Situation: AN, seit 3 Monaten ein festes, unbefristetes Arbeitsverhältnis mit 14T Kündigungsfrist.
Ziel: fristlose, sofortige Auflösung des AV, ohne Einhaltung der Kü-Frist, ohne vorherige Information des AG
Gesetz: gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit aus „wichtigem Grund“ zu kündigen (Mobbing, Krankheit, Nichtbezahlung ) - „hat der Arbeitnehmer fristlos gekündigt, so ist das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet“. Bei Rechtsstreit stellt ein Gericht nachträglich fest ob der genannte Umstand unzumutbar war.
Möglichkeiten:
a) „normaler“ Kündigungweg und „Bitten“ um sofortige Auflösung
b) Nichterscheinen am gewünschten Kü-tag (Provokation)
c) „wichtigen Grund“ kreieren
Fragen:
Welches Risiko geht AN bei *Mögl.b)* ein? Stichwort „Vertragserfüllungspflicht des AN“ - gibt es hier gesetzliche Strafen ?
*Mögl.b)+c)* -> Verfällt hier der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
*Mogl.c)* Was passiert bei einem Rechtsstreit, wie stellt ein Gericht scheinbar wichtige Gründe fest?
Einvernehmlich, beidseitig ist die eleganteste Lösung , jedoch wird man in diesem Fall um *b* oder *c* nicht herumkommen, welches das kleinere Übel ist möchte ich gerne herausfinden und danke herzlich für Hinweise, Aregungen und Ideen.
Ziel: fristlose, sofortige Auflösung des AV, ohne Einhaltung
der Kü-Frist, ohne vorherige Information des AG
Und warum will er das?
a) „normaler“ Kündigungweg und „Bitten“ um sofortige Auflösung
b) Nichterscheinen am gewünschten Kü-tag (Provokation)
c) „wichtigen Grund“ kreieren
Fragen:
Welches Risiko geht AN bei *Mögl.b)* ein? Stichwort
„Vertragserfüllungspflicht des AN“ - gibt es hier gesetzliche
Strafen ?
Nö, gesetzliche Strafen nicht, aber der AG hat noch genug Möglichkeiten.
*Mögl.b)+c)* -> Verfällt hier der Anspruch auf ein
Arbeitszeugnis?
Nö. Aber das Zeugnis kann man dann getrost „in der Pfeife rauchen“.
*Mogl.c)* Was passiert bei einem Rechtsstreit, wie stellt
ein Gericht scheinbar wichtige Gründe fest?
Du glaubst doch nicht wirklich, dass sich der AG wegen einem AN der nach 3 Monaten abhaut, vor Gericht streiten wird?
Ansonsten per Aussagen und auch Nachweisen (je nachdem was vorliegt).
Zu c): Was stellt man sich denn da schönes vor als „wichtigen Grund“?
Du glaubst doch nicht wirklich, dass sich der AG wegen einem
AN der nach 3 Monaten abhaut, vor Gericht streiten wird?
WIR machen das in der Regel! Wenn wir eine Menge Geld und Zeit (vor allem in den ersten Monaten!) in die Ausbildung vor Ort stecken, dann machen wir in solchen Fällen auch die vereinbarte Vertragsstrafe geltend - und kommen mit dieser auch in aller Regel durch…
Ich habe noch nicht großartig geprüft, ob es möglich ist, denke aber, dass durchaus auch ohne diese vertragliche Vereinbarung ein Schadenersatz in unserem Fall möglich wäre…
Ziel: fristlose, sofortige Auflösung des AV, ohne Einhaltung
der Kü-Frist, ohne vorherige Information des AG
Und warum will er das?
wenn das eine Rolle spielen solle:
Ein sehr kurzfristiges, noch unsicheres, aber höchst interessantes Angebot.
a) „normaler“ Kündigungweg und „Bitten“ um sofortige Auflösung
b) Nichterscheinen am gewünschten Kü-tag (Provokation)
c) „wichtigen Grund“ kreieren
Fragen:
Welches Risiko geht AN bei *Mögl.b)* ein? Stichwort
„Vertragserfüllungspflicht des AN“ - gibt es hier gesetzliche
Strafen ?
Nö, gesetzliche Strafen nicht, aber der AG hat noch genug
Möglichkeiten.
die zum beispiel wären???
*Mögl.b)+c)* -> Verfällt hier mein Anspruch auf ein
Arbeitszeugnis?
Nö. Aber das Zeugnis kann man dann getrost „in der
Pfeife rauchen“.
*Mogl.c)* Was passiert bei einem Rechtsstreit, wie stellt
ein Gericht scheinbar wichtige Gründe fest?
Du glaubst doch nicht wirklich, dass sich der AG wegen einem
AN der nach 3 Monaten abhaut, vor Gericht streiten wird?
Ansonsten per Aussagen und auch Nachweisen (je nachdem was
vorliegt).
Zu c): Was stellt man sich denn da schönes vor als „wichtigen
Grund“?
-Viele Optionen ausser etwa Mobbing,Krankheit bieten sich mir nicht.
wenn das eine Rolle spielen solle:
Ein sehr kurzfristiges, noch unsicheres, aber höchst
interessantes Angebot.
…und was passiert, wenn der AG in spe es sich ‚rein zufällig‘ noch anders überlegt ? Dann steht man im Zweifel ohne Arbeit (und einem wohl nicht so besonders guten Arbeitszeugnis) da. Eine Eigenkündigung bedeutet übrigens auch eine 3-monatige Sperre beim Arbeitslosengeld.
Situation: AN, seit 3 Monaten ein festes, unbefristetes
Arbeitsverhältnis mit 14T Kündigungsfrist.
Ziel: fristlose, sofortige Auflösung des AV, ohne Einhaltung
der Kü-Frist, ohne vorherige Information des AG
Stell Dir das Ganze mal in die andere Richtung vor! Da wäre das Gemotze dann groß…
Fragen:
Welches Risiko geht AN bei *Mögl.b)* ein? Stichwort
„Vertragserfüllungspflicht des AN“ - gibt es hier gesetzliche
Strafen ?
Gesetzlich nicht! Ist eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag vereinbart?
*Mogl.c)* Was passiert bei einem Rechtsstreit, wie stellt
ein Gericht scheinbar wichtige Gründe fest?
Der Kündigende muss seinen Grund darlegen, ggf. beweisen, und das Gericht entscheidet dann, ob dieser Grund wichtig genug war, um eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist als unzumutbar einzustufen.
Einvernehmlich, beidseitig ist die eleganteste Lösung , jedoch
wird man in diesem Fall um *b* oder *c* nicht herumkommen,
welches das kleinere Übel ist möchte ich gerne herausfinden
und danke herzlich für Hinweise, Aregungen und Ideen.
Das Arbeitszeugnis wird mies sein.
Evtl. entsteht für den Arbeitgeber ein Schaden, den er vom Arbeitnehmer einfordern will - und ggf. auch kann.
Wie schon gesagt: Wenn eine Vertragsstrafe vereinbart ist, kann sie durchaus greifen (ist nicht einfach, aber durchaus möglich).
Du glaubst doch nicht wirklich, dass sich der AG wegen einem
AN der nach 3 Monaten abhaut, vor Gericht streiten wird?
Wenn wir eine Menge Geld und Zeit
(vor allem in den ersten Monaten!) in die Ausbildung vor Ort
stecken, …
Huch, an sowas (Schulungen) hab ich gar nicht gedacht.
Ich habe noch nicht großartig geprüft, ob es möglich ist,
denke aber, dass durchaus auch ohne diese vertragliche
Vereinbarung ein Schadenersatz in unserem Fall möglich wäre…
Kommt drauf an, ob ein bezifferbarer Schaden entstanden ist.
Situation: AN, seit 3 Monaten ein festes, unbefristetes
Arbeitsverhältnis mit 14T Kündigungsfrist.
Ziel: fristlose, sofortige Auflösung des AV, ohne Einhaltung
der Kü-Frist, ohne vorherige Information des AG
Stell Dir das Ganze mal in die andere Richtung vor! Da wäre
das Gemotze dann groß…
mir ist bewusst das es weder die feine Art noch fair ist. Daher das Problem damit und die Fragen.
Fragen:
Welches Risiko geht AN bei *Mögl.b)* ein? Stichwort
„Vertragserfüllungspflicht des AN“ - gibt es hier gesetzliche
Strafen ?
Gesetzlich nicht! Ist eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag
vereinbart?
nicht speziell oder genau definiert. es heisst „entstandener Schaden wird dem Verursacher belastet“. Was zu diesem Schaden zählen könnte ist mir nicht bewusst. Weder Schulungen noch sonstige Aktivitäten wurden angeboten - daher keine Aufwände für den AG
*Mogl.c)* Was passiert bei einem Rechtsstreit, wie stellt
ein Gericht scheinbar wichtige Gründe fest?
Der Kündigende muss seinen Grund darlegen, ggf. beweisen, und
das Gericht entscheidet dann, ob dieser Grund wichtig genug
war, um eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum
Ablauf der Kündigungsfrist als unzumutbar einzustufen.
Einvernehmlich, beidseitig ist die eleganteste Lösung , jedoch
wird man in diesem Fall um *b* oder *c* nicht herumkommen,
welches das kleinere Übel ist möchte ich gerne herausfinden
und danke herzlich für Hinweise, Aregungen und Ideen.
Das Arbeitszeugnis wird mies sein.
Evtl. entsteht für den Arbeitgeber ein Schaden, den er vom
Arbeitnehmer einfordern will - und ggf. auch kann.
Wie schon gesagt: Wenn eine Vertragsstrafe vereinbart ist,
kann sie durchaus greifen (ist nicht einfach, aber durchaus
möglich).
Sind diese Schäden irgendwo definiert? Wo könnte ich Informationen hierüber finden? das ich in etwa weiss was im „worst-case“ auf mich zukommt.
nicht speziell oder genau definiert. es heisst „entstandener
Schaden wird dem Verursacher belastet“. Was zu diesem Schaden
zählen könnte ist mir nicht bewusst.
Sind diese Schäden irgendwo definiert? Wo könnte ich
Informationen hierüber finden? das ich in etwa weiss was im
„worst-case“ auf mich zukommt.
Definiert, dass ein bezifferbarer (in € messbarer) Schaden entstanden ist, dessen Ursache das kurzfristige Ausbleiben des AN ist.
Ersatzbeschaffung eines anderen AN (der dann vielleicht teurer ist)
Terminarbeiten werden nicht fertig -> Kunde fordert Vertragsstrafe oder springt ab
Im „worst case“ kann das tausende von Euronen ausmachen. Kommt auf Tätigkeit, Branche, Situation u. u. u. an