Autoversicherung zahlt nicht verursachten Schaden

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Letzen Sommer habe ich auf einem Parkplatz an einem Badesee geparkt. Als ich nach 3-4h wieder zu meinem Auto gegangen bin, fand ich dort einen Zettel von der Polizei vor, das mein Auto in einen Unfall verwickelt war. Ich soll laut Polizei mit meiner Autotür ein anderes Auto beschädigt haben (was ich definitiv nicht habe…ich schwöre). Gegen mich wurde Anzeige wegen Fahrerflucht gestellt. Da mir die Polizei die Daten der ‚Geschädigten‘ mitgeteilt hat, habe ich mir den Schaden am Abend angesehen. Solche tiefen, bis in den Unterlack gehenden Kratzer, die aussehen als ob sie eher von einem Schlüssel kommen, können nie und nimmer von meiner Tür kommen, ohne das diese ebenfalls stärkere Schäden zeigt. Egal, mein Anwalt hat das alles in die Hand genommen und das Strafverfahren wurde eingestellt (hab ich ja auch erwartet ich war es ja nicht). Ja aber meine Versicherung hat den Schaden an einem 12 Jahre alten Ford Fiesta,der definitv schon bessere Tage gesehen hat (Kratzer überall, nicht so tief, aber vorhanden), bezahlt (650Euro für die Neulackierung beider Türe Beifahrerseite). Mein Anwalt hatte schon während des Strafverfahrens in der Stellungnahme geschrieben das diese Forderung für ein solches Auto völlig überzogen ist.
Also erstens:
Ich hab den Schaden nicht verursacht, das Strafverfahren wird eingestellt und die Versicherung bezahlt trotzdem? Irgendwas von Hoheitsrecht etc??
Inwieweit hat die Halterin zivilrechtliche Ansprüche mir gegenüber (das sagt nämlich die Versicherung) wenn das Verfahren eingestellt wurde?
Die Schadenssumme ist völlig überzogen, kann ich mich dagegen noch wehren? 650 Euro für die Lackierung eines 12 Jahre alten Autos.

Ich fühl mich total hilflos und verarscht von meiner Autoversicherung…falls irgendwer Ahnung hat wär super.

Ich überlege die Halterin des Autos anzuzeigen (da ich vermute dass sie mir da was anhängen will) schließlich habe ich einen Schaden durch Erhöhung meiner Schadensfreiheitsklasse erlitten (ich war es ja wirklich nicht).

Hier kann ich leider nicht helfen.

Es ist irgendwie ein wenig spät, um sich darum zu kümmern. Du hättest damals deiner Versicherung sofort ein Regulierungsverbot aussprechen müssen. Eine einfache Gegenüberstellung der Fzg. hätte ja Klarheit bringen können oder müssen. Da hattest du offensichtlich einen Anwalt, der Verkehrsrecht nicht zu seinen Stärken zählt. 650,- Euro ist für die Lackierung beider Türen sogar noch günstig, da spielt es mal keine Rolle, wie alt das Auto ist (außer es ist keine 650,- mehr wert und es liegt ein Totalschaden vor). Ich kann mir kaum vorstellen, dass deine Versicherung das Geld zurück fordert. Der Aufwand bei 650,- wäre zu groß. Bevor du sie anzeigst, solltest du klären, ob der umstrittene Schaden noch an ihrem Fzg. ist. Wenn nicht, wie soll geklärt werden, ob du es wirklich nicht warst ? Das geht definitiv nur mit einer Gegenüberstellung beider Fzg. Ich befürchte aber, dafür ist es zu spät.

Hallo,

tja, lange Rede…: der Versicherer kann/darf im Rahmen der „pflichtgemäßen Erfüllung“ des Vertrages mit einem weiten Ermessensspielraum agieren. Wenn die Gegenseite gute Argumente hatte (zB Zeugen als Beweis), sieht es zivilrechtlich mau aus, d. h. es besteht eine Haftung und der VR muss zahlen.

Das hätte aber auch der eigene RA recherchieren können?!

Grüße, M

Die eigene Vers. entscheidet aufgrund der Sach- und Rechtslage.
Wenn die den Fall so sahen, dass sie meinten, etwas zahlen zu müssen, ist das so. Man müßte denen schon grob fahrlässig bis vorsätzliches Arbeiten beweisen können, um hier was wieder zu kriegen.
Grundsätzl. sitzt ihr im selben Boot: keine Vers. zahlt gerne was.

Alle anderen Fragen sind nicht vers.-techn. sondern juristischer Natur, deswegen empf. ich, diese einem Juristen zu stellen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de