Ich habe seit einem jahr keine fahrerlaubnis mehr. Habe die Versicherung und das Auto abgemeldet weil ich den lappen nicht brauch.
So, meine Freundin hat jetzt seit November ihren Lappen und ich würde gerne das Auto wieder anmelden, damit sie es fahren kann ( versichert ist sie)
Meine Frage: Wie kann ich das mit der Anmeldungmachen? Ich wollte es auf mich zulassen, da ich die KfZ Steuer tragen werde und es sowiso mein Auto ist ( Besitzer)
Allerdings bin ich nicht verischert, nur meine freundin, was für mich heisst ich muss es auf sie zulassen… ist das richtig?
Wenn ich das tun will, muss ich allerdings diese Vollmacht (und evB) von Ihr bei der Anmeldung dabei haben ist das korrekt?
Gibt es keine Möglichkeit dass ich besitzer und quasi halter bleibe, und sie halt einfach der versicherungsnehmer ist?
Ich habe seit einem jahr keine fahrerlaubnis mehr. Habe die
Versicherung und das Auto abgemeldet weil ich den lappen
Gut
So, meine Freundin hat jetzt seit November ihren Lappen und
ich würde gerne das Auto wieder anmelden, damit sie es fahren
kann ( versichert ist sie)
Wie kann sie versichert sein wenn das Auto abgemeldet ist?
Meine Frage: Wie kann ich das mit der Anmeldungmachen? Ich
wollte es auf mich zulassen, da ich die KfZ Steuer tragen
werde und es sowiso mein Auto ist ( Besitzer)
Kein Problem, erst eine Versicherung suchen, mit der Versicherungsbestätigung zur Zulassungsstelle marschieren dort beskommst du Schilder und Zulassungsbescheinigung.
Allerdings bin ich nicht verischert, nur meine freundin, was
für mich heisst ich muss es auf sie zulassen… ist das
richtig?
Auch deine Freundin braucht eine elektronische Versicherungsbestätigung, siehe oben. Bei meiner Versicherungen muss der Halter auch der Versicherungsnehmer sein. Gibt aber auch andere, wird wahrscheinlich etwas teuerer sein.
Warum geht deine Freundin nicht selber hin, schliesslich wird ein Ausweis benötigt, (Führerschein ist nicht nötig) ebenso eine Unterschrift.
geh doch einfach zu deiner / einer Versicherung, bitte um eine eVB , bleibe Halter des Fahrzeugs und Versicherungsnehmer und gebe bei der Antragsstellung deine Freundin als berechtigten Fahrer mit an.
ALso wenn ich ein Auto besitze, was ich aber nicht fahren darf, mangels Fahrerlaubnis und auf jemand anderen zulasse der es auch fährt…
Wer ist dann der Besitzer des KfZ?? Am Ende doch der der die orginalen Dokumente vom KFZ besitzt oder?
DAS Problem ist dass wir momentan noch örtlich getrennt voneinander leben und gemeldet sind. dadurch dass sie die Versicherung schon abgeschlossen hat mit ihrer Anschrift, verlangt die Versicherung scheinbar, dass sie es auch in diesem Kreis zulässt.
Wenn Freundin sich mit den Autodaten eine Haftpflichtversicherung besorgt hat,dann gibts darüber eine Bestätigung mit einer Nummer.
Die muss man bei der Zulassungsstelle vorlegen. Das ist der Nachweis,Auto ist versichert und darf zugelasen werden.
Dann kannst Du Auto auf Deine Freundin zulassen,dazu brauchst Du von ihr eine Vollmacht(einfacher selbst formulierter Schrieb),alle Autopapiere und Deinen Ausweis und den der Freundin.
Dann läuft die Sache.
Sie wird als Halter eingetragen und ist auch für Steuer und VS verantwortlich.
Wer die Steuer dann überweist ist egal,es muss nur einer machen.
Soll Freundin nicht in den Papieren auftauchen als Halterin,sondern Du,dann geht das auch. Das die VS über sie läuft ist m.E. nach egal.
Hauptsache es ist versichert.
das dürfte nicht so einfach möglich sein, da bei der Antragstellung für die Kfz-Versicherung nach dem Führerscheinbesitz gefragt wird. Was soll der Fragende da angeben?
Einfachste, wenn auch nicht günstigste, Konstellation: Fragender wird Halter und Steuerzahler, Freundin Versicherungsnehmer.