Autoversicherung/ Zulassung

Folgende Situation:

Ich habe seit einem jahr keine fahrerlaubnis mehr. Habe die Versicherung und das Auto abgemeldet weil ich den lappen nicht brauch.

So, meine Freundin hat jetzt seit November ihren Lappen und ich würde gerne das Auto wieder anmelden, damit sie es fahren kann ( versichert ist sie)

Meine Frage: Wie kann ich das mit der Anmeldungmachen? Ich wollte es auf mich zulassen, da ich die KfZ Steuer tragen werde und es sowiso mein Auto ist ( Besitzer)

Allerdings bin ich nicht verischert, nur meine freundin, was für mich heisst ich muss es auf sie zulassen… ist das richtig?

Wenn ich das tun will, muss ich allerdings diese Vollmacht (und evB) von Ihr bei der Anmeldung dabei haben ist das korrekt?

Gibt es keine Möglichkeit dass ich besitzer und quasi halter bleibe, und sie halt einfach der versicherungsnehmer ist?

Hallo

Ich habe seit einem jahr keine fahrerlaubnis mehr. Habe die
Versicherung und das Auto abgemeldet weil ich den lappen

Gut

So, meine Freundin hat jetzt seit November ihren Lappen und
ich würde gerne das Auto wieder anmelden, damit sie es fahren
kann ( versichert ist sie)

Wie kann sie versichert sein wenn das Auto abgemeldet ist?

Meine Frage: Wie kann ich das mit der Anmeldungmachen? Ich
wollte es auf mich zulassen, da ich die KfZ Steuer tragen
werde und es sowiso mein Auto ist ( Besitzer)

Kein Problem, erst eine Versicherung suchen, mit der Versicherungsbestätigung zur Zulassungsstelle marschieren dort beskommst du Schilder und Zulassungsbescheinigung.

Allerdings bin ich nicht verischert, nur meine freundin, was
für mich heisst ich muss es auf sie zulassen… ist das
richtig?

Auch deine Freundin braucht eine elektronische Versicherungsbestätigung, siehe oben. Bei meiner Versicherungen muss der Halter auch der Versicherungsnehmer sein. Gibt aber auch andere, wird wahrscheinlich etwas teuerer sein.

Warum geht deine Freundin nicht selber hin, schliesslich wird ein Ausweis benötigt, (Führerschein ist nicht nötig) ebenso eine Unterschrift.

Gruß vonsales

Hi,

geh doch einfach zu deiner / einer Versicherung, bitte um eine eVB , bleibe Halter des Fahrzeugs und Versicherungsnehmer und gebe bei der Antragsstellung deine Freundin als berechtigten Fahrer mit an.

Zahao

hey,

also sie hat sich die daten kopiert vom brief und schein und hat sich so versichern lassen…

ist es so, dass ich es nur dann anmelden kann wenn ich mich selbst nochmal versichere??

oder reicht es wenn sie eben diese versicherung hat?

ich will es ja quasi nur anmelden und bin der arsch der die steuern zahlt damits bewegt werden darf…

zulassen zum fahren will ich es also nur auf meine freundin…!!!

Geht das dann nur mit oder auch ohne vollmacht??

finde es grad sehr kompliziert;

Welche zusätzlichen Dokumente werden dann noch benötigt?

Nur mal eine Frage

Was entscheidet über den Besitz des Autos?

ALso wenn ich ein Auto besitze, was ich aber nicht fahren darf, mangels Fahrerlaubnis und auf jemand anderen zulasse der es auch fährt…

Wer ist dann der Besitzer des KfZ?? Am Ende doch der der die orginalen Dokumente vom KFZ besitzt oder?

DAS Problem ist dass wir momentan noch örtlich getrennt voneinander leben und gemeldet sind. dadurch dass sie die Versicherung schon abgeschlossen hat mit ihrer Anschrift, verlangt die Versicherung scheinbar, dass sie es auch in diesem Kreis zulässt.

Sonst verfällt scheinbar der Versicherungsschutz;

Hallo !

Ihr macht das aber auch kompliziert.

Wenn Freundin sich mit den Autodaten eine Haftpflichtversicherung besorgt hat,dann gibts darüber eine Bestätigung mit einer Nummer.
Die muss man bei der Zulassungsstelle vorlegen. Das ist der Nachweis,Auto ist versichert und darf zugelasen werden.

Dann kannst Du Auto auf Deine Freundin zulassen,dazu brauchst Du von ihr eine Vollmacht(einfacher selbst formulierter Schrieb),alle Autopapiere und Deinen Ausweis und den der Freundin.

Dann läuft die Sache.

Sie wird als Halter eingetragen und ist auch für Steuer und VS verantwortlich.
Wer die Steuer dann überweist ist egal,es muss nur einer machen.

Soll Freundin nicht in den Papieren auftauchen als Halterin,sondern Du,dann geht das auch. Das die VS über sie läuft ist m.E. nach egal.
Hauptsache es ist versichert.

Mfg
duck313

Hallo Duck313,

es wird auch durch deine Antwort nicht unkompliziert.

Warum soll der Fragende nicht Halter und Versicherungsnehmer vom Fahrzeug bleiben ?

Gruß Merger

Hallo,

das dürfte nicht so einfach möglich sein, da bei der Antragstellung für die Kfz-Versicherung nach dem Führerscheinbesitz gefragt wird. Was soll der Fragende da angeben?

Einfachste, wenn auch nicht günstigste, Konstellation: Fragender wird Halter und Steuerzahler, Freundin Versicherungsnehmer.

Grüße

Hallo esi72,

kann es sein, dass Du noch am Lernen bist ?
Dann solltest Du erst einmal in deinen Unterlagen nachschauen,
bevor Du eine Antwort gibst.

Seit wann muss jemand der eine Kfz-Versicherung abschließt auch einen Führerschein haben ???

Gruß Merger