leider bin ich mir nicht ganz sicher ob die Versicherung im folgenden Fall jederzeit umgeändert werden kann:
jetziger Stand: Versicherung läuft auf mich bei der Versicherung A, der Wagen in einem anderen Kreis unter einem anderen Halter
neuer Stand (soll sein): der Wagen soll in einen anderen Kreis, auf einen anderen Halter (mich) umgemeldet werden und bei Versicherung B (da viel kostengünstiger) versichert werden.
Komme ich in so einem Fall „direkt“ aus der alten Versicherung raus oder gibt es hier dann auch besondere Kündigungsfristen ?
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neuer Stand (soll sein): der Wagen soll in einen anderen
Kreis, auf einen anderen Halter (mich) umgemeldet werden und
bei Versicherung B (da viel kostengünstiger) versichert
werden.
Komme ich in so einem Fall „direkt“ aus der alten Versicherung
raus oder gibt es hier dann auch besondere Kündigungsfristen ?
Hi,
ich sehe hier keine ausserordentliche Kündigungsmöglichkeit. Bin mir aber sicher, dass Versicherung A bei Wegfall der abweichenden Halterschaft ebenfalls wesentlich günstiger wird. Die abweichende Halterschaft ist nicht besonders gern gesehen und kostet normalerweise ordenlich Zuschlag.
Tach zusammen,
zum Thema Versicherungswechsel sehe ich hier kein Problem, der „andere Halter“ hat faktisch einen Risikowegfall und der Halter A im anderen Kreis ein neu hinzugekommenes Risiko abdecken muß.
Da, so wie ich das gelesen hab, wohl auch die Haltereigenschaft wechseln soll.
Nicht ganz so einfach dürfte sich die Übertragung der SF-Klaase darstellen, aber - andere Baustelle.
Ich habe eine ziemlich wichtige Frage.
Meiner Mutter fährt oder besser gesagt ist bis vorgestern mit einem Leasing Auto gefahren.Ich bin 22 Jahre alt und bin nicht in der Policen eingetragen,da meiner Eltern außerhalb waren und ich jemandem abholen musste und einverständniß der Eltern eingeholt habe bin ich hingefahren (Ausnahmensweiße).Auf dem Rückweg hat es angefangen zu regnen und in der Stadt bin ich irgendwie auf die pflastersteine oder Gleise gekommen…auf jedenfall hat das Auto angefangen zu drehen…am ende stand ich 180° im gegenverkehr.Ja bin mit gegefahrenden fahrzeug auf der gegenfahrbahn kollidiert.Kein Alkohol,keine Drogen garnichts gefunden…Geschwindigkeit kurz vor dem Unfall (wegen dem Wetter) 40km/h gewesen.Das Auto ist wie gesagt Leasing und Vollkaskoversicherung UND es ist jetzt totalschaden…H I L F E…bezahlt da die Versicherung???
zum Thema Versicherungswechsel sehe ich hier kein Problem, der
„andere Halter“ hat faktisch einen Risikowegfall und der
Halter A im anderen Kreis ein neu hinzugekommenes Risiko
abdecken muß.
Das ist nicht richtig.
der halter hat nichts mit dem versicherungsvertrag zu tun. für den vn muß das risiko wegfallen => keine kündigungsmöglichkeit, da der vn gleich bleibt.
Nicht ganz so einfach dürfte sich die Übertragung der
SF-Klaase darstellen, aber - andere Baustelle.
richtig, da hängts. bei der versichererwechselanfrage stellt der alte versicherer eine doppelversicherung fest. informiert die neue versicherung und den vn und versendet eine neue vbü an die zulassungsbehörde.
ergo: außer spesen nix gewesen. der vn bleibt beim alten versicherer.