Autowerkstatt Überprüfung Getriebe - Werkstatt kosten

Hallo,

vor ein paar tagen habe ich mein fahrzeug ( Hunner H2 ) zu der werkstatt meines vertrauens gebracht, da ich der annahme war das irgendwas mit dem getriebe nicht stimmt. die werkstatt teilte mir kurz mit das sie das fahrzeug an einen patner überführt der speziell nur autogetriebe macht und eine überprüfung ca 240 euro kostete.
nach ein paar tagen meldete sich die werkstatt und teilete mir mit das getriebe sein komplett defekt und könnte nicht mehr überholt werden. die werkstatt machte mir ein mündliches angebot für ein austaugetriebe in höhe von 3.800 euro.
nach zwei tagen teilet ich der werkstatt mit sie möchte bitte mein fahrzeug in den alten zustand bringen und mir übergeben. darauf hin meinet die werkstatt das dies nicht möglich sein da dass ganze getriebe zerlegt wurde. der vorschlag von der werkstatt der einbau des austauschgetriebe oder ich soll eine abschleppunternehmen beauftragen der das fahrzeug beim patner abholt ( das getriebe würden sie in den kofferraum legen ).

wie verhält man sich in so einem fall ???

Hallo lupusasp,

das ist in der Tat eine knifflige Frage. Hier müsste man einmal sehr genau im Detail klären, welche Leistungen mit wem genau vertraglich vereinbart war. Was nicht vertraglich vereinbart war, kann eventuell „konkludent“ vereinbart worden sein. Dazu kommen einige praktische Details, die man nicht juristisch klären kann, sondern die z.B. über Gutachten oder Experten zu klären sind. Da geht es dann um Fragen wie „kann das Getriebe tatsächlich nicht rekonstruiert werden“ oder „wäre die Rekonstruktion um ein vielfaches teurer als ein neues Getriebe“ usw.
Umgekehrt kann es natürlich auch sein, dass die Werkstatt einfach keine Lust auf den Zusammenbau hat und lieber die 3.800 € verdienen möchte. Das lässt sich so über Internet nicht beantworten.

Bei einem Wert von 3.800 € lohnt es sich auf jeden Fall, sich rechtlichen Rat einzuholen, üblicherweise über einen Rechtsanwalt. Eine individuelle Rechtsberatung hier im Internet gerät ganz schnell in den Bereich der Unzulässigkeit, zum anderen wäre es schlicht unprofessionell hier in wenigen Minuten irgendwelche Kommentare abzugeben.

Wichtigste Frage bei dem ganzen ist allerdings: Was soll am Ende dabei rauskommen? Bringt dir der Hummer überhaupt etwas mit dem defekten Getriebe? Willst du ihn dir einfach nur ins Wohnzimmer stellen? Dann soll die Werkstatt den Abschlepper bezahlen und gut ist. Willst du ein neues Getriebe von der Werkstatt? Das ist in den 240 € natürlich nicht drin. Willst du überhaupt noch etwas von der Werkstatt? Dann sollte man es im guten Versuchen.

Oberstes Gebot also immer: Was möchte der Mandant erreichen, was ist sein Wunsch! Danach kann man erst beurteilen, was möglich und was sinnvoll ist.

Wenn du spontan noch einen Rat haben möchtest, wie man weiter vorgeht:
Möglichst vieles schriftlich regeln und außerdem die preußische Beschwerde-Regel einhalten: Jeden Brief erst eine Nacht überdenken und dann abschicken :wink:

Wenn du weitere Infos brauchst, melde dich einfach.
Viele Grüße
whisky08

Hallo.
entscheidende Frage wäre, ob es einen Auftrag gibt und was genau der Inhalt desselben ist.
Nach Ihrer Schilderung des Sachverhaltes vermute ich einen mündlichen Auftrag zur Überprüfung des KFZ-Getriebes für 240,-€.
Ich empfehle dringend sofortige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsführung der Werkstatt, nehmen Sie unbedingt einen Zeugen mit.
Klären Sie, wie es zu der vorliegenden Aktion gekommen ist und wer dies nun bezahlt.
Verneinen Sie nachdrücklich die Übernahme der 3800,-€ und betonen Sie eine mündl. vereinbarten Auftrag in Höhe von 240,-€ zwecks Überprüfung. (Verweis auf den Zeugen)
Falls Probleme hierbei auftreten sollten, rate ich zu sofortigem anwaltlichem Beistand.

Laut der Schilderung ist durch die Untersuchung des Getriebes ein Schaden entstanden am Getriebe: Es lässt sich angeblich nicht mehr zusammenbauen, also nichr mehr in den Zustand bringen, in dem es abgeliefert wurde in der Werkstatt.

Dazu sagt das BGB in § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes:
„(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“

Und noch einiges mehr: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…

Wer den Gang zum Anwalt scheut und mit guten Worten keinen Erfolg hat, der greife zu dieser Selbshilfe: „Eintreiben von Forderungen“ http://www.recht.de/phpbb/kb.php?a=36

Eine Strafanzeige*) könnte man sich noch überlegen und einen Gang zur Handwerkskammer, denn dass ein Auto beschädigt wird (wenn auch nicht immer mit dem Vorschlaghammer) und zudem nicht mehr herausgegeben ohne teuren Abschleppdienst, hat Methode.

Damit sollen treugläubige Kunden zu einer teuren und oft unnötigen Reparatur „überredet“ werden. (Ein Wunder, dass nicht mehr Kunden ebenfalls mit dem Vorschlaghammer die „Werkstatt ihres Vertrauens“ aufsuchen :wink:.)

Gruß aus Berlin, Gerd

*) StGB § 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Auf den vorher besprochenen mündlichen Auftrag bestehen und mit Nachdruck darauf pochen, dass man keinerlei Auftrag über die 240 Euro hinaus gegeben hat.

Dann ggfls. mit dem Ansprechpartner eine Lösung suchen, wie das Getriebe bzw. das Auto wieder gängig gemacht werden kann.
Darauf pochen, dass man das Auto dort fahrend angeliefert hat und man das Recht hat, es auch so wieder zu bekommen.
Die eigenhändige Auftragserweiterung muß und darf nicht akzeptieren.

Trotzdem muß das Auto wieder laufen…man muß irgendwie sehen, dass man zum heilen Auto kommt.
Sollte das Getriebe derart beschädigt gewesen sein, wird eine Reparatur unumgänglich sein.
Es wird wohl so sich ergeben, dass man irgendwie dort nun eine Reparatur aushandeln muß.
Geht das Auto zerlegt zu einer nächsten Werkstatt, ist man dort praktisch vogelfrei und die machen was sie wollen und letztendlich schieben die dann den schwarzen Peter den anderen in die Schuhe.

Also am besten dort jetzt einen Festpreis aushandeln und das Ganze aber schriftlich fixieren.
Gruß AK

sich ärgern und tun, was nötig ist. abschleppen oder austauschgetriebe einbauen lassen. das zusammenstecken des alten getriebes nach befundung müssten sie nämlich auch bezahlen, und wer füttert schon ein totes pferd?

Guten Tag,

ich entnehme deiner Schilderung, dass du gewusst hast, dass das Getriebe bei der Prüfung auseinander genommen wird?

Trotzdem denke ich, die Werkstatt muss das Auto wieder in den Ursprungszustand versetzen.
Erst recht, wenn du es nicht gewusst hast.

nur meine Meinung, bin kein Anwalt, sorry und viel Erfolg…

Da sie nur mündliches haben ist ein rechtsstreit sinnlos, die gewinnen als betrüger,sie haben anspruch auf die herausgabe des fahrzeuges in demselben zustand wie sie es der werkstatt übergeben haben.ein zerlegtes getriebe ist zu ersetzen, da sie diesen zustand nicht verursacht haben. da die werkstatt ein austauschgetriebe angeboten hat, nehmen sie so an,ist die beste lösung ansonsten bleibt nur ein rechtsstreit der nur umsonst für nichts geld kostet. ich würde mir ein neues Auto kaufen , da sonst umsonst repariert wird und erneute reparaturen unvermeidlich sind

die Probleme mit der „Hunner“-Werkstadt ist ein Fall für einen Fachanwalt.
MfG

Schwierige Sache.
Kommt darauf an, was Sie genau vereinbart haben.
Sollte es tatschlich so kompliziert sein auf jedenfall Anwalt aufsuchen und ggf Polizei zur Beweissicherung verständigen.

Wenn eine Reparatur in Auftrag gegeben wurde muss sie auch bezahlt werden. Wenn die Werkstatt aus sagen wir mal technischen Gründen nicht in der Lage ist die Überprüfung durchzuführen und an eine Spezialwerkstatt abgibt, sollte ein Kostenvoranschlag für die Arbeit vorliegen denn der Stundenlohn ist dort höher.
Wenn man die Reparatur abbricht muss man die bis dahin geleistete Arbeit und die verwendeten Teile bezahlen. Da zur Fehlerdiagnose anscheinend das Getriebe zerlegt werden musste, kann man es auch mit den defekten Teile wieder zusammenbauen und einbauen lassen und muss natürlich das Ganze bezahlen.
Der H2 hat doch bestimmt ein Automatikgetriebe?
Da halte ich den genannten Preis incl. Einbau eigentlich für fast normal.

Wenn der Preis zu hoch erscheint, dann einen Gutachter nehmen der das Getriebe anschaut, aber der macht das auch nicht umsonst.

Hallo lupusasp, wie ich das verstehe, haben Sie eine Anfrage an die Werkstatt gerichtet - ein Reparaturauftrag wurde aber nicht erteilt. Wenn kein Auftrag erteilt wird, müßte der „Partner“ das Auto mit eingebautem Getriebe wieder zurückgeben, dafür sind 250 € in Rechnung gestellt werden.
Zur Not einen Rechtsanwalt einsetzen - Gruß lennonmc

Hi,
werkstatt ist immer ein bischen verzwackt:
liegt ein Reperatur Auftrag vor,schriftlich,mündlich, was wurde ausgemacht,etc.??
Eine Pauschale Antwort kann ich dir leider nicht geben.
Fakt ist doch, dein getriebe ist kaputt. Es wieder zusammenzubauen bringt es nicht weil es muß so oder so raus und fahren kann man mit einem kaputten getriebe nicht
Jetzt geht es darum was macht am meisten Sinn. eine Werkstatt suchen die günstiger ist und dorthin bringen oder mit der Werkstatt verhandeln das ganze günstiger zu machen
Wenn du garnicht weiter kommst, bei der KFZ innung gibt es immer eine Schlichtungsstelle im Streitfall.Vielleicht dort mal anrufen
Gruß
dr.mo

Wenn das Auto vor Abgabe an die Werkstatt noch fahrbereit war und sie möchten es so bis zum Exitus weiterfahren, dann weisen sie ihren Händler/Werkstatt auf seinen Voranschlag hin in dem von weiteren Kosten keine Rede war. Er hätte ihnen ja mitteilen müssen, dass der Voranschlag nur für die Demontage und Getriebeüberprüfung ist, jedoch den „Wiederzusammenbau“ nicht beinhaltet!
Üblich ist eigentlich, dass dem Kunden der genaue Arbeitsablauf mitgeteilt wird, inkl. der Arbeitsschritte, die dann folgen, ggf. extra in Rechnung gestellt werden. Das hätte in ihrem Fall so aussehen müssen: Ausbau und öffnen des Getriebes durch eine Fachwerkstatt (240,-Euro). Dann Entscheidung über Folgereparatur (Rücksprache mit Kunden über ermittelte Folgekosten), ggf.Wiedereinbau des Altgetriebes, das auch mit zusätzlichen Kosten von XX Euro verbunden ist.
Wenn das Getriebe eh hin ist, und sie einen günstigeren Schrauber an der Hand haben, dann versuchen sie ein kostenfreies Abschleppen durch ihren Händler zu arrangieren, denn das Getrieb muss ja doch wieder raus (weitere Folgekosten)!
Leider werden sie etwas Probleme bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche haben, wenn nichts schriftliches vorhanden ist, bzw. niemand die Aussagen ihrer Werkstatt bestätigen kann.
Viel Erfolg!

Haben Sie der Überprüfung für 240 Euro zugestimmt, dann müssten Sie diese 240 Euro zahlen und dann aber auch das Fahrzeug im alten Zustand zurück bekommen.
Wurde kein derartiger Auftrag erteilt, dann nützt nur der Gang zum Anwalt etwas.