Hi zusammen
Ich bin mir nicht sicher ob ich das ins allgemeine Rechtsbrett , ins Verkehrsrecht oder ins KFZ Board schreiben sollte , ich denke es ist hier richtig , wenn nicht , bitte ich den Admin es zu verschieben.
Folgende Sachlage .
Vor ca 20 Monaten wird von Privat ein PKW Audi gekauft .
der Wagen wird besichtigt und es wird bei der Probefahrt festgestellt , das die Bremsen total verschlissen sind .
Der Kaufvertrag kommt mit erheblicher Preisminderung trotztdem zu stande .
Der PKW wird in eine Werkstatt gebracht ( keine VAG , sondern eine Werkstattkette ) mit dem Auftrag Bremsen prüfen , und defekte Teile ersetzen.
Diese Werkstatt hat laut Rechnung alle 4 Bremsscheiben und alle 8 Bremsklötze ersetzt .
aktuell war das Fahrzeug beim Tüv und ist durchgefallen :
Mangel : hintere Bremsscheiben total eingefahren , riefen , total verrostet , Bremsbelege auf minimum .
die vorderen Bremsen sind auf ungefähr 70% ,also noch sehr gut , nur die hinteren Bremsen sind total hin.
Jetzt sollte man wissen , das ein Pkw die Bremsleistung zu ca 70% vorne und 30% hinten verteilt , das hiesse eigentlich , das die vorderen Bremsen längst kaputt sein sollten , bis die hinteren an die Verschleissgrenze kommen , da die vorderen aber noch gut in Schuss sind , ergibt sich für mich die vermutung , das die damalige Werkstatt diese hintere Bremsanlage nur berechnet , aber nicht eingebaut hat , also der verdachtes des Betruges .
Hat man nach fast 2 Jahren noch die möglichkeit die Werkstatt wegen Betruges anzuzeigen ( vorrausgesetzt dieser Verdacht bestätigt sich ) oder guckt man da eher dumm aus der Wäsche ?
Toni