Hallo,
nehmen wir an, man besitzt ein z.Zt. unvermietetes, älteres Hofgebäude(Gewerbegebiet, 3 Geschosse). Das EG wurde früher als Orthopädie-Werkstatt genutzt.
Auf diesem Grundstück sind bspw. ca. 20+ Parkplätze, davon mehrere überdacht unter einem Parkdeck(Tiefe des Parkdecks(je Stellplatz): mehr als eine „KFZ-Länge“)
Ich habe nun überlegt, ob man sich bemühen könnte, einen Betrieb aus der KFZ-Branche als Mieter zu gewinnen.
Das EG-Hofgebäude(s.o.) besitzt nur eine normale Tür, man könnte also kein KFZ zur Reparatur dort hineinschieben.
-Deshalb die Frage, ob ein Stellplatz-Bereich unter dem Pardeck(+ ggf. nicht überdachte Parkplätze) für den KFZ-Fachmann genügen könnte?
Oder gäbe es i.d.R. Probleme bei Arbeiten, bei denen man das Auto (im Trockenen, d.h. bspw. unter dem Stellplatzdach) anheben muss?
Arbeiten an ausgebauten Teilen etc. könnte man im EG des Gebäudes erledigen, im 1. OG daüber wäre noch eine Fläche für Büro.
- Gibt es außerdem allgemeine Vorschriften/Voraussetzungen bzgl. der Eignung eines Grundstücks bei dieser Nutzungart, also bspw. für der Ableitung von Altöl, Abwasser etc.?
Für eventuelle Hinweise bedanke ich mich ausdrücklich im voraus.