Hallo ich habe ein Problem.
Ich wohne seit 4 jahren mit einer Freundin zusammen. Wir beide stehen auch als Hauptmieter im Vertrag. Nun möchte ich ausziehen und meine Freundin bleibt in der Wohnung wohnen. Sie will auch keinen Nachmieter aber sie verlangt zu mir die 3 monatige Kündigungsfrist einzuhalten. Ich möchte aber so schnell wie es geht ausziehen. Muss ich die Kündigungsfrist einhalten?
Hallo!
Bin zwar kein Anwalt oder der gleichen, habe aber ein wenig recherchiert und würde meinen, dass die Kündigungsfrist schon eingehalten werden muss, sofern das im Mietvertrag so festgelegt ist.
Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietver…
LG,
EV*A
Lieber JenJen,
da du als Hauptmieter (zusammen mit deiner Freundin) im Vertrag stehst ist der Sachverhalt klar. Der Vermieter wird keinen Kündigungsfrist verlangen, da der Mietvertrag weiter läuft.
Deine Freundin hat ebenfalls keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass du einen Kündigungsfrist einhältst, es sei denn, ihr habt das damals so vereinbart. Auch mündliche Absprachen gelten, nur wird sie dass nicht beweisen können, genau so wenig, wie du das Gegenteil beweisen kannst. Bei einer Gerichtsverhandlung wird ein salomonisches Urteil erfolgen, es sei denn, der Richer hat den Eindruck, dass einer von euch beiden ein notäre Lügner(in) ist.
Das bedeutet also, dass er vorschlagen wird, dass ihr euch in der Mitte einigt und du 6 Wochen Kündigungsfrist hast. Da es bestimmt kein Eilverfahren geben wird, müssest du das Geld dann anteilsmäßig nachzahlen. Auch die Gerichtskosten werden dann von jedem hälftig zu zahlen sin.
Ich würde empfehlen, dass du in den sauren Apfel beißt und deiner Freundin erklärst, wie das von mir (und wahrscheinlich jedem Richter) gesehen wird. Somit würdest du sechs Wochen zahlen müssen (und noch Wohnrecht haben). So kommst du billiger weg, wie beim Rechtsstreit, genau wie deine Freundin.
Bedenke auch, dass deine Freundin - wenn sie möchte - dass auch anders spielen kann, indem sie auch kündigt. Dann wird der Vertrag aufgelöst und du bist verpflichtet den Frist einzuhalten.
Danach könnte sie - wenn sie sich gut mit dem Vermieter versteht - ohne weiteres für die gleiche Wohnung einen neuen Vertrag abschließen.
Schade, aber so ist das Leben wenn man „gute“ Freunden hat.