Moin!
mal angenommen, ein Auto geht abundzu von alleine aus. Man
bringt es in die Werkstatt, die suchen, reparieren und
berechnen. Man zahlt ganz brav.
Erste wichtige Nachfrage: WAS wurde repariert, in Rechnung gestellt und brav bezahlt?
Einige Wochen später tritt der gleiche Fehler wieder auf. Auto
in die Werkstatt, suchen, reparieren, berechnen und
bezahlen…
Zweite wichtige Nachfrage: WAS wurde repariert, in Rechnung gestellt und brav bezahlt?
Einige Wochen später tritt der gleiche Fehler wieder auf. Auto
in die Werkstatt, suchen, reparieren, berechnen und
bezahlen…
Dritte wichtige Nachfrage: WAS wurde repariert, in Rechnung gestellt und brav bezahlt?
und immer wieder…
Soll ich die Nachfragen wiederholen?
Welche Rechte hätte denn der Fahrzeughalter ?
DAS hängt ganz wesentlich von den Antworten auf die obigen Nachfragen ab.
Wenn
-
Immer wieder das Gleiche auf der Rechnung stand, dann gilt ähnlich wie beim Kauf einer neuen Ware eine Gewährleistungsfrist auf die Reparaturleistung. In diesem Fall wäre nicht erneut zu zahlen, sondern die Werkstatt hätte auf deren eigene Rechnung nachzubessern.
-
die Werkstatt kreativ war und jedesmal etwas anderes den Weg auf die Rechnung fand, dann ist jedesmal erneut für etwas anderes zu zahlen. Wie glaubwürdig in diesem Fall die Rechnungsinhalte wären und ob diese Werkstatt gegebenenfalls das weitere Vertrauen des Kunden verdient, DAS allerdings stünde IMHO auf einem ganz anderen Blatt.
Ich hoffe, das hat Dir weitergeholfen.
Gruß vom
Dicken MD.