Autoversicherung und Gutachter

Hallo allerseits,

nehmen wir mal an, Person A fährt mit seinem Auto in das geparkte Auto von Person B.
Person A erkennt den Schaden an und meldet ihn der Versicherung.
Person B soll nun das Auto zur Werkstatt bringen. Bei Anruf bei der Werkstatt wird von der Werkstatt mitgeteilt, dass ein Gutachter bestellt wird und das Auto vorbeigebracht werden soll.
Gutachten wird gemacht, Schaden beläuft sich auf ca. 1000 Euro, Gutachterkosten ca. 250 Euro.

Gehen wir nun davon aus, dass die Versicherung von Person A den Schaden für zu gering hält und den Gutachter nicht bezahlen wollen würde.

Person A und B sind keine Sachverständigen, haben somit keine Ahnung ob der Schaden ein Bagatellschaden ist, oder ob außer der Stoßstange noch andere Teile beschädigt sind.

Weder Person A noch Person B haben Gutachter beauftragt, sondern die Werkstatt.

Wer würde bezahlen?

Wer würde bezahlen?

Hi,
die Versicherung von A wird neben dem Schaden

  • den Gutachter
  • eine Kostenpauschale
  • den Nutzungsausfall und
  • den von B beauftragten Anwalt
    bezahlen, der das Alles einfordert.

(Die Angelegenheit erinnert mich an meinen letzten Schaden, bei dem der Verursacher bei dem aus der Radiowerbung in BaWü bekannten Versicherer versichert war.)

Gruß Keki

Wer würde bezahlen?

B.

Wer würde bezahlen?

B.

Erklärung?

Hi,
die Versicherung von A wird neben dem Schaden

  • den Gutachter
  • eine Kostenpauschale
  • den Nutzungsausfall und
  • den von B beauftragten Anwalt
    bezahlen, der das Alles einfordert.

(Die Angelegenheit erinnert mich an meinen letzten Schaden,
bei dem der Verursacher bei dem aus der Radiowerbung in BaWü
bekannten Versicherer versichert war.)

Gruß Keki

Danke für die Antwort.

Gibt es denn konkret diese von der Versicherung aufgeführte Schadensgrenze, unter welcher ein Gutachter nicht bezahlt wird?

Der Streit ist wahrscheinlich sowieso nur deswegen entstanden, weil A und B bei derselben Versicherung versichert sind ;.)

Wer würde bezahlen?

B.

Erklärung?

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Es mag Fälle geben, bei denen die gegenerische Versicherung diesen Posten auch übernimmt, trotzdem sollte man mit solchen Eigenmächtigkeiten vorsichtig sein.

Gibt es denn konkret diese von der Versicherung aufgeführte
Schadensgrenze, unter welcher ein Gutachter nicht bezahlt
wird?

Ja, im Rahmen der Schadenminderungspflicht wird ein Gutachten (im Regelfalle) nur bezahlt bei Schäden unter ~700.- €
Der vorliegende Schaden liegt darüber, ich empfehle hier einen Anwalt einzuschalten.
Gruß Keki

das mag sein, nur wurde der Gutachter nicht von B bestellt sondern von der Werkstatt.
Außerdem hat die Versicherung nicht bemängelt, dass ein Gutachter geholt worden ist, sondern dass der Schaden für den Gutachter (natürlich laut Gutachten) ihrer Meinung nach zu gering ist.

das mag sein, nur wurde der Gutachter nicht von B bestellt sondern von der Werkstatt.

Das ist üblich, aber der Gutachter wurde für B tätig und nicht für die Werkstatt.

Außerdem hat die Versicherung nicht bemängelt, dass ein
Gutachter geholt worden ist, sondern dass der Schaden für den
Gutachter (natürlich laut Gutachten) ihrer Meinung nach zu gering ist.

Eben, deswegen bestellt man auch keinen Gutachter, ohne mit der gegnerischen Versicherung Rücksprache genommen zu haben.