Guten Morgen,
nach neuem Recht kann ein Neuwagenbesitzer seinen Neuwagen auch zu einer freien Werkstatt bringen, um dort erforderliche Wartungen vornehmen zu lassen, ohne seine Gewährleistungsansprüche zu gefährden.
Was ist aber mit den ganzen freiwilligen Garantien, z.B. die 3-jährigen der Asiaten, von denen einer sogar inzwischen 7 Jahre anbietet?
Können diese als Bedingung an Wartung in Vertragswerkstätten gekoppelt sein oder gilt hier auch, Wartung in freier Werkstatt erhält alle Ansprüche?
Danke
MM
Hi!
Können diese als Bedingung an Wartung in Vertragswerkstätten
gekoppelt sein oder gilt hier auch, Wartung in freier
Werkstatt erhält alle Ansprüche?
Bin kein Fachmann, daher nur eine Vermutung:
Eine Garantie ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers, daher kann er auch die damit zusammenhängenden Bedingungen bestimmen.
Gruß S (ianaL)