Autozubehör defekt, Gewährleistung?

Guten Tag,

Ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir vor 4 1/2 Monaten ein Auto bei einem Audi-Vertragshändler gekauft, und seither laufend Probleme die bisher auch zuverlässig behoben worden sind. Allerdings habe ich seit Freitag ein neues Problem, und zwar bin ich mit meinem Auto liegen geblieben. Das Auto ist auf Autogas umgerüstet (war es schon seit dem Kauf), nun ist das Steuergerät defekt und niemand sieht sich zuständig.

Zubehörteile fallen nicht unter die Gebrauchtwagengarantie und der Händler würde sich nur auf Kulanzbasis beteiligen. Obwohl ich vor 2 Monaten schonmal das Problem hatte das die Autogasanlage ausfiel, und sogar den Händler darüber informiert habe. Die haben mich allerdings vertröstet und meinten das könnte mal vorkommen und sie können den Fehler eh nur finden solange er vorhanden sei.

Die Gasanlage wurde 2006 nachgerüstet (keine original Audi Anlage) allerdings habe ich das Auto ja so bereits im Juli 2009 gekauft.

Müsste der Händler nicht auf eigene Kosten den gesamten Schaden reparieren? Ich hatte am Tag zuvor noch die große Service Inspektion gemacht und trotzdem stellen die sich quer.

Problem hierbei ist das er nun nach dem Wochenende wieder anspringt, und scheinbar nur nach Langstrecken den Dienst quittiert. Ein Audi Pannenfahrer war sogar vor Ort und hat festgestellt, dass das Steuergerät defekt sei.

Mein Händler allerdings wollte selber eine Probefahrt machen (eine kurze bei der der Fehler eh nicht auftritt) und ansonsten muss ich halt damit leben.

Bin ich nun echt derjenige der sämtliche Kosten tragen muss? Denn eigentlich ist davon auszugehen das der Defekt (wenn auch unbemerkbar) seit dem Kauf besteht.

Vielen Dank im vorraus,
Grüße, Dominic aus Hamburg

Hallo,

Zubehörteile fallen nicht unter die Gebrauchtwagengarantie…

Die Garantie ist egal, Du hast noch Gewährleistung.

… und sie können den Fehler eh nur finden solange er vorhanden sei.

Das ist richtig und bei Fehlern, die nur sporadisch auftreten, oft ein richtiges Problem. Was nutzt eine 100km Probefahrt, die auf beiden Seiten nur Kosten verursacht, wenn der Fehler in der Zeit nicht auftritt?
In diesem Fall scheint der Fehler aber eher reproduzierbar zu sein, d.h. man kann eine Probefahrt besser planen, sodass der Fehler auf einer kürzeren Probefahrt auftreten kann.

Generell ist es für Gewährleistungsansprüche aber egal, ob es sich um ein ab Werk verbautes Teil oder um ein nachträglich montiertes Teil handelt.

Ich denke, hier hat der Händler Angst, dass der Mangel für ihn richtig teuer wird, da er vermutlich selber nicht viel an der Gasanlage machen kann/darf und versucht deswegen, sich herauszureden.

Wer hat denn das defekte Steuergerät diagnostiziert, kennt sich derjenige überhaupt mit Gasanlagen aus? Wenn nicht, würde ich erst einmal einen Umrüster, der sich mit dem entsprechenden Gasanlagenhersteller auskennt, aufsuchen.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort.

Also es kam ein Audi Mechaniker den ich über die Audi Notrufhotline erreicht hatte, und hatte sich vor Ort das ganze angeschaut und ist ausversehen mit der Taschenlampe gegen das Steuergerät gekommen und da war der Fehler für 1-2 Sekunden weg und ging wieder los, anschließend hat er nochmal gegen geklopft und es war wieder kurz weg.

Somit meinte er es sei das Steuergerät der Gasanlage, und naja der Händler stellt sich halt total quer. Sie meinten sie würden mir auf Kulanz einen Ersatzwagen (den billigsten den sie haben) für 2-3 Tage stellen und so 10% der Kosten wenns hochkommt tragen.

Und damit will ich mich einfach nicht abfinden. Problem an der Sache ist das ich keinen Rechtsschutz habe. Werde allerdings dann eh nicht drum herum kommen aufs ganze zu gehen. Ich lasse mir ein Gutachten von einem unabhängigen Umrüster erstellen, und denen dann die Wahl lassen ob sie das selber beheben wollen oder ich ihnen das ganze in Rechnung stellen soll. Und dann ggf. werde ich wohl Rechtliche Schritte einleiten müssen.

Grüße Dominic

Hallo DomiHH,

zur technischen Seite kann ich Dir zwar nichts sagen, aber die Sache mit der Gewährleistung ist klar:
Du hast bei jeder Sache, die Du bei einem Händler (nicht bei Kauf von privat) erwirbst grundsätzlich 24 Monate Gewährleistungsanspruch. Bei gebrauchten Waren kann der Händler in seinen AGBs diesen Zeitraum auf 12 Monate reduzieren. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungszeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel der Ware bereits beim Kauf vorhanden war. Der Händler hat den Mangel (für den Käufer kostenfrei) zu beseitigen. Wenn er das nicht kann (i.a. 2 Reparaturversuche), dann könnte er die Ware tauschen (anderes, gleichwertiges Fahrzeug) oder du kannst den Kauf rückgängig machen. Erst nach Ablauf der ersten 6 Monate tritt die Beweislastumkehr ein, dann müsstest Du nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war - und das dürfte schwierig sein.
Mache also dem Verkäufer klar, wie die Rechtslage ist und das Du darüber Bescheid weisst. Setze ihm eine angemessene Frist (2-3 Wochen) für die Beseitigung des Mangels und behalte Dir darin die weiteren Schritte vor. Mit einem Kulanzalmosen musst Du Dich nicht abspeisen lassen.
Weiterhelfen kann Dir evtl. auch die Verbraucherzentrale oder - falls der Händler Mitglied im Verband des KFZ-Gewerbes ist - die Schiedsstelle des deutschen KFZ-Gewerbes (http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/verbraucherinfos…). Schau mal, ob Du das dort gezeigte Logo bei dem Händler siehst. Auch der ADAC - falls Du Mitglied bist - hilft Dir mit einer einfachen Rechtsberatung auch ohne Rechtsschutzversicherung weiter.

Allgemeine Info zur Gewährleistung natürlich unter http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung.

Dann noch viel Glück,
Grüße, Martin

Ach so, eine Falle gibt es noch: Falls der Händler nur als „Vermittler“ aufgetreten ist - also das Fahrzeug im Auftrag einer Privatperson verkauft hat - dann hättest Du keinen Gewährleistungsanspruch. Das ist aber höchst unseriös und hier solltest Du auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.