Person A hat 2 Privat-Fahrzeuge bei der Versicherung X zur Jahreswende abgemeldet.
Ein Fahrzeug online bei Versicherung M angemeldet und das zweite Fahrzeug bei Versicherung P angemeldet.
Das erste Fahrzeug hat 35% SF (vers. M)
Das zweite Fahrzeug sollte in 2008 von 85 % auf 70 % SF herabgesetzt werden lt Mitteilung und Rechnung der Versicherung X.
Jetzt schreibt Versicherung P das der SF von 70 % vom Vorversicherer nicht bestätigt wird. Obwohl das schrift lich bei Person A vorliegt und der neuen Versicherung als Kopie übermittelt wurde.
Angeblich wäre das eine Sonderkondition hinsichtlich Zweitfahrzeug.
Zweitfahrzeug ja, aber nicht mit Sonderkondition, das müßte doch schriftlich festgehalten sein.
Der neue Versicherer will das Fahrzeug jetzt nur mit 100 % SF versichern.
Was kann man da tun. Außerdem hat der neue Versicherer einfach den erhöhten Beitrag gleich abgebucht.
Hallo,
beim Versicherungswechsel sind nicht die „Prozente“ entscheidend, sondern die schadenfreie Jahre.
Offensichtlich wurde das Zweitfahrzeug mit SF 1/2 eingestuft und per Sonderregelung auf 85% gestuft. Zum Jahreswechsel (sofern Vertragsbeginn im ersten Halbjahr war) wird SF 1 weitergemeldet. Das sind 100%.
Jetzt ist es Verhandlungssache, ob Dir die neue Versicherung auch eine Sonderkondition anbietet.
Viele Grüße
Andreas
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Der Wagen wurde unter SF 2 mit 85% eingestuft.2007
In 2008 laut Rechnung und Mitteilung SF 3 mit 70%.
Das kann eine Kulanzeinstufung sein, da Du zwei Fahrzeuge versichert hattest. Die wird Dir die neue Versicherung, bei der jetzt nur ein fahrzeug versichert ist, nicht gewähren.
Der Wagen wurde unter SF 2 mit 85% eingestuft.2007
In 2008 laut Rechnung und Mitteilung SF 3 mit 70%.
Hallo Ilona,
das (zweite) Fahrzeug wurde offensichtlich 2007 erstmals für den jetzigen Halter/Versicherungsnehmer versichert, wie Du selber schreibst.
Wieviele Jahre sind denn Deiner Meinung nach nun vergangen?!
Meine Empfehlung lautet: generell vorher etwas intensiver prüfen, und nicht wegen ein paar Euro jährlich - die evtl zu sparen sind - vorschnell Verträge kündigen.
das steht auch nicht in der beitragsrechnung für 2008 sondern in deinem versicherungsschein bzw. den bedigungen oder tarifbestimmungen aus 2006/2007.
dort steht sinngemäß, dass dein fzg. mit einer sondereinstufung eingestuft worden ist und diese sondereinstufung an andere versicherer nicht weitergegeben wird, sondern nur der schadenfrei gefahrene zeitraum.
das steht auch nicht in der beitragsrechnung für 2008 sondern
in deinem versicherungsschein bzw. den bedigungen oder
tarifbestimmungen aus 2006/2007.
dort steht sinngemäß, dass dein fzg. mit einer
sondereinstufung eingestuft worden ist und diese
sondereinstufung an andere versicherer nicht weitergegeben
Nein im Fahrzeugvertrag ist rückseitig,nur vermerkt, Zweitfahrzeug-Regelung (der Erstvertrag besteht bei der gleichen Unternehmensgruppe)Eine genaue oder besondere Regelung ist nicht beschrieben.Auch nicht in den AGB’s.
In den AGB’s ist die Einstufung , wie sie ohne die Kündigung erfolgt ist, auch so wiedergegeben. Aber unter dem Detail Kündigung, findet sich kein Hinweis darauf, das das alles bei einem Wechsel nicht gilt, sondern es gibt den Hinweis, das im folgenden unfallfreiem Jahr die Herabstufung auf SF3 erfolgt.
Der Wagen wurde unter SF 2 mit 85% eingestuft.2007
In 2008 laut Rechnung und Mitteilung SF 3 mit 70%.
Hallo Ilona,
das (zweite) Fahrzeug wurde offensichtlich 2007 erstmals für
den jetzigen Halter/Versicherungsnehmer versichert, wie Du
selber schreibst.
Wieviele Jahre sind denn Deiner Meinung nach nun vergangen?!
Meine Empfehlung lautet: generell vorher etwas intensiver
prüfen, und nicht wegen ein paar Euro jährlich - die evtl zu
sparen sind - vorschnell Verträge kündigen.
Nun ganz so liegt der Fall nicht und es ist auch keine Frage des Nichtprüfen oder dergleichen. Ich bin des Lesen’s schon mächtig. Es ist wohl dann viel mehr eine Sache der nicht wirklich deklarierten Abläufe bei einem Wechsel. Dieses taucht in allen AGB’ s nämlich nirgendwo auf. Man könnte ja schreiben, diese Kondition wird bei einem Wechsel nicht weitergegeben oder ähnl.
Auch steht nirgendwo das ein Sonderrabatt hinsichtlich Zweitfahrzeug stattgefunden hat, der nur hausintern gilt, weil das Erstfahrzeug vom Versicherer in seinen Unterlagen ohne Unfallschaden seit 10 Jahren bei ihm mit 35% Schadenfreiheitsrabatt läuft.
Da die meisten Rahmenbedingungen der Versicherer gleich sind, müßte meines Erachtens zumindest die deutliche Aussage auf Sonderkondition (wenns dann eine war) gemacht werden etwa wie: Eigentlich wäre hier eine Summe X mit dem SF A fällig, aber sie erhalten bei uns als Zweitfahrzeug die Sonderkondition einer Summe y mit dem SF B. Dann wüßte jeder womit er umzugehen hat.
Außerdem handelt es sich hier nicht um ein paar Euro, sondern um ca. 250,-- Euro.
hier reden alle von den AGB´s. Wollen wir es mal konkretisieren. Diese Sache ist in den Tarifbestimmungen TB geregelt. I.d.R. findest du es unter Punkt 16 und da dann ein Unterpunkt. Dort wirst du es sicherlich finden und auch auf deinem Versicherungsschein einen entsprechenden Querverweis.
Dann würde ich bei der Vorversicherung anrufen und auf weitergabe des SF bestehen. Alternativ sollen sie dir aufzeigen wo die entsprechenden passagen in deinen unterlagen stehen.
du weißt aber schon, dass die akb/tb nicht bei allen gesellschaften gleich sind? bei meinem verein war es früher mal die tb 14 (7) und ab diesem jahr taucht der sachverhalt nicht mal mehr auf, weil im versicherungsschein geregelt.
Dann würde ich bei der Vorversicherung anrufen und auf
weitergabe des SF bestehen.
Hi Snake,
was soll das bringen? Es werden ja nicht „SF-Klassen“ bestätigt, sondern das sog. Rabattgrundjahr. Wenn das korrekt weitergegeben wird, hat der VR seine Verpflichtung nach PflVersG erfüllt.
Für die SF-Einstufung und Beitragsberechnung ist doch nicht der Vorversicherer, sondern der aktuelle VR zuständig. Und beide richten sich eben nach den jeweils eigenen TB.
Da sieht Ilona m. E. etwas falsch mit ihren Erwartungen…
das ist mir schon bekannt, deshalb mein Hinweis „i.d.R.“= in der Regel.
Es sollte ja auch eine Hilfestellung sein, dass der Gute sich nicht bei den AKB einen Wolf sucht sondern mal eher einen Blick in seine TBs werfen soll, da wird er eher fündig.
Aber danke für Deinen Hinweis!
Grüße und ein schönes WE
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@ Alle
nochmals vielen Dank für eure Mühe und Antworten. Das ist in jedem Fall ja immer hilfreich und wissenswert, auch wenn man manches nicht nachvollziehen kann.
Also Dankeschön!
Dann würde ich bei der Vorversicherung anrufen und auf
weitergabe des SF bestehen.
Hi Snake,
was soll das bringen? Es werden ja nicht „SF-Klassen“
bestätigt, sondern das sog. Rabattgrundjahr. Wenn das korrekt
weitergegeben wird, hat der VR seine Verpflichtung nach
PflVersG erfüllt.
Also wird beim Zweitfahrzeug generell nach Rabattgrundjahr eingestuftoder weitergegeben, und beim Erstfahrzeug wird der SF übernommen?
Für die SF-Einstufung und Beitragsberechnung ist doch nicht
der Vorversicherer, sondern der aktuelle VR zuständig.
der aktuelle VR hat nach der aktuell genannten SF Klasse gefragt bei der Beitragsausrechnung online und des dazu auszufüllenden Antrages. Nicht nach Jahren!!! Das wäre dann schon mal die erste zumindest nichtkorrekte Abfrage.Wohl wurde aber die Frage nach Zweitfahrzeug gestellt und beantwortet.
Und
beide richten sich eben nach den jeweils eigenen TB.
So und genau diese werden nur ungenügend oder gar nicht erklärt, bzw. mitgeteilt. Ich glaube das Thema Zweitwagen ist einfach nicht wirklich durchsichtig.
Abschließend zur Info:
Dieses Zweitfahrzeug ist ein ehemaliges Firmenfahrzeug gewesen, das vom Versicherungsnehmer seit 8 Jahren selbst unfallfrei gefahren wurde, Bei Renteneintritt übernommen bzw. gekauft wurde und nun seit etwas über einem Jahr privat versichert ist. Der Versicherungsnehmer wird jetzt über den ehemaligen Arbeitgeber bzw. dessen Versicherung nachfragen, inwieweit hier eine Bestätigung der unfallfreien Jahre ausgestellt werden kann bzw. ob es hier Möglichkeiten gibt.
Oder wißt ihr Experten von vornherein, daß das nicht angenommen wird?
Also wird beim Zweitfahrzeug generell nach Rabattgrundjahr
eingestuftoder weitergegeben, und beim Erstfahrzeug wird der
SF übernommen?
Nein, es geht immer nach dem RGJ, welches die tatsächliche schadenfreie Zeit ausdrückt.
der aktuelle VR hat nach der aktuell genannten SF Klasse
gefragt bei der Beitragsausrechnung online und des dazu
auszufüllenden Antrages. Nicht nach Jahren!!! Das wäre dann
schon mal die erste zumindest nichtkorrekte Abfrage.Wohl wurde
aber die Frage nach Zweitfahrzeug gestellt und beantwortet.
Du hast recht, hier wurde nicht ausreichend „beraten“. Aber mit Deiner Entscheidung des online-Abschlusses verzichtest Du ja gerade auf einen solchen Dialog…
So und genau diese werden nur ungenügend oder gar nicht
erklärt, bzw. mitgeteilt. Ich glaube das Thema Zweitwagen ist
einfach nicht wirklich durchsichtig.
Die TB wurden spätestens mit der Police geschickt, dort findest Du irgendwo einen Passus, der dies regelt. Nach Erhalt hast Du 14 Tage Zeit für einen Widerspruch.
Oder wißt ihr Experten von vornherein, daß das nicht
angenommen wird?
Auch hier kommt es wieder auf die TB an, und zwar des Versicherers, bei dem Du das Fz nun versichern wollen würdest. Hole Angebote ein und frage konkret nach, sobald Du vom bisherigen Versicherer (bzw. Arbeitgeber) die Info hast, ob und welche schadenfreie Zeit bestätigt werden kann. ACHTUNG: wichtig ist auch, wer war damals Versicherungsnehmer, das dürfte die Firma gewesen sein…
was soll das bringen? Es werden ja nicht „SF-Klassen“
bestätigt, sondern das sog. Rabattgrundjahr. Wenn das korrekt
weitergegeben wird, hat der VR seine Verpflichtung nach
PflVersG erfüllt.
das ist mir schon klar. ich will hier auf eine fehlberatung raus bzw. fehlende hinweise in akb/tb und versicherungsschein.
und dann muß, falls diese infos wirklich nicht angedruckt wurden, das für den vn bssere rgj bestätigt werden. allerdings bezweifle ich ernsthaft, dass so etwas passiert.