Autovertrag Falsch. Was tun?!

Halle alle zusammen,
Habe am 20.06.2013 einen Tiguan gekauft. Im vertrag steht, " Seitenwand hinten links Instandtgesetzt", was mir auch der Verkäufer(Händler) gesagt hat. Jetzt kam rauß, dass das Auto nicht links, sondern Rechts einen Unfall hatte.Ich geh mal davon aus, das ich das Recht habe, das Auto zurück zu geben. Ich habe mich mit dem Verkäufer kontaktiert Per Telefon. Er meinte, das er selber nicht großartig ne Ahnung hätte, was ich ihn auch glaube und nach dem ich Ihm gesagt habe, das ich da Auto zurück geben möchte, hat er gesagt, das wir uns nächste woche zusammensetzen sollen. Wie soll ich am besten vorrangehen,
Ich will unbedingt wissen, ob ich Rechtlich wirklich auch in Recht bin oder das ich einfach gelitten habe?!

Die Frage ist, ob das Auto evtl auf beiden Seiten beschädigt wurde. Dann hast du selbstverständlich ein Rückgaberecht. Ich kann mir sonst vorstellen, dass der Händler versucht, dir eine Seitenverwechslung einzureden, welche dann u. U. bis zu einer teuren gerichtlichen Auseinandersetzung führen kann, bei der der Ausgang ungewiss ist.
Mir ist nicht klar, warum du das Fahrzeug zurück geben willst, da du bereits auf einen Schaden, der zwar an der anderen Seite sein sollte, hingewiesen worden bist. Oder willst du evtl. nur einen Minderpreis verhandeln? Dann kommt es auf dein Verhandlungsgeschick an und wie glaubhaft du deinen Standpunkt gegenüber dem Händler vertrittst.
Es macht sich immergut, eine Rechtsschutzversicherung ins Spiel bringen zu können. Bei Zweifeln am Schadensumfang kann auch ein Sachverständiger hinzu gezogen werden.

Nein, das Auto hat auf der rechten Seite einen Schaden, vorne am Motor war einiges locker und hinten ist einiges gespachtelt wurden. Auf der linken Seite, wie der Verkäufer mir es beschrieben hat, gibt es keine Probleme. Ich Denk ma aber, auch wenn es auch auf der linken Seite einen Unfall gibt, sollte es kein Problem sein, weil er halt die anderen Schäden nicht angegen. Mir ist ganz klar, dass er versuchen wird mir was vom Pferdchen zu erzählen. Ich will mir halt nur sicher sein, das ich wirklich das recht habe es zurück zu geben. Ich meine, die haben bestimmt ihre „Tricks“ dabei?!

Hallo

Such Dir rechtlichen Beistand der den vertrag durchließt und dir einen Rechtsrat geben kann.
gruß

Auf dem Gebiet Kenne ich mich leider nicht aus . Da kann ich leider nicht Weiter Helfen

Soweit ich das mit deinen Infos beurteilen kann, hast Du ein Recht auf Rückgabe. Ein nicht deklarierter Schaden stellt eine erhebliche Wertminderung dar und verstößt gegen die vertragliche Vereinbarung.
Aus meiner Sicht ein klarer Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan

Hallo,
100%ige Sicherheit kann dir nur ein Anwalt geben aber normalerweise ist das ein Vertragsbruch (aber wenn anstelle der linken die rechte Seite mal kaputt war wo ist da der Unterschied?)

Hallo,
nun was soll ich sagen?
Seitenwand hinten links oder rechts Instand gesetzt.
Jetzt gehen wir mal davon aus dass der Vorbesitzer nicht genau wusste in welche Richtung (nämlich in Fahrtrichtung) man das angeben muss. Wenn der Händler das Fahrzeug zurück nimmt ist ja alles i.O… Aber ich würde es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen! Dieser Ausgang ist ungewiss. Sind wir mal ehrlich…, ob der Schaden auf der linken oder rechten Seite war, ist letztendlich doch egal. Wichtig ist doch dass der Schaden anständig und ordnungsgemäß repariert wurde.
Als Resümee würde ich sagen: Probier mal ob es funktioniert wie Du dir das vorstellst, aber keinesfalls einen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Da könnte der Schuss nach hinten losgehen.

Ich denke das die Frage rechts oder links hier nicht wichtig ist. Sie haben einen instandgesetzten Wagen gekauft, beide den Vertrag so unterschrieben. Der Verkäufer hat Sie darüber in Kenntnis gesetzt. Wenn Sie Ihn zurückgeben wollen, sollten Sie sich etwas besseres einfallen lassen oder auf die Kulanz des V. hoffen. Kaufvertrag studieren und/oder Anwalt fragen.
mfg e.

Wurde im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen? Dieses ist nur bei einem Privatverkauf zulässig.
Der Händler ist in der Mängelhaftung für Mängel, die er kannte und dir arglistig verschwiegen hat. Versteckte Mängel, die der Händler nicht kannte und nicht nachweisbar bei der Fahrzeugübergabe vorhanden waren, sind davon ausgenommen.
Schäden die nachweisbar bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden waren, sind vom Händler zu beseitigen oder können zu einer Kaufpreisminderung oder sogar zur Rückgängigmachung des Kaufes führen.
Du wurdest vom Händler auf einen reparierten Schaden, wenn auch auf der falschen Seite, vor dem Kauf aufmerksam gemacht. Deshalb wird es u. U. schwierig sein, hierfür den Händler haftbar zu machen oder einen Minderpreis zu verhandeln.
Auch eine Fahrzeugrückgabe wird schwierig zu erzielen sein, denn warum ist ein Schaden auf der linken Seite anders als ein Schaden auf der rechten Seite zu bewerten?
Die anderen, von dir festgestellten Schäden müssen unzweifelhaft bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden gewesen sein, damit der Händler dafür haftbar zu machen ist.

Leute, ich danke euch allen für eure Antworten aber wie gesagt, es ist nicht nur rechts der Schaden sondern es waren einige Schrauben locker, man sieht, das die Schrauben gewechselt wurden sind, hinten wurde gespachtelt genauso wie auf der rechten Seite. Vorne unten ist ein Gitter, das ist auch kaputt. Rechts den Schaden sieht man, der wurde der Massen schlecht repariert, sehr viele Lücken. Abgesehen davon, wenn ich mir ein Auto kaufe und Mir wird gesagt, das die linke Seite kaputt ist bzw einen Unfall hatte, alles gut… Und gehen wir davon aus, das NUR die Rechte Seite einen Unfall hat… Es ist halt ein Vertragsfehler?!

hallo, ich denke eine Einigung mit dem Verkäufer wäre ratsam. Sollte der nicht wollen bleibt nur noch ein Anwalt. Versteckte und nicht angezeigte Mängel könnten den Vertrag nichtig machen. Aber ich denke das geht alles nur über Gutachter und Anwälte. Also Geld. Es gibt noch die Möglichkeit/Pflicht von dem Verkäufer die Nachbesserung zu verlangen. Wenn man das Auto nun aber nicht mehr will wird es schwierig damit zu leben. Einen Erfolg mal vorausgesetzt. e.