Auzug einer Partei aus der Bürogemeinschaft

Hallo,
aus dem gemeinsamen Mietvertrag einer Bürogemeinschaft ist eine Partei ausgzogen. Der Mietvertrag läuft jetzt nur noch auf eine Partei. Der Vermieter wird die anteilige Kaution nich auszahlen und eine neue einfordern vom alleinigen Mieter.
Nunmehr verlangt die ausgezogene Partei die Herausgabe der anteiligen Kaution in voller Höhe vom neuen alleinigen Mieter.
Die verbleibende Partei hat rd 40% der Kaution schon zurück gegeben und möchte die restliche Summe zur Sicherheit einbehalten, bis alle NK abgerechnet sind.
Geht das? Hat der jetzige alleinige Mieter das Einbehaltungsrecht bis alle NK Forderungen abgerechnet sind?

Hallo 123Fragen,

leider kann ich mich zu gewerblichen Mietverträgen nicht äußern. Hoffentlich hilft ein anderer.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Normalerweise werden Kautionen NICHT als Vorauszahlung für entstehende Nebenkosten, sondern als Sicherheiten für den verantwortungsvollen Umgang mit der Mietsache erhoben. So gesehen, kann die Kaution eigentlich nicht zurückbehalten werden.
Dass nun die VOLLE Kaution vom alleinigen Mieter verlangt wird ist okay.
Allerdings sieht die Geschichte bei gewerblichen Vermietungen immer etwas anders aus. Hier kommt es immer darauf an, was man vertraglich vereinbart hat. Da ist prinzipiell vieles möglich.
Schauen was da steht und entsprechend handeln.
Im Zweifel einen Rechtsbeistand zurate ziehen.
Schönen Sonntag
Weschdl

???
Die Kaution kann doch nur der Vermieter einbehalten??!

Wenn Sie einen Mietvertrag haben, ist deralte für sich und der neue auch für sichzu betrachtren. Also die alte wird abgerechnet und die neue ist gemäss Vertrag zu zahlen. Beide Verträge haben nichts miteinander zu tun!! Warum auch!
Kaution kann nur vom Vermieter eingefordert werden, nie vom Mieter!!! Oder habe Sie die ganze Kaution von der gemeinsamen Mietung erhalten ?? Und nicht anteilig weitergegeben??

Die Kaution ist beim Vermieter geblieben - nur einer wurde aus dem Mietvertrag entlassen. Die Person die ausgezogen ist möchte nun von mir den Kautionsanteil haben - was ja ok ist. Ich möchte nur zur Sicherheit einen Betrag einhalten bis die NK abgerechnet und anteilig von der ausgezogenen Person bezahlt werden. Ist das rechtens?

Ja, das wäre rechtens, ich behalte auch ein Kaution von 3 ein, bis NK klarist. Das ist Recht!.

Hallo 123Fragen,
also eigentlich müßte das der Vermieter und nicht der Mieter machen mit dem einbehalten einer anteiligen Kaution.
Diese darf bis zur Höhe der letzten Nebenkostenabrechnung sein, die für 2011 nachgezahlt werden mußte. Ist das ein Guthaben gewesen, besteht eigentlich kein Grund, aber die meisten sind damit einverstanden, da die NK durch die steigenden Energiepreise auch höher sind und meistens eine Nachzahlung zu erwarten ist.
Vom Gesetz her ist es sehr schwammig formuliert da bekommt man als Mieter gar nichts in die Hand. Leider, aber der Vermieter müßte die Kaution zurückzahlen an die ausziehende Partei und von dem alleinigen Mieter durch den neuen Vertrag die Kaution erhalten.
Da hat sich der Vermieter ja schön rausgezogen aus der Sache. Nett.
Also ein Einbehaltungsrecht hat der neue Mieter nicht, das hätte ggfs. der Vermieter, aber auch nicht in Höhe von 60%, bis zu 25% (je nach Höhe der Kaution) sind als Rückhalt angemessen. Mehr nicht!!
Alles Gute, Hase1

Hallo,
merci für die Antwort - habe noch mal einen Teil ausgezahlt und hoffe der Einbehalt reicht aus.