Ich ziehe demnächst aus. Mein Vormieter hatte damals eine Wohnzimmerwand blau und die anderen Wände weiß gestrichen. Muss ich jetzt die eine blaue gestrichene Wand wieder Weiß streichen nur weil mein Nachmieter das so haben will?
Nein müssen Sie nicht. Interessant ist auch die Frage, ob Sie überhaupt streichen müssen, weil ein Großteil der Klauseln zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen gesetzeswidrig ist. Sollte die Klausel gesetzeswidrig sein, ist sie nichtig und der Vermieter muss die Schönheitsreparaturen machen.
Hallo Pavel,
zunächst erst einmal grundsätzlich:
Ob Sie streichen müssen oder nicht entscheidet generell!!! der Vermieter und nicht der Nachmieter. Sie müssen die Wohnung als Erstes an den Vermieter MIT!! einem Abnahmeprotokoll übergeben. Darin steht, welche Forderungen oder keine, der Vermieter an Sie hat. Akzeptiert er diese blaue Wand, müssen Sie garnichts tun. Wenn er es nicht akzeptiert, muss das im Protokoll stehen und er Ihnen eine Frist von 2Wochen geben, dass Sie die Wand noch streichen können.
Manche Vermieter vereinbaren Ab-und Übergabetermine an einem Tag. Das bedeutet, der Nachmieter ist mit anwesend und muss bestätigen, dass er die Wohnung übernimmt-wie gesehen.
Hat dieser Nachmieter jedoch bereits beim Vermieter hinterlegt, dass er auf eine weiße besteht, sollte der Vermieter tatsächlich festlegen, wer diese streicht. Ggf. kann er das tatsächlich auf Sie umlegen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
MfG Waldi
Ja.
Was der Nachmieter haben will, ist nicht relevant. Entscheidend ist was im Mietvertrag hinsichtlich der Schönheitsreparaturen festgelegt ist und dass die Dekoration der Zimmer einheitlich sein muss. Also: vier - oder mehr - gleich dekorierte Wände.
Mfg pete88
nein. du kannst die wohnung unrenoviert hinterlassen, es sei denn, das es im mietvertrag drin steht, das bei auszug renoviert werden muss. ansonsten gilt der alte grundsatz " bersenrein verlassen "
lg vivien
Hallo verehrter User,
Hinweise vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Meine Infos sind keine Rechtsberatung !
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Der *Nachmieter* hat Ihnen gegenüber überhaupt nichts zu fordern !
Und da der *Vermieter* seinerzeit vor Ihrem Einzug die blaue Wand nicht weiss gestrichen hat, brauchen Sie beim Auszug nach dem neuen Mietrecht auch überhaupt nichts zu renovieren !
Es sei denn, irgendein Wohnungsbereich wäre stark abgenutzt.
MfG USKO
Moin, Du mußt nach den Vorgaben im Mietvertrag streichen, z.B Wohnzimmer alle 5 Jahre, Küche alle 3 Jahre unsw… Die Farbe spielt dabei keine Rolle - wenn es nicht zu -Merkwürdig- ist, z.B. alle Wände schwarz.
Gruß connection
Also der Nachmieter kann das nicht verlangen nur der Vermieter und dann kommt es drauf an, was im Mietvertrag / Übergabeprotokoll oder Vorbesichtigungsprotokoll steht…
Hallo! Es sind zu wenige Informationen. Ich vermute,dass Sie Student sind und in dem Zimmer nur ein Paar Jahre gewohnt haben. Und die Wand gering Verbrauchsspuren aufweist. Und im Mietvertrag nichts vestgehalten worden ist. Dann müssen Sie nicht streichen. Allein die Farbe ist kein Grund. Wenn Sie nicht dunkelblau ist natürlich. Und was sagt der Vermieter? Also das ist nicht so einfach. Es ist vielleicht einfacher die Wand zu streichen. Aber es ist Ihre Entscheidung. Viel Glück
Lieber Ratsuchender, das kommt darauf an, was in Ihrem Mietvertrag steht, und wie es formuliert ist. Viele Renovierungsklauseln (Schönheitsreparatur) sind inzwischen unwirksam, mit der Folge, daß Mieter überhaupt nicht mehr renovieren müssen.
Falls Sie doch zur Renovierung verpflichtet sind, reicht meines Erachtens ein einmaliges Überstreichen mit Weiß aus. Mehr Aufwand ist Sache des Vermieters, der dem Vormieter die blaue Farbe erlaubt bzw. nicht dafür gesorgt hat, daß der Vormieter selbst die blaue Farbe entfernt.
Viel Glück!
Grundsätzlich müssen Sie die Wohnung nicht „verbessern“, also in einem besseren Zustand hinterlassen, als sie es vorgefunden haben. Etwas anderes könnte sich allerdings dann ergeben, wenn individualvertraglich wirksame Vereinbarungen mit Ihrem Vermieter existieren oder Sie die Wohnung so von Ihrem Vormieter übernommen haben und Sie sich rechtswirksam gegenüber dem Vormieter und Ihrem Vermieter dazu verpflichtet haben, einen „Normalzustand“ mit weissen Wänden zu hinterlassen. Es kommt also immer auf die vertraglichen Vereinbarungen an, die Sie getroffen haben.
Ciao Pavel,
… kommt auf den Mietvertrag und die Renovierungsklausel und ihre Gültigkeit an.
Grundsätzlich: ja musst die Wand weissen. Wenn du das von deinem Vormieter so übernommen hast, dann hast auch seine Pflicht übernommen die Wände in neutraler Farbigkeit zuübergeben.
Würde in einer solchen Situation nicht lange Pokern, empfehle diplomatisches Auftreten: mach dem Vermiter oder Nachmieter ein Angebot was du da lässt oder bereit bist zu zahlen wenn du die Wand nicht streichen musst.
Wenn du selber streichst. Spar nicht beim Preis der Farbe, dann kann auch eine blaue Wand nach einmaligem Anstreichen wieder weiss werden.
Viel Erfolg!
cumar