, da man kein schadenfreies Jahr dazwischen hatte. Bedeutet also in der Praxis heutzutage:
Unfall am 31.12.99 Hochstufung zum 31.12.99. Nächste Raduzierung der schadenfreien Jahre frühestens zum 1.1.2001, wenn in 2000 kein Schaden. Und vorausgesetzt, den Schaden am 31.12.99 hat die Versicherung bezahlt.

oder fällt die Rabattregelung für das Folgejahr dann auch
weg???

Nein… du bleibst nur in diesem Jahr auch in der höheren Stufe. Bis zum nächsten vollen Versicherungsjahr leistungsfrei.

würde bedeuten: Unfall am 1.1. kostet wesentlich mehr als
Unfall am 31.12…

Kostet immer das gleiche :wink:)
Aber bei der Hochstufung macht es auch keinen Unterschied. Im Gegenteil. Unfall am 1.1.2000 bewirkt, dass frühestens zum 1.1.2002 eine Raduzierung der Prämie durch bessere Schadenfreihateisklasse möglich ist.

Ayla, die kurz davor ist, die damaligen Unterlagen zu suchen.

Brauchst also nicht suchen …

Marco

Sorry, war ein paar Tage nicht am Rechner, daher erst jetzt… ich hoffe es reicht aus.

Hallo Marco,

vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag.

Ich habe mir Mühe gegeben :wink:

Jetzt bin ich schon ein bißchen schlauer, habe aber trotzdem :noch einige Fragen:

Kein Thema…

wenn der Unfall im Nov. 99 war, heißt das praktisch,
daß ich im Jan. 01 wieder auf 110% runtergestuft werde!?

Wenn du in 00 keinen Schaden hattest, dann ja… weil 155% die Stufe über 110% ist. 110% entspricht der SFR *Schadensfreiheitsrabatt* Klasse S und dann kommt als nächstbessere *bei einem vollen Kalenderjahr schadenfrei *also vom 1.1-31.12.* Klasse die SF 1/2(=110%)
Genauer kannst du dies aber auch in den Tarifbedingungen deines Fahrzeugversicherers §14 nachlesen. Da steht es jeweils für deinen Versicherer. Aber im Normalfall ist es so, wie ich es eben beschrieben habe.

Dann hattest Du geschrieben, daß die Versicherung mir eine :Rechnung schickt bzw. das Geld vom Konto holt: den Schaden hat :die Versicherung bezahlt, nicht ich! Sie hat von mir also gar :kein Geld bekommen!

Ja… dadurch wirst du dann auch hochgestuft. Du hast allerdings die Möglichkeit, ich weiß ja nicht wie hoch der Schaden war, deinen Schaden innerhalb von 6 Monaten ab Abschluss der Regulierung selber zu bezahlen. Du würdest somit die Mehrprämie zurückerstattet bekommen und so behandelt werden, als sei der Schaden nicht eingetreten. Du musst allerdings die regulierte Schadenhöhe in voller Höhe dazu übernehmen.

Da ich merke, daß Du Dich damit auskennst, hier noch eine
Frage:

Mehr oder weniger… eher am Rande beiläufig :wink:

ich habe mir letztens wieder einen Schaden am Auto
zugefügt, den ich über die Vollkasko regeln lassen will.

Solltest du dir überlegen.

Die Versicherung stuft mich ja dann auch wieder hoch!

Genau, deshalb solltest du es dir auch überlegen.

Bin momentan bei 100%. Wie viel werde ich wohl hochgestuft?

Das kannst du im §18 deiner Tarifbedingungen nachlesen. Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Möchte mich da nicht festlegen. Möglich wäre nach S (=155%) oder aber auch nach M(=240%) … müsstest du also nachlesen.

.Das hat aber keine Auswirkung auf die Schadensfreiheitsklasse, :oder?
Doch… aber nur auf die der Vollkaskoversicherung.

Also meine Prozente der Haftpflichtvers. bleiben davon :verschont,oder?

Ja, da hier ein Vollkasko und kein Haftpflichtschaden übernommen wurde. Insofern, wegen der Hochstufung der Vollkasko, solltest du eben die Regulierung überlegen. Dies hängt natürlich von der Schadenhöhe ab. Was ist denn kaputt. Unter Umständen ist es auch ein Teilkaskoschaden und da sind immer 100%… egal wieviel Schäden.

Dauert es dann auch ein Kalenderjahr, bis ich dann in
der Vollkasko wieder bei 100% bin?

Wenn du nur eine Klasse hochgestuft wirst, würde es dies zur Konsequenz haben. Wieviel Klassen du hochspringst, kannst du aber in §18 AKB *Allgemeine Kraftfahrtbedingungen- Tarifbedingungen* nachlesen.

Für Deine Antworten schon mal viiielen Dank im voraus!!
Kati

Keine Ursache

Gruß
Marco

Allgemeine Regel zu SF 1

Sehr geehrte Experten,

nach einem vollen Kalenderjahr unfallfreiem Fahren gelangt man immer in SF1; sollte das die betreffende Gesellschaft so nicht regeln, sollte man sofort zum 1.1. dort weg sein !!!

Über die zu den Schadenfreiheitsklassen gehörigen Prozente ist es albern zu reden, weil seit der Regulierungsnovelle dies eh den Versicherungen freigestellt ist.

D.h. SF 1 kann bei Pefferminzia 100% sein, bei der Timbuktu-Ost kann SF 1 vielleicht dafür 110% sein…

Alles unklar ???

Chris

Hallo Marco,

war jetzt drei Wochen im Urlaub und freue mich, daß Du nochmal geantwortet hast. Ich hoffe, Du liest das hier auch noch!
Deine Erklärungen bzgl. des Vollkaskoschadens haben bei mir (natürlich) wieder Fragen aufgeworfen: Was gehört denn zum Teilkaskoschaden und was zum Vollkaskoschaden? Bei mir ist die ganze rechte hintere Seite eingedrückt weil ich gegen eine Hauswand gefahren bin. Es muß lackiert werden, ausgebeult, der Schutzstreifen an der Seite muß erneuert werden…
Was ist das für ein Schaden? Ist meine Versicherung dazu verpflichtet, mir mitzuteilen, ob das ein Teil-oder Vollkaskoschaden ist? Ich denke mal, das gehört schon zur Vollkasko, da Teilk. doch nur Glasbruch und sowas ist, oder?

Würde mich freuen, wenn Du nochmal Deinen Kommentar dazu abgibst!
Besten Dank schon mal!

Gruß,
Kati

verpflichtet ist sie dazu nicht…

teilkaskoschäden sind alle schäden, die nicht über die vollkaskoschäden abgedeckt sind :wink:

Und vollkaskoschäden sind alle schäden, die selbstverschuldet oder durch betriebsfremde personen entstanden sind…

betriebsfremde personen, sind personen, die bspw. mit dem schlüssel ein graffiti hinterlassen…

dein fall wäre also ein vollkaskoschaden…

Teilkaskoschäden sind in der Regel Glasbruch, Diebstahl, Einbruch, Wildschaden, evtl Marderbiss *mal prüfen lassen, da dieser Schaden immer mehr zunimmt* und brandschäden.

So grob… genauer findest du das in deinem anhang… teil b *meine ich* Fahrzeugversicherung… abschnitt teilversicherung…

noch fragen, dann mal mich mal bitte so an… bin jetzt unregelmäßig im netz und sonst wird die antwort gesperrt… bin nämlich am unziehen…

so dann…
bye marco