AV als 'Kosten' buchen

Guten Tag,
ist es erlaubt, Anlagevermögen nicht als Anlagen, sondern direkt in die Kosten zu buchen?
Vorab schon vielen Dank für die Info!!!
LG
Bibi

Hi,

ja das geht, jedefalls bis zu einer gewissen Grenze. Die hat sich m. W. dieses Jahr geändert.

Die Stichworte nach denen du suchen müsstest sind „geringwertige Wirtschaftsgüter“.

Da Steuren nicht so mein Ding sind, kann ich dir die genauen Grenzen leider nicht sagen.

Grüße

powerblue

Mußt du schon etwas genauer werden.

Welche Rechnungslegung (Handelsrecht, Steuerrecht…),
welche Anlagegüter, welche Ziele …

Hallo Bibi,

unter bestimmten Umständen gibt es die Möglichkeit, bei Anschaffung einer Anlage einen Sonderposten zu bilden und diesen mit der AfA abzubauen. Die Einstellung des SoPo wird als Aufwand dargestellt und damit ist es so, als würdest Du „Kosten“ bei Anschaffung buchen. Auflösung SoPo und AfA neutralisieren sich dann quasi.

Viele Grüße,
Nic

Hallo,

unter bestimmten Umständen gibt es die Möglichkeit, bei
Anschaffung einer Anlage einen Sonderposten zu bilden

mal abgesehen davon, daß der Sonderposten bei Verkauf eines Vermögensgegenstandes gebildet wurde und nicht bei der Anschaffung: seit 2009 ist der ohnehin nicht mehr zulässig.

Gruß
C.

Hallo,

mal abgesehen davon, daß der Sonderposten bei Verkauf eines
Vermögensgegenstandes gebildet wurde und nicht bei der
Anschaffung: seit 2009 ist der ohnehin nicht mehr zulässig.

Ggf. lässt sich etwas mit dem Investitionsabzugsbetrag machen. Das muss logischerweise im Voraus geplant sein.

Grüße

Unter bestimmten Umständen schon!
Moin!

Unter bestimmten Umständen darf man auch heute Sonderposten bilden und gemäß der AfA auflösen! Da dir dies nicht bekannt zu sein scheint, habe ich hier einen Lesetipp herausgesucht, der den von mir gemeinten Fall anschaulich beschreibt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderposten_%28Kommuna…

Gruß,
Nic

unbedeutende Sonderregelung
Hallo,

Da dir dies nicht bekannt
zu sein scheint,

das ist mir durchaus bekannt, nur wollte ich den Fragesteller nicht mit etwas verwirren, das mit seiner Frage gar nichts zu tun hat und bei Unternehmen sowieso nicht vorkommt.

Gruß
C.

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Milliarden jedes Jahr!
Hallo.

Weißt Du, dass Bibi sich auf die Situation eines Unternehmens bezog? In ihrem Posting deutete nichts darauf hin und ihre ViKa ist leer.
Es gibt in Deutschland eine Menge Behörden und staatlich finanzierte Unternehmen, für die diese Sonderregelung relevant ist. Vielleicht arbeitet Bibi ja in so einer und dann ist diese Info für sie entscheidend!

Gruß,
Nic

Hallo,

Weißt Du, dass Bibi sich auf die Situation eines Unternehmens
bezog?

ich weiß zumindest, daß es darum ging, ob Anlagevermögen direkt als Kosten (Aufwand) verbucht werden darf/kann und das kann man auch bei/mit dem von Dir erwähnten Sonderposten nicht.

Gruß
C.