Autoversicherungsbeitrag erhöht,da Auto abgemeldet

Folgendes Problem:

Auto ist nun seit 1 Jahr abgemeldet gewesen und soll nun wieder angemeldet werden.

Das Auto wird nun aber nicht bei der alten Versicherung A angemeldet, sondern bei einer neuen Versicherung B.

Die neue Versicherung B sagt, dass der Beitrag sich erhöht bzw. SF-Klasse hochgestuft wurde, weil das Auto ein Jahr abgemeldet war.

Man hatte vorher 55 %, jetzt 100 %.

Ist das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, dass die die SF-Klasse einfach hochstufen dürfen oder gibt es dort ein Gesetz, dass die Versicherung das garnicht darf, also einfach hochstufen nach schon einem Jahr?

Die neue Versicherung B sagt, dass der Beitrag sich erhöht
bzw. SF-Klasse hochgestuft wurde, weil das Auto ein Jahr abgemeldet war.

Das ist Unsinn.

Man hatte vorher 55 %, jetzt 100 %.

Schadensfall ? Sondereinstufung ?

ein Gesetz, dass die Versicherung das garnicht darf, also
einfach hochstufen nach schon einem Jahr?

Die Versicehrung darf, wenn es einen Grund gibt. Den gilt es herauszufinden. Frag mal die frühere Versciherung nach, welchen SFR sie der neuen Versciehrung bestätigt.

Man hatte vorher 55 %, jetzt 100 %.

Schadensfall ? Sondereinstufung ?

NEIN, weder das eine noch das andere!

ein Gesetz, dass die Versicherung das garnicht darf, also
einfach hochstufen nach schon einem Jahr?

Die Versicehrung darf, wenn es einen Grund gibt. Den gilt es
herauszufinden. Frag mal die frühere Versciherung nach,
welchen SFR sie der neuen Versciehrung bestätigt.

Habe die alte Versicherung gefragt bzw. alten persönlichen Versicherungsvertreter, ob das so einfach geht und ob es bei denen auch so wäre. Warte auf Rückruf.

Hallo

Habe die alte Versicherung gefragt bzw. alten persönlichen
Versicherungsvertreter, ob das so einfach geht und ob es bei
denen auch so wäre. Warte auf Rückruf.

Die Prozente sind nicht massgeblich, und können bei jeder Versicherung abweichen. Entscheidend sind die Schadenfreien Jahre. Einfach mal durchrechnen, und beachten, ein Jahr zählt meist nur wenn mindestens 6 Monate eine Versicherung bestand.

Gruss vonsales

Guten Tag,

Hallo

Habe die alte Versicherung gefragt bzw. alten persönlichen
Versicherungsvertreter, ob das so einfach geht und ob es bei
denen auch so wäre. Warte auf Rückruf.

Die Prozente sind nicht massgeblich, und können bei jeder
Versicherung abweichen. Entscheidend sind die Schadenfreien
Jahre. Einfach mal durchrechnen, und beachten, ein Jahr zählt
meist nur wenn mindestens 6 Monate eine Versicherung bestand.

Das die Schadenfreien Jahre maßgeblich sind, hat mir mein Versicherungsvertreter gestern abend auch erzählt. Fand es aber auch merkwürdig, wieso die andere Versicherung einfach hochstockt. Er meinte, da müsste man genauer hingucken, was es da für Klauseln gibt.

Danke trotzdem. Bin bei der alten Versicherung geblieben. War dann nun doch günstiger!

hallo,

ich kenn da eine gesellschaft, die machen sowas wenn der führerschein mal geklemmt wurde…

snake