Autoversicherung Kündigung bis 30.11

Hallo,
ich überlege die Autoversicherung zu wechseln. Wenn ich meine jetzige Versicherung bis zum 30.11. kündige, muss ich bei der neuen Versicherung als Vertragsbeginn dann 01.12.2013 oder 31.12.2013 angeben?
Ich verstehe nicht so ganz, ob ich am 01.12. dann aus dem alten Vertrag raus bin oder ob dann erst die 4 Wochen Kündigungsfrist beginnen.
Hoffe jemand kann meiner Unwissenheit ein Ende machen. Danke schon mal und LG

Hallo!

Nein.
Lies das Schreiben der VS mit dem Beitrag für 2014 mal genau durch.

Wenn man bis Ende Nov. kündigt,dann endet der Vertrag zum Jahresende.
Also Neuversicherung muss ab 1.1.14 laufen.

Das ist doch die Kündigungsfrist 31.11., gekündigt wird dann zum Vertragsende,das ist fast immer das Jahresende.

MfG
duck313

Hallo,

Hallo,
ich überlege die Autoversicherung zu wechseln.
Wenn ich meine
jetzige Versicherung bis zum 30.11. kündige, muss ich bei der
neuen Versicherung als Vertragsbeginn dann 01.12.2013 oder
31.12.2013 angeben?

Bevor man kündigt, sollte man zuerst einmal prüfen, ob man bei der neuen Versicherung eine bessere Leistung oder einen günstigeren Beitrag hat.
Dieses Jahr schlagen viele Versicherungen bis zu 20 % auf.

Die Kündigung bezieht sich immer auf das Ablaufdatum der Versicherung.
Dies ist in den meisten Fällen der 01.01. des Folgejahres.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Einige Versicherer schließen neuerdings immer für ein Jahr die Kfz-Versicherung ab - also immer vom Abschluss-Datum + 1 Jahr Laufzeit.

Gruß Merger

Danke für die Antwort!

Danke für die Hilfe! Da ich einiges sparen kann, werde ich den Wechsel wohl wagen. LG

Hallo Julia
Wenn du per 30.11.13 plus 4 Wo/1Monat Kündigungsfrist auf den 31.12.13 kündigst, muss die neue Versicherung per 1.01.14 in Kraft treten, d.h. ohne Unterbruch von der alten auf die neue Versicherung. Sonst hast Du ein Versicherungs-Deckungs-Loch.
Ich hoffe, ich habe Dir helfen können.
Gruss MM