Guten Tag,
Arbeitsvertragliche Regelungen
- Arbeitszeit: 8:00 -12:30 und 13:30-18:00 (9 Std.)
- eine Stunde Mehrarbeit täglich ist mit dem Gehalt
abgegolten.
Sind diese Regelungen rechtens, oder verstossen diese nach §3 Arbeitszeitgesetz?
Vielen Dank
Tom
Hallo,
bei einer 5-Tage-Woche ist die Regelung vereinbar mit § 3 ArbZG, da die wöchentliche durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Std/Woche nicht überschritten wird.
Allerdings könnte die Vereinbarung zu unbezahlten Überstunden problematisch sein bezüglich einer AGB-Kontrolle gem. den §§ 305ff BGB, die auch auf Arbeitsverträge anwendbar sind. Ein Gang zum Fachanwalt wäre empfehlenswert.
&Tschüß
Wolfgang
Danke für die Antwort,
Mehrarbeit dient doch dazu, Auftragsspitzen oder Notwendige eilige Arbeiten zu erledigen, welche in der normale gesetzlichen Arbeitszeit nicht zu schaffen sind.
Hier aber liegt doch eine dauerhafte pauschale Anordnung von Mehrstunden, versteckt in der Arbeitszeitregelung vor. Ist dies auch mit dem Gesetz vereinbar?
LG
Tom
Hallo,
Danke für die Antwort,
Mehrarbeit dient doch dazu, Auftragsspitzen oder Notwendige
eilige Arbeiten zu erledigen, welche in der normale
gesetzlichen Arbeitszeit nicht zu schaffen sind.
Hier aber liegt doch eine dauerhafte pauschale Anordnung von
Mehrstunden, versteckt in der Arbeitszeitregelung vor. Ist
dies auch mit dem Gesetz vereinbar?
Sowas kann zulässig sein, aber im Volumen abhängig vom Einzelfall.
Je höher die Gehaltsklasse, desto mehr pauschale Überstunden sind zulässig.
Bei dem hier geschilderten Volumen wäre, wie ich bereits ausgeführt hatte, ein Gang zum Fachanwalt zwecks Prüfung empfehlenswert.
Ist nämlich die Klausel nicht angemessen, wird sie idR insgesamt unwirksam. Das heißt, jede Überstunde muß vergütet werden.
LG
Tom
&Tschüß
Wolfgang