Hallo allerseits,
nehmen wir mal an, Person A fährt mit seinem Auto in das geparkte Auto von Person B.
Person A erkennt den Schaden an und meldet ihn der Versicherung.
Person B soll nun das Auto zur Werkstatt bringen. Bei Anruf bei der Werkstatt wird von der Werkstatt mitgeteilt, dass ein Gutachter bestellt wird und das Auto vorbeigebracht werden soll.
Gutachten wird gemacht, Schaden beläuft sich auf ca. 1000 Euro, Gutachterkosten ca. 250 Euro.
Gehen wir nun davon aus, dass die Versicherung von Person A den Schaden für zu gering hält und den Gutachter nicht bezahlen wollen würde.
Person A und B sind keine Sachverständigen, haben somit keine Ahnung ob der Schaden ein Bagatellschaden ist, oder ob außer der Stoßstange noch andere Teile beschädigt sind.
Weder Person A noch Person B haben Gutachter beauftragt, sondern die Werkstatt.
Wer würde bezahlen?