Autoversicherung zuerst Vater dann Sohn

Hallo

ich hab mir ein Auto gekauft nun geht es um die Versicherung

ich bin im Oktober 2010 aus der Probezeit raus hab Führerschein ganz normal gemacht also kein BF 17

ich würde das auto gerne auf mich versichern lassen, problem ist nur das ich bei 230 % starte wegen probezeit … nun hab ich gedacht ich lass das auto auf meinen papa versichern bis oktober um anschliessend wenn ich aus der probezeit raus bin es auf mich versichern zu lassen … denn dann bin ich SF 1/2 also bei 140 %

funktioniert das soo wie ich mir das vorstelle? oder wie spollte ich vorgehen?

schon mal lieben dank

mfg Daniel

Hallo Daniel,

SF 1/2 gibt es bei meinem Unternehmen für Leute, die drei Jahre den Führerschein haben. Vorher starten alle mit SF 0.
Die Versicherung über den Vater laufen zu lassen ist möglich. Allerdings ist es von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, was die Übertragung der Prozente angeht… oft kann man nur von Ehepartner zu Ehepartner übertragen. Eine Übertragung von Eltern auf Kind ist meist nur bei den VIP-Policen möglich (höherer Beitrag, kein Internet-Tarif)
Ich würde über den Vater abschließen, nach Möglichkeit in einem Tarif, den man nachher auf dich übertragen kann (Frag da auf jeden Fall vor Abschluss nach).
Aufgrund deines Alters lohnt sich die Übertragung erst zwischen 23 und 25…

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße
Markus

Hallo,

ich gedacht ich lass das auto auf meinen papa versichern bis
oktober um anschliessend wenn ich aus der probezeit raus bin
es auf mich versichern zu lassen …
funktioniert das soo wie ich mir das vorstelle?

Mit der Probezeit hat das eigentlich wenig zu tun, die SF1/2 erhält man auch ohne Vorversicherung, wenn der Führerschein mindestens 3 Jahre alt ist.
So wie ich dich verstehe, ist er im Oktober 2008 gemacht worden ?
Wenn das Fahrzeug auf deinen Vater angemeldet wird, dann achte zuerst drauf, dass eine technische Rückdatierung zum 01.07.2010 vorgenommen wird, denn nur dann wirst du zum 01.01.2011 in der SF-Klasse weitergestuft (da man mindestens 6 Monate unfallfrei versichert sein muss).

Beispiel:
Das gekaufte Fahrzeug wird am 27.07.2010 auf deinen Vater als Zweitwagen angemeldet (mit SF1/2), die Rückdatierung zum 01.07. wird vorgenommen. Am 01.01.2011 kommt der Vertrag in die SF1 wenn kein Schaden war. Wird die SF-Klasse also im Jahre 2011 auf dich übertragen, solltest du eigentlich soweit ich das weiß, die SF1 bekommen, die du ja selbst hättest bekommen können wenn gleich von Anfang an ein Kfz auf deinen Namen versichert gewesen wäre. Frag da aber am besten bei der Autoversicherung nach um ganz sicher zu gehen

Gruß,
Micha

Auch Hallo,

nein das funktioniert so nicht.

mfG Clarin

Hallo Daniel,

das alles hat mit FS-Probezeit gar nix zu tun.
Entscheidend sind nur die Anzahl Jahre des FS-Besitzes.
Ansonsten gibt es ne ganze Menge zu beachten.
Hier kann und will ich gern im Rahmen einer ganz normalen Arbeit tätig werden, inkl. Vergleichsberechnung / Vermittlung - bei Int. erbitte ich direkte Kontaktaufnahme (Daten s. webseite).

VG, Jens
www.jens-sternberg.de

ok soo…

also ich würd es jetzt am liebstens so machen:

ich lasse das auto auf mich zu ( geht ja eig oder? wenn das auto auf mich zugelassen ist versicherungsnehmer aber mein papa ist )

mein papa übernimmt die versicherung als 2. wagen und wir starten bei 140 % , wenn ich dann 23 jahre alt bin ( bin grade 20 ) übernehme ich die versicherung

so weit soo guut

ich versteh das mit der Rückdatierung noch nicht ganz … könntest du mir das bitte genauer erklären?

mfg Daniel

Hallo,

ich lasse das auto auf mich zu ( geht ja eig oder? wenn das
auto auf mich zugelassen ist versicherungsnehmer aber mein
papa ist )

das hängt von der Versicherung ab, manche machen das nicht, wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht die gleiche Person sind

ich versteh das mit der Rückdatierung noch nicht ganz …
könntest du mir das bitte genauer erklären?

Eine Weiterstufung der SF-Klasse erfolgt nur, wenn man mindestens 6 Monate am Stück schadenfrei gefahren ist. Wenn das Kfz also erst jetzt angemeldet wird und der Versicherungsbeginn das gleiche Datum, dann erfolgt zum 01.01.2011 KEINE Weiterstufung in die nächste SF-Klasse, da es keine 6 Monate sind. Von daher ist es sinnvoll, eine sogenannte technische Rückdatierung vornehmen zu lassen, so dass dann zum 01.01.2011 die nächste bessere SF-Klasse gilt.

Gruß,
Micha

Von daher ist es sinnvoll, eine
sogenannte technische Rückdatierung vornehmen zu lassen

und wie stell ich das an? muss ich bei der versicherung anrufen und nachfragen? machen das die versicherungen ?

Hallo,

Von daher ist es sinnvoll, eine
sogenannte technische Rückdatierung vornehmen zu lassen

und wie stell ich das an? muss ich bei der versicherung
anrufen und nachfragen? machen das die versicherungen ?

Also ich denke mal nicht jede Versicherung bietet das von sich aus an, würde das also bei Vertragsabschluss explizit verlangen und schriftlich festhalten lassen.

Gruß,
Micha

ok aber aber diese rückdatierung muss nur bei der versicherung erfolgen oder? also wann das auto zugelassen wird ist egal oder?

Hallo,

zu deiner Anfrage kann ich Dir nur soviel sagen das ich mal bei der Versicherung wo das Auto deines Vaters versichert erkundigen würde ob die das Auto gleich günstiger einstufen würden. Bei uns ist es jedenfalls so das wenn jemand aus der Familie schon ein Auto hat dann bekommen die Kinder auch die SF 1/2. Aber wenn Du das Auto schon gekauft und zugelassen hat dann kannst du es soundso nur über dich versichern. Falls Du noch fragen hast kannst du dich ja gern noch mal melden.

Gruß Andreas

Hallo,

ok aber aber diese rückdatierung muss nur bei der versicherung
erfolgen oder? also wann das auto zugelassen wird ist egal
oder?

genau so ist es

Gruß,
Micha

ich weiss leider nicht.
Pascal

Hallo Daniel,

du kannst das erste jahr über deinen vater versichern (entweder seine aktuelle sf oder als sein zweitwagen mit sf1/2) und dann für das folgejahr die nächste sf (dann sf 1) von ihm übernehmen.
ich schlage vor du rechnest dir mal ganz genau aus was das für deinen vater kosten würde, denn unter umständen zahlst du nicht besonders viel weniger, da er dich ja als mitfahrer angeben muss und du mit unter25 die versicherungsprämie auch hoch treibst.

der rechner hier ist ganz gut und bei den fragen kurz vor dem ergebnis kannst du ja einfach namen und anschrift erfinden, damit siehst du erstmal was es kostet ohne dass gleich mehrere versicherungen deine daten kennen:

http://www.financescout24.de/versicherungen/kfz-vers…

bei fragen einfach nochmal melden

lg
vita

hallo daniel
ersteinmal gratulation zum bestandenen führerschein u zum neuen auto!
ich kann nicht für jede versicherung sprechen, aber im allg. läuft es gleich (denn irgendwo muss ein kunde auch durchblicken können, u dazu braucht man standarts!)

  1. du musst den führerschein 3 jahre haben, um sf 1/2 eingestuft zu werden, das stimmt.
  2. bekommst du leider nicht die verbesserte zweitwagenregelung, da du unter 23 bist

für dich gibt es zwei alternativen.
frag doch mal bitte nach, ob du dich nicht in die eltern-kind regulung einstufen lassen kannst

diese regulung besagt, das du als unechter anfänger (eben die besagten sf 1/2 idr 140%) eingestuft werden kannst. da kannst du nämlich sowohl versicherungsnehmer u halter sein u erfährst dir sozusagen eigenständig deine prozente.
alternative zwei wäre, wenn dein vater, wie du es auch wohl anstrebst, ein zweitwagen auf sich anmeldet. unter der besagten zweit wagen regelung wäre dein vater versicherungsnehmer, u evt kannst du der halter sein (muss aber geprüft werden, da gibt es gewisse bestimmungen)
u du könntest nach einer gewissen zeit die prozente auf dich übernehmen.

aber: du solltest ersteinmal prüfen, ab wann du dann den vertrag auf dich übernehemn kannst. wenn du in der selben versicherung bleibst, kann es einfacher werden.
das musst du mit deiner versicherung klären.

ich tendiere eher zu der eltern kind regelung. dazu müsste dein vater sich selbst in einer sf klasse befinden.
ich denke aber, dass er mindestens selbst die sf 1/2 hat :smile:

letzenendes ist es so, du kannst nicht besser wie die sf 1/2 eingestuft werden. jetzt bleibt nur die frage, ob es über die zweitwagen oder eltern-kind regulung passieren wird.

wenn irgendetwas unklar sein sollte, frage bitte noch einmal nach
ich hoffe, dir etw weitergeholfen zu haben

Hallo

Hallo Daniel,

ich hab mir ein Auto gekauft nun geht es um die Versicherung

ich bin im Oktober 2010 aus der Probezeit raus hab
Führerschein ganz normal gemacht also kein BF 17

ich würde das auto gerne auf mich versichern lassen, problem
ist nur das ich bei 230 % starte wegen probezeit … nun hab
ich gedacht ich lass das auto auf meinen papa versichern bis
oktober um anschliessend wenn ich aus der probezeit raus bin
es auf mich versichern zu lassen … denn dann bin ich SF 1/2
also bei 140 %

funktioniert das soo wie ich mir das vorstelle? oder wie
spollte ich vorgehen?

schon mal lieben dank

Prinzipiell funktioniert das schon wie gedacht.

Aber: Wenn das Fahrzeug auf Daddy zugelassen wird und er bereits ein Fahrzeug bei seiner Versicherung hat, kann das neue Fzg. bereits ab sofort als Zweitwagen zugelassen werden und somit kann dieses bereits jetzt schon mit SF 1/2 starten (meistens SF 1/2 = 140%). Wenn das Fzg. auf Deinen Namen umgemeldet werden soll, dann entweder vor 01.07. diesen Jahres oder ab 01.01. des nächsten Jahres. Wird es erst im Oktober umgemeldet auf Deinen Namen, so gilt die zu erwartende nächst niedrigere SF-Klasse nicht ab dem nächsten Jahr, sondern erst ab dem übernächsten Jahr. Grund: Weil das Fzg. nicht mind. mehr als ein halbes Jahr auf Deinen Namen angemeldet ist.

Klartext: wird das Fzg. zum spätestens 01.07. auf Deien Namen zugelassen, kommst Du ab dem nächsten Jahr in die nächstbessere SF-Klasse, sofern Du bis dahin keinen Schaden selbst verursachst.
Meldest Du das Fzg. nach dem 01.07. auf Deinen Namen an, so kommst Du erst zum 01.01. des übernächsten Jahres in den Genuss der nächstbesseren SF-Klasse, sofern Du bis dahin keinen Schaden selbst verursachst.

Dieses hier dargestellte Beispiel gilt dann, wenn die entsprechende Gesellschaft das Versicherungsjahr vom 01.01. bis 31.12. vorgesehen hat. Geht das Versicherungsjahr vom Tag der Anmeldung gelten möglicherweise andere Regelungen. Bitte hier das entsprechende Unternehmen ansprechen, welche Regelungen gelten.

Ob sich die rückwirkende versicherungstechnische Anmeldung auf Deinen Namen sich für Dich rentiert, lässt Du am besten von dem Versicherungsvertreter ausrechnen, bei dem Dein Dad sein Fahrzeug versichert hat, bzw. vom Vertreter Deines Vertrauens. Das kommt auch ganz auf Deine persönlichen finanziellen Verhältnisse Gegenwärtig und in nächster Zukunft (1 - 3 Jahre) an.

mfg Daniel

Freundliche Grüße
Winni

Hallo,

die Variante über den Vater ist gut und günstig und sollte in den nächsten Jahren nicht geändert werden!!!

SF 1/2 bei 140 % erhält man wenn man mindestens 3 Jahre den Führerschein hat und unfallfrei ist und hat nix mit der Probezeit zu tun!

Fazit: über den Vater versichern und gleich bei 140% anfangen und die %e runterfahren und erst auf eigenen Namne zulassen wenn die Versicherung 5%-Sprünge macht ansonsten lohnt es nicht…!!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
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www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Hallo und besten Dank für die Anfrage.

Eine Umstufung in die SF 1/2 auf Sie, kann nur zum1.1. p.a. erfolgen, wenn das Fahrzeug mindestens ein halbes Jahr versichert war.

Das heißt für dieses Jahr, dass der Versicherungsbeginn der 1.7.2010 seien müsste, damit Sie zum 01.01.2011 selbst die SF 1/2 bekommen können.

MfG

Stephan Brückner

ich wollte mich für all die antworten bei euch bedanken :smile:

habt mir wirklich weiter geholfen :smile:

vielen vielen dank

mfg Daniel