ich habe mir auf meinen Namen auch ein Auto angeschafft + versichern lassen ( Bedingung Leasingvertrag).
Dabei hatte man mir zugesichert, dass ich Protzente von meinem Ehemann übernehmen kann.
Wir hatten von 2004-2006 mal 2 Wagen auf den Namen meines Ehemannes laufen - 1x 40 % und das andere als Zweitwagen zu 85%.
Seit über 20 Jahren habe ich den Führerschein - hatte aber bisher nie ein Auto über meinen Namen laufen, da ich lange Zeit immer einen Firmenwagen hatte.
Nun bestätigt der Vorversicherer SF 1/2 140%…was kann ich noch machen, denn das ist doch nicht ok…oder ?( wir hatten zwischenzeitlich auch nir einen Autoschaden oder etc…)
Leider habe ich die alten Unterlagen der Vorversicherung entsorgt, so dass ich keinen Nachweis über die Prozente habe - nur Kontobelege von dieser Zeit bestätigen mir die niedrigen Beträge.
Ein Anruf beim Vorversicherer ergab, dass angeblich keine Unterlagen mehr von uns existieren.
auch für diese Unterlagen gilt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren. Ich bin mir sicher, der Vorversicherer hat noch Unterlagen aus 2006! Suchen Sie das Gespräch zum Vorversicherer (Hauptverwaltung, nicht dem Außendienstmitarbeiter/Makler oder wem auch immer).
Dabei hatte man mir zugesichert, dass ich Protzente von meinem
Ehemann übernehmen kann.
Welche denn ? Die vom erstwagen ? Vom zweitwagen sind nämlich keine da, die 85 % sind eine Sodnereinstufung (Zweitwagenregelung), da gibt es nichts zu übertragen.
Seit über 20 Jahren habe ich den Führerschein - hatte aber
bisher nie ein Auto über meinen Namen laufen, da ich lange
Zeit immer einen Firmenwagen hatte.
Das ist das problem mit den Firmenwagen.
Nun bestätigt der Vorversicherer SF 1/2 140%…was kann ich
noch machen, denn das ist doch nicht ok…oder ?( wir hatten
Noch mal nachfragen, wahrscheinlich ist das oK.
Leider habe ich die alten Unterlagen der Vorversicherung
entsorgt, so dass ich keinen Nachweis über die Prozente habe -
Welche denn ? Die vom erstwagen ? Vom zweitwagen sind nämlich
keine da, die 85 % sind eine Sodnereinstufung
(Zweitwagenregelung), da gibt es nichts zu übertragen.
wenn der Vertrag i.d.T. von 2004 bis 2006 bestand, können die 85% durchaus reell sein (2004 = SF 1/2, 2005 = SF 1, 2006 = SF 2). Schadenfreiheit immer vorausgesetzt.
Nun bestätigt der Vorversicherer SF 1/2 140%…was kann ich
noch machen, denn das ist doch nicht ok…oder ?( wir hatten
Wie bereits gesagt, die Versicherer haben eine Aufbewahrungspflicht. Aber Achtung: Wenn ein Versicherer keine Unterlagen vorliegen hat, kann das auch daran liegen, dass der Kunde bei einem Tochterunternehmen mit „ähnlichem“ Namen versichert war (z.B. HUK, HUK Allgemeine, HUK24, etc.). Da weiß der erste natürlich nichts von den eventuellen Unterlagen des zweiten, dritten, usw.
wenn der Vertrag i.d.T. von 2004 bis 2006 bestand, können die
85% durchaus reell sein (2004 = SF 1/2, 2005 = SF 1, 2006 = SF
2). Schadenfreiheit immer vorausgesetzt.
Aber dann wäre doch ein SFR dokumentiert worden und übertrgabar gewesen. Weil genau das bestritten wird vermute ich eine Sondereinstufung.
es fehlen (mal wieder) zuviele Informationen, um diese Frage
ohne Zweifel zu beantworten (s. die Möglichkeit mit der
„falschen“ Gesellschaft).
nur die gesellschaften waren die falschen. die huk rafft das nämlich und bestätigt! aber es gibt da einige weitere kandidaten auf dem markt…
nur mal so:
hier geht es um eine sf-übertragung!
hier gilt normalerweise eine übertragungsfrist von einem! jahr ab ende des vorvertrags. die te gab an, dass ein vorvertrag von 2004-2006 bestand => fristüberschreitung => ablehnung der sf-übertragung.
ich würde noch mal mit der neuen versichererung reden. diese hat imho den sf nicht angerechnet (wenn denn einer da war).
die Aufbewahrungsfristen betragen nach VAG und AktG bis zu 10 Jahre… außerdem kannst Du eine Beascheinigung über „Deine“ schadenfreie Zeit gem. § 5 Abs 7 PflVersG verlangen.
Gilt aber nur, wenn Du selbst versichert warst und es wird auch nur ein Zeitraum bestätigt, keine % (was generell gilt, wie auch schon unten gesagt).
nur die gesellschaften waren die falschen. die huk rafft das
nämlich und bestätigt! aber es gibt da einige weitere
kandidaten auf dem markt…
danke für den Hinweis, war mir so auch nicht bekannt. Ich hatte einfach die erstbeste Gesellschaft mit mehreren Ablegern ausgewählt, die mir in den Sinn kam. Und prompt wohl eine mit „Datenabgleich“ erwischt. Asche auf mein Haupt…
nur mal so:
hier geht es um eine sf-übertragung!
hier gilt normalerweise eine übertragungsfrist von einem! jahr
ab ende des vorvertrags. die te gab an, dass ein vorvertrag
von 2004-2006 bestand => fristüberschreitung =>
ablehnung der sf-übertragung.
ich würde noch mal mit der neuen versichererung reden. diese
hat imho den sf nicht angerechnet (wenn denn einer da war).
Vollkommen richtig. An die Übertragungsfrist bei Rabattübertragungen hatte ich gar nicht gedacht. DAS könnte in der Tat eine weitere Begründung für die Nicht-Anrechnung sein.
die 7 Jahre hast Du aus den TB, weil so lange ein SFR ruhen kann.
Und: die Aufbewahrungsfrist war früher m. E. tatsächlich auch 7 Jahre, wurde Mitte der 90er (glaube ich) aber verlängert auf bis zu 10 Jahre (abhängig von der Art der Dokumente).