Hallo,
wir haben zuletzt am Stammtisch einen Fall diskutiert:
Kann jemand für eine andere Person ein Auto anmelden, so das Person A die KFZ-Steuer bezahlt laut Finanzamt, da Person B Harz 4 bezieht und auch nooch Steuerschulden hat.
Versicherung zahlt Person B, die das Fahrzeug auch fährt.
Welche rechtlichen Konsequenzen hat Person A zu befürchten, wenn Person B einen Unfall baut oder ähnliches…
Danke für eure Antworten.
Gruß
Anton
Hi,
ein Kfz hat einen Halter, einen der Versicherungsnehmer ist, und einen Eigentümer, normal in einer Person, können aber auch drei Personen sein.
A wäre in diesem Fall der Halter auf dessen Namen das Fahrzeug angemeldet ist.
B der Versicherungsnehmer
A oder B der Eigentümer.
A trägt theoretisch als Halter die Verantwortung für den technischen Zustand des Fahrzeugs, dafür das die Steuer, Versicherung bezahlt ist.
Theoretisch deshalb, weil es oft die Konstellation gibt, als Beispiel, Fahrzeuge sind bei Fahranfängern wegen der Versicherung bei den Eltern angemeldet, aber die Kinder haben die alleinige Verfügungsgewalt, zählen deshalb als Halter.
Somit bleib für A noch ein kleines Restrisiko.
Parkverstöße können im Rahmen der Halterhaftung 18,50€kosten. Bußgelder mit Ausnahme wegen technischer Mängel, treffen nur den Fahrer. , und eben Verstöße gegen die Pflichtversicherung.
Unfälle sind durch die Haftpflicht abgedeckt. Problematisch kann es bei Straftaten wie Unfallflucht, oder Unfall unter Alkoholeinfluss kommen, wenn die Versicherung Regress fordert.
Q-Gruß