hallo an alle
fahre zurzeit einen pkw, der auf meinen vater angemeldet und auch versichert ist, aufgrund der prozente.
wollte damals alles auf mich machen, doch da sollte ich mit 240% anfangen, was ja nun gar nicht geht.
dann erfuhr ich von der versicherung, das ich dann nach einer gewissen zeit, mit 120% anfangen kann.
ich suche also nach einer niederprozentigeren lösung.
nach 3 vollen jahren fahrens, wollte ich nochmal vortreten, um zugesicherte prozentübernahme zu tätigen.
dann ging es doch nicht. manchmal kommt es einem vor das die von der versicherung auch nicht mehr ganz durchblicken.
wie ist denn üblicherweise die vorgehensweise bei prozentübernahme, ohne meinem vater einen nachteil zu verschaffen?
gruss kevin
Hallo Kevin,
leider kann ich dir nicht ganz folgen. Ich vermute du hast vor 3 Jahren einen Vertrag über den Namen deines Vaters laufen lassen (Zweitwagenregelung) und du willst jetzt diesen Rabatt auf deinen Namen überschreiben.
Ich sehe kein Grund warum das nicht gehen sollte. Wenn du mit SF 1/2 = 120% damals angefangen bist, kannst du den rabatt Orginal übernehmen. Es sei denn es gab außergewöhnliche Umstände (z. Bsp. Führerscheinentzug)
Warum lehnt die Versicherung denn ab???
Fragend
Martin
Hi,
zu dem untenstehenden Posting noch eine Anmerkung:
Du kannst in der Regel nur den Schadensfreiheitsrabatt bekommen, den Du selbst hättest erfahren können (Dauer des Führerscheinbesitzes).
Ansonsten kannst Du ja mal bei einer anderen gesellschaft eionfach mal fragen, ob die solche Mätzchen macht, oder Du gehst zu nem anderen Versicherungsvertreter dieser Gesellschaft.
Alles Gute
Winni
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Kevin,
ich gehe mal von folgenden Annahmen aus:
-
Für den PKW war kein Vorvertrag vorhanden und dein Vater ist mit SF1/2(100-140% je nach Gesellschaft) eingestiegen.
-
Du hast zum Zeitpunkt der Anmeldung des PKW den Führerschein gerade erst gemacht.
Unter den vorherigen Voraussetzungen würdest du mit dem dir übertragbaren Rabatt immer eine Stufe hinterher hinken, d.h. statt SF3 bekommst du nur SF2 oder statt SF4 nur SF3 usw…
Zweites Beispiel:
Vater hat mit SF1/2 angefangen ohne Vorvertrag, aber du hast den Führerschein bereits ein volles Jahr vor der Zulassung. Auf Grund deiner Führerscheindauer hättest du zwar den SFR in voller Höhe übernehmen können, aber nicht in der Zeit, in der tatsächlich ein PKW zugelassen war, weil diese Zeit ein Jahr kürzer war wie deine Führerscheindauer. Bei einem Versichererwechsel würde sowas übrigens nicht auffallen und der volle SFR würde übertragen.
Der Nachteil für deinen Vater wäre, dass er den SFR nach der Übertragung nicht mehr für sich verwenden kann.
Noch Fragen?
Viele Grüße
Ralf
PS: Die irrige Annahme, dass ein Schadenfreiheitsrabatt nach ein paar Jahren ohne Verlust übertragen werden kann, ist weitverbreitet.
wollte damals alles auf mich machen, doch da sollte ich mit
240% anfangen, was ja nun gar nicht geht.
dann erfuhr ich von der versicherung, das ich dann nach einer
gewissen zeit, mit 120% anfangen kann.
ich suche also nach einer niederprozentigeren lösung.
nach 3 vollen jahren fahrens, wollte ich nochmal vortreten, um
zugesicherte prozentübernahme zu tätigen.
dann ging es doch nicht. manchmal kommt es einem vor das die
von der versicherung auch nicht mehr ganz durchblicken.
wie ist denn üblicherweise die vorgehensweise bei
prozentübernahme, ohne meinem vater einen nachteil zu
verschaffen?
gruss kevin
sehr gut erklärt! Sternchen! o.w.T.
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Danke Dir Raimund! o.w.T.
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