Hallo zusammen,
und wieder mal eine Frage, deren Beantwortung hier vielleicht erfolgen kann.
Rentnerin lebt von ihrem Mann getrennt und zieht alleine in ein Altenheim. Hierfür erhält sie Sozialhilfe. Nun verstirbt ihr Mann und sie erhält die Auszahlung einer Sterbeversicherung. Sie ist als Noch-Ehefrau bestattungspflichtig, hat aber -aufgrund des Sozialhilfebezuges-natürlich kein Vermögen. Deshalb zahlt sie die Beerdigungskosten von der ausgezahlten Sterbeversicherungssumme, es bleibt nichts mehr übrig. Nun sagt das Sozialamt, dass sie das Geld in erster Linie für ihre eigenen Unterbringungskosten hätte verwenden müssen.
Ist das tatsächlich so? Wer zahlt denn dann die Beerdigung?
Und noch eine Frage: Das Sozialamt hatte der Rentnerin -bei Antragstellung- einen Freibetrag von 2600 Euro genehmigt. Das hat sie ausgegeben (Möbel, Bekleidung), weil ja nirgends vorgeschrieben ist, dass sie das nun auf ewig verwahren muss. Nun hat sie durch die Versicherungsleistung erneut Einkommen, zählt da die Vermögensschongrenze nicht mehr???
Schon jetzt Danke für Antworten