Guten Tag,
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir vor 4 1/2 Monaten ein Auto bei einem Audi-Vertragshändler gekauft, und seither laufend Probleme die bisher auch zuverlässig behoben worden sind. Allerdings habe ich seit Freitag ein neues Problem, und zwar bin ich mit meinem Auto liegen geblieben. Das Auto ist auf Autogas umgerüstet (war es schon seit dem Kauf), nun ist das Steuergerät defekt und niemand sieht sich zuständig.
Zubehörteile fallen nicht unter die Gebrauchtwagengarantie und der Händler würde sich nur auf Kulanzbasis beteiligen. Obwohl ich vor 2 Monaten schonmal das Problem hatte das die Autogasanlage ausfiel, und sogar den Händler darüber informiert habe. Die haben mich allerdings vertröstet und meinten das könnte mal vorkommen und sie können den Fehler eh nur finden solange er vorhanden sei.
Die Gasanlage wurde 2006 nachgerüstet (keine original Audi Anlage) allerdings habe ich das Auto ja so bereits im Juli 2009 gekauft.
Müsste der Händler nicht auf eigene Kosten den gesamten Schaden reparieren? Ich hatte am Tag zuvor noch die große Service Inspektion gemacht und trotzdem stellen die sich quer.
Problem hierbei ist das er nun nach dem Wochenende wieder anspringt, und scheinbar nur nach Langstrecken den Dienst quittiert. Ein Audi Pannenfahrer war sogar vor Ort und hat festgestellt, dass das Steuergerät defekt sei.
Mein Händler allerdings wollte selber eine Probefahrt machen (eine kurze bei der der Fehler eh nicht auftritt) und ansonsten muss ich halt damit leben.
Bin ich nun echt derjenige der sämtliche Kosten tragen muss? Denn eigentlich ist davon auszugehen das der Defekt (wenn auch unbemerkbar) seit dem Kauf besteht.
Vielen Dank im vorraus,
Grüße, Dominic aus Hamburg
Guten Tag,
die Problematik liegt in der Beweisführung. Kann nachgewiesen werden, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag, dann ist der Händler verpflichtet den Fehler auf eigene Kosten zu beheben.
Allerdings liegt hier auch die Tücke. Dies zu beweisen ist beinahe unmöglich.
Da der Fehler nur in einem bestimmten Leistungsbereich(Langstrecke) auftritt, kann fast nur ein Fehler im EPROM des Steuergeräts vorliegen.
So bitter die Erkenntnis ist, aber ich fürchte die Reparatur mit Kulanzanteil des Händlers ist noch die beste Lösung.
Ein Rechtsstreit würde vermutlicherweise die Kulanzbeteiligung nicht vorsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Stahl
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir vor 4 1/2 Monaten ein Auto bei einem
Audi-Vertragshändler gekauft, und seither laufend Probleme die
bisher auch zuverlässig behoben worden sind. Allerdings habe
ich seit Freitag ein neues Problem, und zwar bin ich mit
meinem Auto liegen geblieben. Das Auto ist auf Autogas
umgerüstet (war es schon seit dem Kauf), nun ist das
Steuergerät defekt und niemand sieht sich zuständig.
Zubehörteile fallen nicht unter die Gebrauchtwagengarantie und
der Händler würde sich nur auf Kulanzbasis beteiligen. Obwohl
ich vor 2 Monaten schonmal das Problem hatte das die
Autogasanlage ausfiel, und sogar den Händler darüber
informiert habe. Die haben mich allerdings vertröstet und
meinten das könnte mal vorkommen und sie können den Fehler eh
nur finden solange er vorhanden sei.
Die Gasanlage wurde 2006 nachgerüstet (keine original Audi
Anlage) allerdings habe ich das Auto ja so bereits im Juli
2009 gekauft.
Müsste der Händler nicht auf eigene Kosten den gesamten
Schaden reparieren? Ich hatte am Tag zuvor noch die große
Service Inspektion gemacht und trotzdem stellen die sich quer.
Problem hierbei ist das er nun nach dem Wochenende wieder
anspringt, und scheinbar nur nach Langstrecken den Dienst
quittiert. Ein Audi Pannenfahrer war sogar vor Ort und hat
festgestellt, dass das Steuergerät defekt sei.
Mein Händler allerdings wollte selber eine Probefahrt machen
(eine kurze bei der der Fehler eh nicht auftritt) und
ansonsten muss ich halt damit leben.
Bin ich nun echt derjenige der sämtliche Kosten tragen muss?
Denn eigentlich ist davon auszugehen das der Defekt (wenn auch
unbemerkbar) seit dem Kauf besteht.
Vielen Dank im vorraus,
Grüße, Dominic aus Hamburg
Hallo Dominic,
dazu kann ich leider keine Auskunft geben. Würde aber den Weg zum Anwalt wählen. Viel Glück
Hallo Dominic,
es mag zwar sein, dass Zubehör nicht unter die Gebrauchtwagengarantie fällt.
Die Garantie hat aber nichts zu tun mit der gesetzlichen Gewährleistung. die der Gebrauchtwagenhändler für mindestens 1 Jahr erfüllen muß. In Deinem Fall muß er nachweisen, dass der Fehler beim Verkauf des Fahrzeuges noch nicht vorhanden war, was dem Händler aber schwer fallen wird. Also, laß nicht locker. Setze schriftlich eine Frist von einer Woche, in welcher der Händler die Kostenübernahme für die Reparatur erklärt. Sollte diese Frist verstreichen, direkt zum Anwalt.
Bei einer Garantie kann der Händler zwar einzelne Bauteile ausschließen. Die Garantie hat aber nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun. Diese sagt, dass der Gebrauchtwagenverkäufer 12 Monate lang für die Fehler einstehen muß, die beim Verkauf schon vorhanden waren. In den ersten 6 Monaten trifft den Verkäufer die Beweislast (will er nicht reparieren, muß er nachweisen das der Mangel beim Verkauf nicht vorhanden war). Im siebten bis zwölften Monat mußt Du nachweisen, dass der Mangel beim Kauf vorhanden war.